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Art. 17a · Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten Grund (ABG)
BZO Silenen · S. 8
1Die Zone für besondere Anlagen und Betriebsstätten Grund (ABG) dient den Sport- und Freizeitbedürfnissen sowie der ärztlichen Versorgung. Restaurationsbetriebe sind zulässig.
2Die Nutzungsverteilung und Grundmasse sind im Quartiergestaltungsplan Grund in Amsteg aufzuzeigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.