Zone Z · Wangen bei Olten
Solothurn · BFS 2586 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone Z in Wangen bei Olten (Solothurn) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.65. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Situationsplan 1:500 aus Web-GIS-Client Kanton Solothurn, Vorhaben rot mit vollständiger Vermassung
- Terraindarstellung und minimale Terrainveränderungen
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Eigentumsbescheinigung wird durch die Baubehörde bezogen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung (Bauabteilung)
- 062 206 00 28
- mirco.pittroff@wangenbo.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wangen bei Olten, in denen «Z» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 22BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 4
Zonen
1Unterteilung Das Gemeindegebiet Wangen wird in folgende Zonen und in folgende Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Eidg. Lärmschutzverordnung (LSV) eingeteilt:
ES
2Bauzonen Wohnzone, zweigeschossig, Hanglage W2H II
Wohnzone, zweigeschossig W2 II / III *
Wohnzone, dreigeschossig W3 II / III *
Wohnzone, viergeschossig W4 II / III *
Gewerbe- und Wohnzone GW II / III **
Kernzone K II / III *
Zentrumszone Z II / III *
Gewerbezonen 1 und 2 G1 / G2 III
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA II / III * Gestaltungspläne Ausnützungsbonus für bestehende Wohnbaute Durch Abfälle belastete Standorte Gefährdungsbereiche
3Spezielle
Zonenvorschriften
4Reservezone Reservezone R III
5Landwirtschaftszone Landwirtschaftszone LW III
6Schutzzonen Ortsbildschutzzone OB II / III *
Schutzzone Chrüzbach Sch-Ch III
Schutzzone Waldrand Sch-W
Grundwasserschutzzone "Sägerei-Pumpwerk" Kleinwangen Sch-G III
7Andere Zonen Sondernutzungszone Tennis ST III
Kommunale Abbauzone "Steinbruch Born" Ab
Freihaltezone Fr III
8Gebiete Kommunales Vorranggebiet Natur und Landschaft VNL Planteam Einwohnergemeinde Wangen bei Olten: Zonenreglement 2 Hecken und Uferbestockungen Einzelbäume und Baumgruppen geschützt
9Natur- und
Kulturobjekte
Geschützte Archäologische Fundstellen
Geschützte Bauten
Schützenswerte Bauten
Erhaltenswerte Bauten
* Differenzierung der Empfindlichkeitsstufen (lärmvorbelastete Gebiete) gemäss Zonenplan. ** Die Zuweisung erfolgt im Gestaltungsplan. 3.2 Bauzonen
Art. 26bisBZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 9
Zentrumszone Z
1Zweck 1 Zweck Die Zentrumszone um die Dorfstrasse ist Teil der kommerziellen Achse Wangens entlang der Dorfstrasse. Sie soll ein attraktiver und dichter Teil des Dorfzentrums werden und den Dorfplatz als „Stube“ und die angrenzenden Teile der Dorfstrasse als „Entree“ räumlich fassen und Ort der Begegnung sein. Die dahinter liegenden Sektoren sind für Wohnbauten im öffentlichen Park vorgesehen.
2Nutzung 2 Nutzung Zulässig sind öffentliche Bauten und Wohnbauten. Entlang der Dorfstrasse sind zudem nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen, Arbeiten und Dienstleistungen ist anzustreben. Im direkt an öffentliche Fussgängerbereiche angrenzenden Erdgeschoss sind nur Nutzungen zulässig, die zur Belebung der Freifläche beitragen oder dieser nicht hinderlich sind; kundenintensive Verkaufsgeschäfte sind nur in Erdgeschossen zugelassen, Wohnungen nicht. Lagergebäude, freistehende Einfamilienhäuser sowie eine Nutzung durch das Sexgewerbe oder Kultusbauten sind nicht zulässig.
3Baumasse Zulässig sind 4 Vollgeschosse. Ein zusätzliches Attika ist nicht zulässig. Die übrigen Baumasse werden im Gestaltungsplan festgelegt.
4Gestaltung
und Erschliessung Es gilt Gestaltungsplanpflicht „C“. Der Gemeinderat kann von der Pflicht zur Erstellung eines Gestaltungsplanes befreien, wenn ein von ihm genehmigtes Konzept über das Gestaltungsplangebiet vorliegt. Im Rahmen dieses Konzeptes ist eine Ausnützungsziffer von 0.65 zulässig. Die Baubehörde kann das Anschlagen von Reklamen, Aushängen, …
Art. 27BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 10
Gewerbezonen 1 und 2 G1 / G2
1Nutzung Zulässig sind mässig störende Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe und betriebsnotwendige Wohnungen. Nicht zulässig sind Betriebe mit vorwiegend Lagerungs- und Umschlagsfunktion, sowie Kunden- und güterverkehrsintensive Betriebe. Generell sind Betriebe mit grösserem Verkehrsaufkommen von durchschnittlich mehr als 400 Fahrten/Tag pro ha überbaute Fläche nicht zulässig. Der Gemeinderat kann im Rahmen eines Gestaltungsplanes von dieser Vorgabe abweichen. Verkaufs- und Ausstellungsflächen sind nur in Zusammenhang mit einem produzierenden Betrieb zulässig und müssen im Verhältnis zur realisierten Bruttogeschossfläche BGF von untergeordneter Bedeutung sein und entlang der öffentlichen Strassen angesiedelt werden.
2Baumasse
G 1 G 2 Gebäudehöhe, max. 10.50 m 13.50 m* * Technische Aufbauten dürfen die Höhe eines Attikageschosses nicht übersteigen.
3Gestaltung Die Baubehörde kann die Einfriedung, Randbepflanzung oder Überdeckung störender Lager-, Umschlag- oder Abstellflächen verlangen.
4Ausnahmen Die Baubehörde kann für Kamine und ähnliche betriebsbedingte technische Anlagen Ausnahmen gestatten.
5Hinweis Bei zukünftigen Bauten ist das Störfallrisiko durch SBBEisenbahnlinie, ERO und ESSO-Gas-Depot in die Gebäudeplanung mit einzubeziehen (z.B. keine Öffnungen direkt gegen die Gefahrenquelle, Bauweise der Fassaden usw.).
6Empfindlichkeitsstufe ES III.
Art. 29BZO Zonenreglement Wangen bei Olten · S. 11
Gestaltungspläne
1Grundsatz Zweck und Inhalt richten sich nach § 44 PBG. Insbesondere werden an die Gestaltung der Bauten und Aussenräume sowie die Einordnung ins Orts-, Quartier- und Landschaftsbild erhöhte Anforderungen gestellt.
2Baumasse Für ortsbaulich und architektonisch gute Lösungen kann der Gemeinderat für Gestaltungspläne gemäss §§ 44 ff PBG gestatten: − Ausnahmen von den Zonenvorschriften, − einen Ausnützungsbonus, der i. d. R. 20 % nicht überschreiten darf, − ein zusätzliches Vollgeschoss, ausser in der W2H, wo zwei Vollgeschosse einzuhalten sind und − Mehrhöhen in den Gewerbezonen. Aufzeigen der Feinerschliessung (in Ergänzung der Erschliessungspläne) und genereller Nachweis der Bebauungsmöglichkeiten.
3Gestaltungsplangebiete A Aufzeigen der Erschliessung und Festsetzen aller wesentlichen Elemente der Siedlungs- und Freiraumgestaltung. Rücksichtnahme auf geschützte Einzelobjekte, angrenzende Siedlungsbilder oder schützenswerte Landschaften.
4Gestaltungsplangebiete B Im Gebiet Altmatten ist besonders auf die Siedlung Brütschenmatt Rücksicht zu nehmen. Im Gebiet Frey-Park ist das «Konzept Gewerbegebiet» der beiden Gemeinden Wangen und Rickenbach zu berücksichtigen und mindestens im Bereich der bestehenden Villengrundstücke die Qualität des Parks weiter zu entwickeln. Im Gebiet Danzmatt: − Bei den Parzellen GB Nrn. 301 und 369 ist aufzuzeigen, wie die Planungswerte der LSV eingehalten werden können. − Die Qualität der Freifläche um die geschützte Liegenschaft ist zu erhalten. − Die Regenwasserbecken mit zugehörigen Lei …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Zulässig sind öffentliche Bauten und Wohnbauten. Entlang der Dorfstrasse sind zudem nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.» · Art. 26bis
Empfindlichkeitsstufe II/III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 26bis). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 26bis, S. 9 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.65 | Art. 26bis, S. 9 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Wangen bei Olten (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.