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Art. 9 · Kernzone K3

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 7 · Original-PDF

Die Kernzone K3 umfasst die historisch gewachsenen Dorfteile insbesondere die Altstadt und den Weiler Vild. Die historische Eigenart der Altstadt und des Weilers Vild, die bauliche Einheit und besonders die Silhouette der Altstadt mit dem Schlosshügel müssen erhalten bleiben und dürfen nicht verändert werden. Die Massnahmen zum Schutz und zur Erhaltung sind in der Schutzverordnung umschrieben.

Grünzone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.