Zone KI/KW · Stammheim
Zürich · BFS 292 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone KI/KW in Stammheim (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuchsformulare mindestens 4-fach
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt (Gemeindeverwaltung Stammheim)
- 052 744 55 17
- peter.steinauer@stammheim.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Stammheim, in denen «KI/KW» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 13BZO Stammheim · S. 11
Neubauten 1 Für Neubauten gelten folgende Grundmasse:
Grundmasse Neubauten Kernzonen KI/KW KII KIII
28
25 - Überbauungsziffer für Hauptgebäude max. %*
-
5
5 - Überbauungsziffer für Kleinbauten und Anbauten max. %**
- - Vollgeschosse max. 2 2 - - Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 - - Anrechenbare Untergeschosse
- - - - Fassadenhöhe max. m 7.8 7.8 5.5 - Gebäudelänge max. m - - - - Grundabstand min. m 3.5 3.5 4.0 * Die Überbauungsziffer für Hauptgebäude darf auch für Klein- und Anbauten in Anspruch genommen werden. ** Bei Grundstücken mit einer anrechenbaren Fläche von 700 m2 oder weniger darf die maximale anrechenbare Gebäudefläche von Klein- und Anbauten einheitlich 35 m2 betragen.
Geschossigkeit 2 Neue Hauptgebäude haben mit Ausnahme der Kernzone III mit zwei Vollgeschossen in Erscheinung zu treten.
Sonderfälle 3 In der Kernzone II darf für eingeschossige, dauernd gewerblich genutzte Gebäude die Überbauungsziffer um 6 % auf 34 % erhöht werden, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und dauernd auf ein zweites Vollgeschoss verzichtet wird. 4 Bauten mit landwirtschaftlicher, gewerblicher und öffentlicher Nutzung sind bei guter Einpassung ins Ortsbild bis zu einer Gebäudelänge von 50.0 m zulässig. 11 Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 13, S. 11 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.8 m | Art. 13, S. 11 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 13, S. 11 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Stammheim (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.