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Art. 13 · Neubauten

BZO Stammheim · S. 11 · Original-PDF

1 Für Neubauten gelten folgende Grundmasse:

Grundmasse Neubauten Kernzonen KI/KW KII KIII

28

25 - Überbauungsziffer für Hauptgebäude max. %*

-

5

5 - Überbauungsziffer für Kleinbauten und Anbauten max. %**

- - Vollgeschosse max. 2 2 - - Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 - - Anrechenbare Untergeschosse

- - - - Fassadenhöhe max. m 7.8 7.8 5.5 - Gebäudelänge max. m - - - - Grundabstand min. m 3.5 3.5 4.0 * Die Überbauungsziffer für Hauptgebäude darf auch für Klein- und Anbauten in Anspruch genommen werden. ** Bei Grundstücken mit einer anrechenbaren Fläche von 700 m2 oder weniger darf die maximale anrechenbare Gebäudefläche von Klein- und Anbauten einheitlich 35 m2 betragen.

Geschossigkeit 2 Neue Hauptgebäude haben mit Ausnahme der Kernzone III mit zwei Vollgeschossen in Erscheinung zu treten.

Sonderfälle 3 In der Kernzone II darf für eingeschossige, dauernd gewerblich genutzte Gebäude die Überbauungsziffer um 6 % auf 34 % erhöht werden, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und dauernd auf ein zweites Vollgeschoss verzichtet wird. 4 Bauten mit landwirtschaftlicher, gewerblicher und öffentlicher Nutzung sind bei guter Einpassung ins Ortsbild bis zu einer Gebäudelänge von 50.0 m zulässig. 11 Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.