Zone KIII · Stammheim

Zürich · BFS 292 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen

Die Zone KIII in Stammheim (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 5.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Baugesuchsformulare mindestens 4-fach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Stammheim, in denen «KIII» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Stammheim · S. 4

Zonen Zoneneinteilung

a)Kernzonen

–Kernzone I

–Kernzone II

–Kernzone III

–Kernzone Wilen

b)Wohnzonen

–Wohnzone 1

–Wohnzone 2a

–Wohnzone 2b

–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung

–Gewerbezone und Anlagen

a)Erholungszone

b)Freihaltezone

c)Reservezone

d)Landwirtschaftszone 4 Die Gemeinde Stammheim erlässt gestützt auf § 45 und § 88 des Planungs- und Baugesetzes und unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts für ihr Gemeindegebiet nachstehende Bau- und Zonenordnung. Für das übergeordnete kantonale Recht gilt das PBG vom 7. September 1975 mit den seitherigen Änderungen.

1. ZONEN UND ZONENPLAN

Das nicht von übergeordneten Zonen, Wald und Gewässern erfasste Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet:

1. Bauzonen Zone

ES KI III KII III KIII II KW III KW G III W1 II W2a II W2b II

III WG2 G III

II öBA E III F III R - L III

–Kernzone Weiler Girsberg

c)- Zone für öffentliche Bauten

2. Weitere Zonen Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 3BZO Stammheim · S. 6

Zweck Zweck Kernzone KI

1Die Kernzone KI bezweckt die Erhaltung und sorgfältige Erneuerung der historischen Dorfkerne und ihrer charakteristischen dörflichen Umgebung. Die charakteristischen Bauten und Strassenräume sind mitsamt den zugehörigen Freiräumen in ihrer Erscheinung zu wahren und aufzuwerten. Zweck Kernzonen KII und KIII

2Die Kernzonen KII und KIII bezwecken die schonende Einordnung von Bauten im Übergangsbereich zwischen der Kernzone KI und den angrenzenden Zonen. Zweck Kernzone Wilen KW

3Die Kernzone KW bezweckt die Erhaltung und sorgfältige Erneuerung der Dorfstruktur und seiner ländlichen Umgebung. Zweck Kernzone Weiler Girsberg KW G

4Die Kernzone KW G bezweckt den Erhalt und die sorgfältige Erneuerung des Weilers Girsberg und seiner charakteristischen Umgebung, sowie eine sinnvolle Nutzung bzw. Umnutzung der bestehenden Bebauung.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 4BZO Stammheim · S. 6

Nutzweise Zulässige Nutzungen

1In den Kernzonen KI, KII, KW und KWG sind Wohnen, nicht störendes und mässig störendes Gewerbe sowie landwirtschaftliche Betriebe zulässig.

2In der Kernzone KIII sind Wohnen und nicht störende Betriebe zulässig. Kernzone KII, nur Gewerbe zulässig

3 Auf den im Zonenplan speziell bezeichneten Flächen sind nur nicht oder mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe mit den betriebszugehörigen Wohnungen zulässig.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 13BZO Stammheim · S. 11

Neubauten 1 Für Neubauten gelten folgende Grundmasse:

Grundmasse Neubauten Kernzonen KI/KW KII KIII

28

25 - Überbauungsziffer für Hauptgebäude max. %*

-

5

5 - Überbauungsziffer für Kleinbauten und Anbauten max. %**

- - Vollgeschosse max. 2 2 - - Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 - - Anrechenbare Untergeschosse

- - - - Fassadenhöhe max. m 7.8 7.8 5.5 - Gebäudelänge max. m - - - - Grundabstand min. m 3.5 3.5 4.0 * Die Überbauungsziffer für Hauptgebäude darf auch für Klein- und Anbauten in Anspruch genommen werden. ** Bei Grundstücken mit einer anrechenbaren Fläche von 700 m2 oder weniger darf die maximale anrechenbare Gebäudefläche von Klein- und Anbauten einheitlich 35 m2 betragen.

Geschossigkeit 2 Neue Hauptgebäude haben mit Ausnahme der Kernzone III mit zwei Vollgeschossen in Erscheinung zu treten.

Sonderfälle 3 In der Kernzone II darf für eingeschossige, dauernd gewerblich genutzte Gebäude die Überbauungsziffer um 6 % auf 34 % erhöht werden, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und dauernd auf ein zweites Vollgeschoss verzichtet wird. 4 Bauten mit landwirtschaftlicher, gewerblicher und öffentlicher Nutzung sind bei guter Einpassung ins Ortsbild bis zu einer Gebäudelänge von 50.0 m zulässig. 11 Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Kernzone KIII sind Wohnen und nicht störende Betriebe zulässig.» · Art. Art. 4

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 5.5 mArt. 13, S. 110.85
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 13, S. 110.90

Extrahiert aus der BZO Stammheim (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone KIII

Was gilt in der Zone KIII in Stammheim?
Gebäudehöhe ≤ 5.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Stammheim erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone KIII sein?
Laut BZO Stammheim: Gebäudehöhe ≤ 5.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone KIII einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Stammheim. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Stammheim?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Stammheim ein?
Baugesuche in Stammheim laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt (Gemeindeverwaltung Stammheim), Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim. Ablauf nach der Einreichung →

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