Zone W1 · Stammheim
Zürich · BFS 292 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone W1 in Stammheim (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuchsformulare mindestens 4-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt (Gemeindeverwaltung Stammheim)
- 052 744 55 17
- peter.steinauer@stammheim.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Stammheim, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Stammheim · S. 4
Zonen Zoneneinteilung
a)Kernzonen
–Kernzone I
–Kernzone II
–Kernzone III
–Kernzone Wilen
b)Wohnzonen
–Wohnzone 1
–Wohnzone 2a
–Wohnzone 2b
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
–Gewerbezone und Anlagen
a)Erholungszone
b)Freihaltezone
c)Reservezone
d)Landwirtschaftszone 4 Die Gemeinde Stammheim erlässt gestützt auf § 45 und § 88 des Planungs- und Baugesetzes und unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts für ihr Gemeindegebiet nachstehende Bau- und Zonenordnung. Für das übergeordnete kantonale Recht gilt das PBG vom 7. September 1975 mit den seitherigen Änderungen.
1. ZONEN UND ZONENPLAN
Das nicht von übergeordneten Zonen, Wald und Gewässern erfasste Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet:
1. Bauzonen Zone
ES KI III KII III KIII II KW III KW G III W1 II W2a II W2b II
III WG2 G III
II öBA E III F III R - L III
–Kernzone Weiler Girsberg
c)- Zone für öffentliche Bauten
2. Weitere Zonen Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim
Art. 21BZO Stammheim · S. 15
Grundmasse 1 Es gelten folgende Grundmasse:
W1 W2a W2b WG2
25
25
25
28 - Überbauungsziffer für Hauptgebäude max. %*
5
5
5
5 - Überbauungsziffer für Kleinbauten und Anbauten max. %** - Überbauungsziffer für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile gemäss Art. 22 Abs. 3 max. %
-
-
-
6 - Grundabstand min. m 4.0 4.0 5.0 5.0 - Gebäudelänge max. m 25 25 40 40 - Fassadenhöhe max. m 5.5 6.5 7.8 7.8*** - Gesamthöhe max. m 9.0 10.0 - - * Die Überbauungsziffer für Hauptgebäude darf auch für Klein- und Anbauten in Anspruch genommen werden. ** Bei Grundstücken mit einer anrechenbaren Fläche von 700 m2 oder weniger darf die maximale anrechenbare Gebäudefläche von Klein- und Anbauten einheitlich 35 m2 betragen. *** Die Fassadenhöhe darf in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 um maximal 1.5 m erhöht werden, sofern die Mehrhöhe dauernd gewerblich genutzte Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile betrifft.
Zweigeschossige Erscheinung
2Neubauten haben in den Zonen W2b und WG2 mit mindestens zwei vollen Geschossen in Erscheinung zu treten.
Art. 30BZO Stammheim · S. 19
Arealüberbauung
1Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterungen zulässig. Die Arealfläche muss eine massgebliche Grundfläche von mindestens 3'000 m2 umfassen. 19 Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim
2Folgende Erleichterungen gegenüber der Regelbauweise können beansprucht werden:
W1 W2a W2b WG2
- Überbauungsziffer für Hauptgebäude max. %*
28
28
28
32**
- Überbauungsziffer für Kleinbauten und Anbauten max. %
6
6
6
6
- Gebäudelänge max. m frei frei frei frei
* Die Überbauungsziffer für Hauptgebäude darf auch für Klein- und Anbauten in Anspruch genommen werden. ** Die Erhöhung der Überbauungsziffer gemäss Art. 22 Abs. 3 entfällt.
3Gegenüber benachbarten Parzellen sind die zonengemässen Grenzabstände einzuhalten.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 21, S. 15 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 21, S. 15 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Stammheim (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.