Zone GIA · Sevelen

St. Gallen · BFS 3275 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone GIA in Sevelen (St. Gallen) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 11 m, Firsthöhe ≤ 14 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Grundbuchplankopie mit Geometer-Unterschrift
  • Umgebungsplan mit mindestens 2 Höhenfixpunkten
  • Kanalisationseingabe mit VSA-Details
  • Farbcode für bauliche Veränderungen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baukostenangabe
  • Formvorschriften: dauerhaftes Papier, A4 gefalzt, Unterschriften

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 6). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 11 mArt. 6, S. 50.92
Firsthöhe≤ 14 mArt. 6, S. 50.92
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 6, S. 50.92
Grenzabstand (gross)≥ 5 mArt. 6, S. 50.92
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 6, S. 50.92

Extrahiert aus der BZO Sevelen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone GIA

Was gilt in der Zone GIA in Sevelen?
Gebäudehöhe ≤ 11 m, Firsthöhe ≤ 14 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Sevelen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone GIA sein?
Laut BZO Sevelen: Gebäudehöhe ≤ 11 m, Firsthöhe ≤ 14 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone GIA einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Sevelen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Sevelen?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Sevelen ein?
Zuständig ist Bauverwaltung, Hauptstrasse 54, 9475 Sevelen. Ablauf nach der Einreichung →

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