Zone ABG · Silenen
Uri · BFS 1216 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone ABG in Silenen (Uri) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Silenen, in denen «ABG» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 8BZO Silenen · S. 6
Arten
Als Bauzonen gelten: a) Kernzonen (K) b) Wohnzonen (W) c) Wohn- und Gewerbezonen (WG) d) Gewerbezone (GE) e) Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten Brindli (ABB) f) Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten Grund (ABG) g) Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE) h) Freihaltezone (FZ) i) Verkehrsflächen (VF)
Art. 17aBZO Silenen · S. 8
Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten Grund (ABG)
1Die Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten Grund (ABG) dient den Sport- und Freizeitbedürfnissen sowie der ärztlichen Versorgung. Restaurationsbetriebe sind zulässig.
2Die Nutzungsverteilung und Grundmasse sind im Quartiergestaltungsplan Grund in Amsteg aufzuzeigen.
Art. 87BZO Silenen · S. 21
Genehmigung und Inkrafttreten
1Die vorliegende BZO ist erst gültig, wenn der Regierungsrat sie genehmigt hat.
2Nach der Genehmigung durch den Regierungsrat bestimmt der Gemeinderat, wann sie in Kraft tritt. Im Namen der Gemeinde Silenen Der Gemeindepräsident
Der Gemeindeschreiber
Anhänge Anhang 1 Grundmasse Anhang 2 Tabelle diverse Bauten Anhang 3 Zusammenfassung wichtiger Masse Anhang 4 Richtlinien zu Baugesuchen Anhang 5 Skizzen Anhang 6 Lokale Naturschutzzonen Anhang 7 Lokale Landschaftsschutzzonen Anhang 8 Lokale Ortsbildschutzzonen Anhang 9 Historische Verkehrswege Anhang 10 Schutzobjekte 16 zu den amtlichen Kosten gehören jene Auslagen, die in Artikel 6 Absatz 2 GebV (RB 3.2512) umschrieben sind (siehe den Verweis in Artikel 74 Absatz 3 MBO).
17RB 3.2512
18RB 3.2521
ANHANG 1 GRUNDMASSE
Zone K1 K2 K3 K4 W2 W3 WG2 WG3 GE1 GE2 OE ABB ABG WZ Bemerkung Ort Silenen Dörfli Dägerlohn Amsteg Bristen Bristen Brindli Grund Anzahl Vollgeschosse 2 3 3 2 2 3 2 3 - - - - - -
Kleiner Grenzabstand (m) 4.50 3.50 - 4.50 4.50 4.50 4.50 4.50 - - - - 4.50 Grosser Grenzabstand (m)1) - - - - 6.00 6.00 6.00 6.00 10.00 (gegenüber Wohnzonen) - - - - - Anwendung Mehrlängenzuschlag ab Nein 23.00 Nein 20.00 20.00 23.00 20.00 23.00 Nein Nein Nein Nein Nein Nein Max. Mehrlängenzuschlag (m) - 4.00 - 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 - - - - - -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.
Maximale Gebäudelänge - - - 30.00 40.00 - 30.00 - - - - - - -
Max. Fassadenhöhe traufseitig (m) 8.50 11.50 11.50 8.50 8.50 11.50 8.50 11.50 - - - - - -
Max. Gesamthöhe (m) 12.00 16.00 16.00 12.00 12.00 16 …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«dient den Sport- und Freizeitbedürfnissen sowie der ärztlichen Versorgung. Restaurationsbetriebe sind zulässig.» · Art. 17a
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4.5 m | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Silenen. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.