Zone K3 · Silenen
Uri · BFS 1216 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone K3 in Silenen (Uri) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Silenen, in denen «K3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 11BZO Silenen · S. 7
Kernzone 3 Amsteg (K3)
1Die Kernzone 3 Amsteg (K3) ist für Wohn-, Geschäfts- und Gewerbebauten bestimmt. Dabei soll ihre Funktion als ein geschäftliches und kulturelles Zentrum der Gemeinde gefördert werden.
2Neu- und Umbauten, An- und Aufbauten sowie Fassadenrenovationen haben sich in Massstab, Stellung, kubischer Gestaltung sowie in der Fassaden-, Farb- und Dachgestaltung in das vorhandene Dorfbild einzufügen.
3Grundsätzlich sind Bauten mit bis zu 3 anrechenbaren Geschossen zulässig. Höhere Bauten sind im Rahmen eines Quartiergestaltungsplanes gestattet, wenn dadurch der Dorfkern in ästhetischer und baulicher Hinsicht bereichert wird und der Lichteinfall in Wohnbauten nicht wesentlich kleiner ist als bei der grundsätzlich zulässigen Geschosszahl.
4Unter Berücksichtigung der kantonalen Vorschriften kann bis an die Grenzen gebaut werden. Das Zusammenbauen ist gestattet. Der Abstand gegenüber öffentlichen Strassen und Plätzen richtet sich nach der Baulinie. Wo keine Baulinie besteht, beträgt der Grenzabstand 4.00 m.
5Geschäftshäuser und Gewerbebetriebe dürfen das ruhige und gesunde Wohnen in ihrer Umgebung nur mässig stören.
6Zusätzlich gelten die Nutzungsvorschriften gemäss Artikel 29a.
Art. 87BZO Silenen · S. 21
Genehmigung und Inkrafttreten
1Die vorliegende BZO ist erst gültig, wenn der Regierungsrat sie genehmigt hat.
2Nach der Genehmigung durch den Regierungsrat bestimmt der Gemeinderat, wann sie in Kraft tritt. Im Namen der Gemeinde Silenen Der Gemeindepräsident
Der Gemeindeschreiber
Anhänge Anhang 1 Grundmasse Anhang 2 Tabelle diverse Bauten Anhang 3 Zusammenfassung wichtiger Masse Anhang 4 Richtlinien zu Baugesuchen Anhang 5 Skizzen Anhang 6 Lokale Naturschutzzonen Anhang 7 Lokale Landschaftsschutzzonen Anhang 8 Lokale Ortsbildschutzzonen Anhang 9 Historische Verkehrswege Anhang 10 Schutzobjekte 16 zu den amtlichen Kosten gehören jene Auslagen, die in Artikel 6 Absatz 2 GebV (RB 3.2512) umschrieben sind (siehe den Verweis in Artikel 74 Absatz 3 MBO).
17RB 3.2512
18RB 3.2521
ANHANG 1 GRUNDMASSE
Zone K1 K2 K3 K4 W2 W3 WG2 WG3 GE1 GE2 OE ABB ABG WZ Bemerkung Ort Silenen Dörfli Dägerlohn Amsteg Bristen Bristen Brindli Grund Anzahl Vollgeschosse 2 3 3 2 2 3 2 3 - - - - - -
Kleiner Grenzabstand (m) 4.50 3.50 - 4.50 4.50 4.50 4.50 4.50 - - - - 4.50 Grosser Grenzabstand (m)1) - - - - 6.00 6.00 6.00 6.00 10.00 (gegenüber Wohnzonen) - - - - - Anwendung Mehrlängenzuschlag ab Nein 23.00 Nein 20.00 20.00 23.00 20.00 23.00 Nein Nein Nein Nein Nein Nein Max. Mehrlängenzuschlag (m) - 4.00 - 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 - - - - - -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.
Maximale Gebäudelänge - - - 30.00 40.00 - 30.00 - - - - - - -
Max. Fassadenhöhe traufseitig (m) 8.50 11.50 11.50 8.50 8.50 11.50 8.50 11.50 - - - - - -
Max. Gesamthöhe (m) 12.00 16.00 16.00 12.00 12.00 16 …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«ist für Wohn-, Geschäfts- und Gewerbebauten bestimmt.» · Art. 11
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 11, S. 7 | 0.85 |
| Strassenabstand | ≥ 4 m | Art. 11, S. 7 | 0.80 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.90 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 11.5 m | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.90 |
| Gesamthöhe | ≤ 16 m | Art. Anhang 1, S. 21 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Silenen. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.