Zone WG3 · Silenen
Uri · BFS 1216 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone WG3 in Silenen (Uri) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Silenen, in denen «WG3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 14BZO Silenen · S. 7
Wohn- und Gewerbezonen; 2-geschossig (WG2), 3-geschossig (WG3)
1In den Wohn- und Gewerbezonen sind Wohnbauten und mässig störende Betriebe zulässig.
2Die Zahlen WG2, WG3 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der anrechenbaren Vollgeschosse.
3Geschäfts- und Gewerbebauten sind zulässig, wenn von ihnen keine nachteiligen Einwirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten sind. Die bauliche Gestaltung darf den Charakter des Quartiers nicht beeinträchtigen. Industrielle Bauten und Betriebe sind nicht gestattet.
4Geschäfts- und Gewerbebetriebe haben Anrecht auf einen Ausnützungsbonus von 0.10.
5Die Bauten in der WG2 sind grundsätzlich mit Giebeldächern auszubilden und haben sich in besonderem Masse an die bestehende Siedlungsstruktur anzupassen und in das Landschaftsbild einzufügen.
6Den besonderen Besonnungsverhältnissen in der WG2 ist bei der Gestaltung der Bauten Beachtung zu schenken und bei Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes der Grenzabstand nötigenfalls zu erhöhen.
Art. 87BZO Silenen · S. 21
Genehmigung und Inkrafttreten
1Die vorliegende BZO ist erst gültig, wenn der Regierungsrat sie genehmigt hat.
2Nach der Genehmigung durch den Regierungsrat bestimmt der Gemeinderat, wann sie in Kraft tritt. Im Namen der Gemeinde Silenen Der Gemeindepräsident
Der Gemeindeschreiber
Anhänge Anhang 1 Grundmasse Anhang 2 Tabelle diverse Bauten Anhang 3 Zusammenfassung wichtiger Masse Anhang 4 Richtlinien zu Baugesuchen Anhang 5 Skizzen Anhang 6 Lokale Naturschutzzonen Anhang 7 Lokale Landschaftsschutzzonen Anhang 8 Lokale Ortsbildschutzzonen Anhang 9 Historische Verkehrswege Anhang 10 Schutzobjekte 16 zu den amtlichen Kosten gehören jene Auslagen, die in Artikel 6 Absatz 2 GebV (RB 3.2512) umschrieben sind (siehe den Verweis in Artikel 74 Absatz 3 MBO).
17RB 3.2512
18RB 3.2521
ANHANG 1 GRUNDMASSE
Zone K1 K2 K3 K4 W2 W3 WG2 WG3 GE1 GE2 OE ABB ABG WZ Bemerkung Ort Silenen Dörfli Dägerlohn Amsteg Bristen Bristen Brindli Grund Anzahl Vollgeschosse 2 3 3 2 2 3 2 3 - - - - - -
Kleiner Grenzabstand (m) 4.50 3.50 - 4.50 4.50 4.50 4.50 4.50 - - - - 4.50 Grosser Grenzabstand (m)1) - - - - 6.00 6.00 6.00 6.00 10.00 (gegenüber Wohnzonen) - - - - - Anwendung Mehrlängenzuschlag ab Nein 23.00 Nein 20.00 20.00 23.00 20.00 23.00 Nein Nein Nein Nein Nein Nein Max. Mehrlängenzuschlag (m) - 4.00 - 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 - - - - - -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.
Maximale Gebäudelänge - - - 30.00 40.00 - 30.00 - - - - - - -
Max. Fassadenhöhe traufseitig (m) 8.50 11.50 11.50 8.50 8.50 11.50 8.50 11.50 - - - - - -
Max. Gesamthöhe (m) 12.00 16.00 16.00 12.00 12.00 16 …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«sind Wohnbauten und mässig störende Betriebe zulässig.» · Art. 14
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 14, S. 7 | 0.90 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4.5 m | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.90 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 11.5 m | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.90 |
| Gesamthöhe | ≤ 16 m | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Silenen. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.