Art. 44 · Reservegebiet
BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 15 · Original-PDF
e 1) Reservegebiete haben Richtplancharakter. Die Zuweisung zum Reservegebiet begründet keinen Rechtsanspruch auf eine spätere Einzonung.
2) Die Reservegebiete sind für eine zukünftige Entwicklung des Siedlungsgebietes und der SAD bestimmt. Spätere Neueinzonungen sind bei ausgewiesenem Bedarf und anhaltender Eignung in erster Linie in diesen Gebieten vorzunehmen.
15
16 6) Wenn der gewerblich genutzte Teil mind. ½ der anrechenbaren Gebäudegrundrissfläche ausmacht, kann die Überbauungsziffer in der WG3 um 0.15 und in der WG2 um 0.10 erhöht und die Gebäudelänge um 5 m verlängert werden. Diesfalls ergibt sich aus einem Gestaltungsplan kein zusätzlicher Bonus. 5) Mehrlängenzuschlag nur gegenüber angrenzenden Wohn- und Wohngewerbezonen. 3) Massgebend sind die Vergleichsziffern der umliegenden Bauten in der Kernzone. 4) Die privilegierten Grenzabstände (2 / 2.5 m) gelten nur zonenintern. 2) Die kantonalen Mindestgrenzabstände bleiben vorbehalten. 1) Mittels Gestaltungsplan Mehrnutzung 10 % 7) Siehe Art. 36 BauR
Voll- 1) ÜberbauFreiflächen- 2) Grenzabstand GebäudeGebäudeFirsthöhe Wohnzone W3 3
0.2
2) 5
10
40
11
14.5 Gewerbezone G4 --
0.2 4) 4 / 2 4) 4 / 2 5)
--
13
17.5 Gewerbezone G3 --
0.2 4) 4 / 2 4) 4 / 2 5)
--
11
14.5 Industriezone I --
0.2 4) 4 / 2 4) 4 / 2 5)
--
13
17.5 Girendorf --
0.5 4) 4 / 2 4) 4 / 2 5)
--
13
17.5 Wohngewerbezone WG3 3 6) 0.2
2) 5 7) 10
6) 45
11
14.5 Wohnzone W1 1
0.24
4
8 (max. 5 m)
25
7
9 Wohnzone W2 2
0.23
4
8 ¼ ab 20 m
30
8
11 Gewerbezone G2 --
0.2 4) 4 / 2 4) 4 / 2 5)
--
8
11 3)
4) 4 / 2.5 4) 4 / 2.5 5)
--
12
16 Wohngewerbezone WG2 2 6) 0.23
4 7) 8
6) 35
8
11 Baureglement Artikel
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.