Zone W2 · Silenen
Uri · BFS 1216 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone W2 in Silenen (Uri) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.65, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Silenen, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 13BZO Silenen · S. 7
Wohnzonen; 2-geschossig (W2), 3-geschossig (W3) und 4-geschossig (W4)
1Die Wohnzonen dienen in erster Linie dem Wohnen.
2Neben Wohnbauten sind nicht störende Betriebe zulässig.
3Die Zahlen W2 bis W4 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der anrechenbaren Vollgeschosse.
4Die Bauten sind mit Giebeldächern, in der Regel mit Giebelrichtung längs zur Falllinie des Hanges, auszubilden und haben sich an die bestehende Siedlungsstruktur in den einzelnen Gebieten anzupassen und in das Landschaftsbild einzufügen. Für eingeschossige Anbauten können Flachdächer bewilligt werden, sofern sie das Gesamtbild nicht beeinträchtigen.
5Im Gebiet Schmalegg hat eine Überbauung auf das "Schutzobjekt Steinhaus" bezüglich Grösse, kubischer Gliederung und Fassadengestaltung Rücksicht zu nehmen.
Art. 15BZO Silenen · S. 8
Gewerbezone 1 (GE1)
1In der Gewerbezone 1 (GE1) sind Bauten und Anlagen zulässig, die in erster Linie für die Ansiedlung industrieller und gewerblicher Betriebe der Produktion bestimmt sind. Zulässig sind ferner Verwaltungs-, Forschungs- und technische Räume. Wohnungen sind nur für Betriebsinhaberinnen und -inhaber sowie für Angestellte zulässig, die betrieblich an den Standort gebunden sind.
2Es sind von den Betrieben alle dem Stand der Technik angemessene und zumutbare Mittel anzuwenden, um eine Störung der Bewohner der benachbarten Zonen zu verhindern.
3Gebäudehöhe und Gebäudelänge sind nicht beschränkt, sofern dadurch nicht das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung erfährt.
4Die Nutzung darf die Baumassenziffer gemäss SIA Norm 504421 von 6 m3 umbauten Raum je m2 anrechenbare Grundstücksfläche nicht übersteigen.
5Die anrechenbare Grundstücksfläche ist nach Art. 57 BZO zu ermitteln. Sie muss innerhalb der Gewerbezone liegen.
6Auf die in Abs. 1 zugelassenen Wohnbauten finden die Vorschriften der Zone W2 Anwendung.
7Gegenüber angrenzenden Wohnzonen ist ein Grenzabstand von 10.00 m einzuhalten.
Art. 34BZO Silenen · S. 13
Quartierplan- und Quartiergestaltungsplan
1Voraussetzung für den Erlass eines Quartier- oder Quartiergestaltungsplans ist eine zusammenhängende Grundstücksfläche von mindestens 3'000 m2.
2In den Kernzonen und in der Wohnzone W2 beträgt die erforderliche minimale Grundstücksfläche für den Erlass eines Quartier- oder Quartiergestaltungsplans 1'500 m2.
5. KAPITEL ÖFFENTLICH-RECHTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
1. Abschnitt: Kantonale Bauvorschriften
Art. 87BZO Silenen · S. 21
Genehmigung und Inkrafttreten
1Die vorliegende BZO ist erst gültig, wenn der Regierungsrat sie genehmigt hat.
2Nach der Genehmigung durch den Regierungsrat bestimmt der Gemeinderat, wann sie in Kraft tritt. Im Namen der Gemeinde Silenen Der Gemeindepräsident
Der Gemeindeschreiber
Anhänge Anhang 1 Grundmasse Anhang 2 Tabelle diverse Bauten Anhang 3 Zusammenfassung wichtiger Masse Anhang 4 Richtlinien zu Baugesuchen Anhang 5 Skizzen Anhang 6 Lokale Naturschutzzonen Anhang 7 Lokale Landschaftsschutzzonen Anhang 8 Lokale Ortsbildschutzzonen Anhang 9 Historische Verkehrswege Anhang 10 Schutzobjekte 16 zu den amtlichen Kosten gehören jene Auslagen, die in Artikel 6 Absatz 2 GebV (RB 3.2512) umschrieben sind (siehe den Verweis in Artikel 74 Absatz 3 MBO).
17RB 3.2512
18RB 3.2521
ANHANG 1 GRUNDMASSE
Zone K1 K2 K3 K4 W2 W3 WG2 WG3 GE1 GE2 OE ABB ABG WZ Bemerkung Ort Silenen Dörfli Dägerlohn Amsteg Bristen Bristen Brindli Grund Anzahl Vollgeschosse 2 3 3 2 2 3 2 3 - - - - - -
Kleiner Grenzabstand (m) 4.50 3.50 - 4.50 4.50 4.50 4.50 4.50 - - - - 4.50 Grosser Grenzabstand (m)1) - - - - 6.00 6.00 6.00 6.00 10.00 (gegenüber Wohnzonen) - - - - - Anwendung Mehrlängenzuschlag ab Nein 23.00 Nein 20.00 20.00 23.00 20.00 23.00 Nein Nein Nein Nein Nein Nein Max. Mehrlängenzuschlag (m) - 4.00 - 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 - - - - - -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.
Maximale Gebäudelänge - - - 30.00 40.00 - 30.00 - - - - - - -
Max. Fassadenhöhe traufseitig (m) 8.50 11.50 11.50 8.50 8.50 11.50 8.50 11.50 - - - - - -
Max. Gesamthöhe (m) 12.00 16.00 16.00 12.00 12.00 16 …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«dienen in erster Linie dem Wohnen.» · Art. 13
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 13, S. 7 | 0.90 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4.5 m | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.90 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 8.5 m | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.90 |
| Gesamthöhe | ≤ 12 m | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.65 | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Silenen. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.