Zone KI/KW · Stammheim

Zürich · BFS 292 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen

Die Zone KI/KW in Stammheim (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Baugesuchsformulare mindestens 4-fach

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Stammheim, in denen «KI/KW» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 13BZO Stammheim · S. 11

Neubauten 1 Für Neubauten gelten folgende Grundmasse:

Grundmasse Neubauten Kernzonen KI/KW KII KIII

28

25 - Überbauungsziffer für Hauptgebäude max. %*

-

5

5 - Überbauungsziffer für Kleinbauten und Anbauten max. %**

- - Vollgeschosse max. 2 2 - - Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 - - Anrechenbare Untergeschosse

- - - - Fassadenhöhe max. m 7.8 7.8 5.5 - Gebäudelänge max. m - - - - Grundabstand min. m 3.5 3.5 4.0 * Die Überbauungsziffer für Hauptgebäude darf auch für Klein- und Anbauten in Anspruch genommen werden. ** Bei Grundstücken mit einer anrechenbaren Fläche von 700 m2 oder weniger darf die maximale anrechenbare Gebäudefläche von Klein- und Anbauten einheitlich 35 m2 betragen.

Geschossigkeit 2 Neue Hauptgebäude haben mit Ausnahme der Kernzone III mit zwei Vollgeschossen in Erscheinung zu treten.

Sonderfälle 3 In der Kernzone II darf für eingeschossige, dauernd gewerblich genutzte Gebäude die Überbauungsziffer um 6 % auf 34 % erhöht werden, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und dauernd auf ein zweites Vollgeschoss verzichtet wird. 4 Bauten mit landwirtschaftlicher, gewerblicher und öffentlicher Nutzung sind bei guter Einpassung ins Ortsbild bis zu einer Gebäudelänge von 50.0 m zulässig. 11 Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 13, S. 110.90
Gebäudehöhe≤ 7.8 mArt. 13, S. 110.85
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 13, S. 110.90

Extrahiert aus der BZO Stammheim (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone KI/KW

Was gilt in der Zone KI/KW in Stammheim?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Stammheim erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone KI/KW sein?
Laut BZO Stammheim: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.8 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone KI/KW einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Stammheim. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Stammheim?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Stammheim ein?
Baugesuche in Stammheim laufen über Papier. Zuständig ist Bauamt (Gemeindeverwaltung Stammheim), Gemeindehausplatz 2, 8476 Unterstammheim. Ablauf nach der Einreichung →

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