Zone Z4 · Urdorf
Zürich · BFS 250 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone Z4 in Urdorf (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14 m, Firsthöhe ≤ 6 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.75, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 45 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Vorläufige Behandlungsgebühren als Akontozahlung innert 30 Tagen
- Baudepot vor Baubeginn als Voraussetzung der Baufreigabe
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Gebühren: Gemeindegebühren im Bauwesen (Baugebührentarif ab 2023)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauabteilung
- 044 736 51 60
- bauen@urdorf.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Urdorf, in denen «Z4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 39BZO Urdorf · S. 4
Inkraftsetzung 17
4/18 Bauordnung der Politischen Gemeinde Urdorf
5/18 Bauordnung der Politischen Gemeinde Urdorf Bauordnung (BauO)
der Politischen Gemeinde Urdorf
Die Gemeinde Urdorf erlässt, gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (PBG) respektive der Revision vom 1. September 1991 und unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts, für ihr Gemeindegebiet nachstehende Bau- und Zonenordnung.
I Zoneneinteilung
Zonen Art 1 Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht bewaldet oder überkommunalen Nutzungszonen zugewiesen ist:
1 Bauzonen
Zweigeschossige Kernzone K2 / 50%
Viergeschossige Zentrumszone Z4 / 75%
Zweigeschossige Wohnzone W2 / 25% Zweigeschossige Wohnzone W2 / 30% Zweigeschossige Wohnzone W2 / 45% Dreigeschossige Wohnzone W3 / 55% Zweigeschossige Wohnzone mit WG2 / 45% Gewerbeerleichterung Viergeschossige Wohnzone mit WG4 / 85% Gewerbeerleichterung
Fünfgeschossige Industriezone I / 5 Spezielle Industriezone I / Spez.
Zone für öffentliche Bauten Oe
2 Erholungszone
3 Freihaltezone
4 Reservezone
Anordnungen innerhalb der Bauzone Art 2 Innerhalb der Zonen werden mit räumlich begrenztem Anwendungsbereich folgende weitere Anordnungen festgesetzt:
a)Beschränkung der Einwirkungen in Industriezonen
b)Waldabstandslinien
c) Gewässerabstandlinien
d)Lärmempfindlichkeitsstufen
6/18 Bauordnung der Politischen Gemeinde Urdorf …
Art. 287BZO Urdorf · S. 11
PBG gestattet.
Nutzweise Art 21 Handels- und Dienstleistungsbetriebe sind gestattet. Provisorische Gemeinschaftsunterkünfte für vorübergehend angestellte Personen sind zugelassen.
Nicht gestattet sind:
a)Betriebe, die Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten, mit Ausnahme von kleineren Betrieben, soweit diese dem täglichen Bedarf der in der Industriezone Beschäftigten dienen;
b)verkehrsintensive Betriebe aller Art.
Im speziell bezeichneten Gebiet sind lediglich mässig störende Betriebe zulässig.
4.2 Industriezone I / Spez.
Bauvorschrift Art 22 In der Industriezone I / Spez. darf nur nach Gestaltungsplan gebaut werden. Dieser Bedarf der Zustimmung der Gemeindeversammlung.
5 Zone für öffentliche Bauten Oe
Massvorschriften Art 23 In der Zone Oe gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften. Gegenüber angrenzenden Zonen sind die Grenzund Gebäudeabstände der betreffenden Zone einzuhalten.
6 Erholungszone
Allgemeines Art 24 Zulässig sind gemäss § 62 PBG lediglich die den Vorgaben der Richtplanung entsprechenden Bauten.
11/18 Bauordnung der Politischen Gemeinde Urdorf
Massvorschriften Familiengärten Es gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften für Familiengartenhäuser. Zulässig ist ein Vollgeschoss. Die Gebäudehöhe beträgt für die Gartenhäuser max. 2.5 m und die Gebäudegrundfläche ohne Vordächer max. 9 m². Pro Areal ist ein gemeinschaftliches Gebäude als besonderes Gebäude im Sinne von Art. 49 Abs. 3 PBG von max. 45 m² Gebäudegrundfläche zulässig.
S …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Viergeschossige Zentrumszone» · Art. Art. 1
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.75 | Art. 11, S. 4 | 0.90 |
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 11, S. 4 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 45 m | Art. 11, S. 4 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 14 m | Art. 11, S. 4 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 6 m | Art. 11, S. 4 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 11, S. 4 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Urdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.