Zone KII · Stammheim
Zürich · BFS 292 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone KII in Stammheim (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuchsformulare mindestens 4-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt (Gemeindeverwaltung Stammheim)
- 052 744 55 17
- peter.steinauer@stammheim.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Stammheim, in denen «KII» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Stammheim · S. 4
Zonen Zoneneinteilung
a)Kernzonen
–Kernzone I
–Kernzone II
–Kernzone III
–Kernzone Wilen
b)Wohnzonen
–Wohnzone 1
–Wohnzone 2a
–Wohnzone 2b
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
–Gewerbezone und Anlagen
a)Erholungszone
b)Freihaltezone
c)Reservezone
d)Landwirtschaftszone 4 Die Gemeinde Stammheim erlässt gestützt auf § 45 und § 88 des Planungs- und Baugesetzes und unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts für ihr Gemeindegebiet nachstehende Bau- und Zonenordnung. Für das übergeordnete kantonale Recht gilt das PBG vom 7. September 1975 mit den seitherigen Änderungen.
1. ZONEN UND ZONENPLAN
Das nicht von übergeordneten Zonen, Wald und Gewässern erfasste Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt und den folgenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet:
1. Bauzonen Zone
ES KI III KII III KIII II KW III KW G III W1 II W2a II W2b II
III WG2 G III
II öBA E III F III R - L III
–Kernzone Weiler Girsberg
c)- Zone für öffentliche Bauten
2. Weitere Zonen Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim
Art. 3BZO Stammheim · S. 6
Zweck Zweck Kernzone KI
1Die Kernzone KI bezweckt die Erhaltung und sorgfältige Erneuerung der historischen Dorfkerne und ihrer charakteristischen dörflichen Umgebung. Die charakteristischen Bauten und Strassenräume sind mitsamt den zugehörigen Freiräumen in ihrer Erscheinung zu wahren und aufzuwerten. Zweck Kernzonen KII und KIII
2Die Kernzonen KII und KIII bezwecken die schonende Einordnung von Bauten im Übergangsbereich zwischen der Kernzone KI und den angrenzenden Zonen. Zweck Kernzone Wilen KW
3Die Kernzone KW bezweckt die Erhaltung und sorgfältige Erneuerung der Dorfstruktur und seiner ländlichen Umgebung. Zweck Kernzone Weiler Girsberg KW G
4Die Kernzone KW G bezweckt den Erhalt und die sorgfältige Erneuerung des Weilers Girsberg und seiner charakteristischen Umgebung, sowie eine sinnvolle Nutzung bzw. Umnutzung der bestehenden Bebauung.
Art. 4BZO Stammheim · S. 6
Nutzweise Zulässige Nutzungen
1In den Kernzonen KI, KII, KW und KWG sind Wohnen, nicht störendes und mässig störendes Gewerbe sowie landwirtschaftliche Betriebe zulässig.
2In der Kernzone KIII sind Wohnen und nicht störende Betriebe zulässig. Kernzone KII, nur Gewerbe zulässig
3 Auf den im Zonenplan speziell bezeichneten Flächen sind nur nicht oder mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe mit den betriebszugehörigen Wohnungen zulässig.
Art. 13BZO Stammheim · S. 11
Neubauten 1 Für Neubauten gelten folgende Grundmasse:
Grundmasse Neubauten Kernzonen KI/KW KII KIII
28
25 - Überbauungsziffer für Hauptgebäude max. %*
-
5
5 - Überbauungsziffer für Kleinbauten und Anbauten max. %**
- - Vollgeschosse max. 2 2 - - Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 - - Anrechenbare Untergeschosse
- - - - Fassadenhöhe max. m 7.8 7.8 5.5 - Gebäudelänge max. m - - - - Grundabstand min. m 3.5 3.5 4.0 * Die Überbauungsziffer für Hauptgebäude darf auch für Klein- und Anbauten in Anspruch genommen werden. ** Bei Grundstücken mit einer anrechenbaren Fläche von 700 m2 oder weniger darf die maximale anrechenbare Gebäudefläche von Klein- und Anbauten einheitlich 35 m2 betragen.
Geschossigkeit 2 Neue Hauptgebäude haben mit Ausnahme der Kernzone III mit zwei Vollgeschossen in Erscheinung zu treten.
Sonderfälle 3 In der Kernzone II darf für eingeschossige, dauernd gewerblich genutzte Gebäude die Überbauungsziffer um 6 % auf 34 % erhöht werden, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und dauernd auf ein zweites Vollgeschoss verzichtet wird. 4 Bauten mit landwirtschaftlicher, gewerblicher und öffentlicher Nutzung sind bei guter Einpassung ins Ortsbild bis zu einer Gebäudelänge von 50.0 m zulässig. 11 Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 13, S. 11 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.8 m | Art. 13, S. 11 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 13, S. 11 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Stammheim (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.