Zone G · Rüti
Zürich · BFS 118 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone G in Rüti (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Firsthöhe ≤ 3.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Original-Katasterkopie 2-fach
- Papier-Projektpläne 2-fach
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Grundbuchauszug mit Servituten
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau (Hochbau / Baupolizei)
- 055 251 32 10
- info@rueti.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Rüti, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Rüti · S. 4
Zoneneinteilung Zonen und Empfindlichkeitsstufen
Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder mit Wald bestockt ist, in folgende Zonen (Z) eingeteilt, in denen unter Vorbehalt besonderer Anordnungen im Zonenplan die nachstehenden Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Lärmschutz-Verordnung gelten:
1. Bauzonen Z ES
Kernzonen
–Kernzone I
–Kernzone II a
–Kernzone II b
–Kernzone IIII K I K II a K II b K III III III* II III
Zentrumszone Z III
Wohnzonen
–1-geschossige Wohnzone
–2-geschossige Wohnzone, locker
–2-geschossige Wohnzone, dicht
–3-geschossige Wohnzone
–4-geschossige Wohnzone II II II II II
Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung W1 W2a W2b W3 W4
–2-geschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
–3-geschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
–4-geschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung III III III WG2 WG3 WG4
Gewerbe- und Industriezonen
–Gewerbezone
–Industriezone G I III IV *
Zone für öffentliche Bauten Oe II *
Erholungszone
–A = Familiengartenareal
–B = Schwimmbadareal
–C = Spiel- und Sportanlagen E E E II III III
2. Freihaltezone F II
3. Reservezone R II
* Abweichung:
Für die im Plan speziell gekennzeichneten Gebiete gilt eine abweichende Empfindlichkeitsstufe (ES).
II / III
4 Suter • von Känel • Wild • AG
Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
Art. 10BZO Rüti · S. 9
Umgebung Terrainveränderung
1Terrainveränderungen sind auf ein Minimum zu beschränken. Veränderungen können bewilligt werden, sofern das gestaltete Terrain dem jeweiligen Strassenniveau angepasst wird und gegenüber dem Nachbargrundstück fliessende Übergänge gewährleistet sind. Vorgärten
2Die Vorgärten sind zu erhalten. Notwendige Hartflächen sind in der Regel zu chaussieren oder mit einer Pflästerung zu versehen. Die traditionelle Umgebungsgestaltung ist bei Umbauten in ihrer Eigenart möglichst zu übernehmen. Bei Ersatz- und Neubauten ist sie unter Beachtung der herkömmlichen Vorplatz- und Vorgartenstruktur weiterzuentwickeln. Brunnen
3Die in den Kernzonenplänen bezeichneten Brunnen sind zu erhalten. Bei einem Ersatz infolge bautechnischer Mängel sind sie durch Brunnen mit gleichwertiger ortstypischer Erscheinung zu ersetzen. Raumwirksame Mauern
4Die in den Kernzonenplänen bezeichneten raumwirksamen Mauern sind zu erhalten. Bei einem Ersatz infolge bautechnischer Mängel sind sie durch Mauern mit gleichwertiger ortstypischer Erscheinung zu ersetzen. Freiräume
5Die in den Kernzonenplänen bezeichneten Freiräume sind zu erhalten. Es dürfen keine oberirdischen Bauten erstellt werden. Besondere Aussenräume
6Die in den Kernzonenplänen bezeichneten Platz- und Strassenräume sind in ihren konzeptionellen Bestandteilen zu erhalten bzw. aufzuwerten. Prägende Merkmale, wie herkömmliche Chaussierungen, Pflästerungen, Brunnenplätze, Mauern und Einfriedungen sowie Bäume und Gärten sind zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
9 …
Art. 32BZO Rüti · S. 17
Grundmasse
–Vollgeschosse max.
–Dachgeschosse max. 1 1 2
–2 2 2 2 3 2 4 2 Gebäudehöhe max. 4.5 m 6.5 m 7.5 m 7.5 m 10.5 m 13.5 m Firsthöhe max. 5.5 m 2.5 m 5.5 m 5.5 m 7.0 m 7.0 m Grundabstände mind.
–kleiner Grundabstand
–grosser Grundabstand 6.0 m 10.0 m 6.0 m 10.0 m 5.0 m 8.0 m 5.0 m 8.0 m 6.0 m 10.0 m 6.0 m 12.0 m Zuschlagsfreie Fassadenlänge Mehrlängenzuschlag In allen Zonen 16 m 1/3 der Mehrlänge, höchstens 6 m Gebäudelänge max. 25.0 m 25.0 m 25.0 m 35.0 m 50.0 m 50.0 m Grundmasstabelle
Zone W1 mit Schrägdach
Ausnützungsziffer max.
Grundabstände mind.
–kleiner Grundabstand
–grosser Grundabstand
Der grosse Grundabstand gilt für die stärker gegen Süden gerichtete Gebäudelängsseite, der kleine Grundabstand für die übrigen Gebäudeseiten.
Wenn der Gebäudeabstand zwischen zwei Hauptgebäuden geringer ist als der kleine Grundabstand der jeweiligen Zone, wird der Mehrlängenzuschlag so bestimmt, wie wenn die Gebäudelücke geschlossen wäre. Bauweise
2Die geschlossene Überbauung ist in allen Zonen bis zur zulässigen Gebäudelänge der entsprechenden Zone gestattet, wenn an ein angrenzendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
17 Suter • von Känel • Wild • AG
Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
| Zone | W1 mit Schräg- dach | W1 mit Flach- dach | W2a | W2b | W3 | W4 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer max. | 20 % | 35 % | 30 % | 40 % | 60 % | 80 % |
| Anrechenbare Geschosszahlen: - Vollgeschosse max. - Dachgeschosse max. | 1 1 | 2 - | 2 2 | 2 2 | 3 2 | 4 2 |
| Gebäudehöhe max. | 4.5 m | 6.5 m | 7.5 m | 7.5 m | 10.5 m | 13.5 m |
| Firsthöhe max. | 5.5 m | 2.5 m | 5.5 m | 5.5 m | 7.0 m | 7.0 m |
| Grundabstände mind. - kleiner Grundabstand - grosser Grundab- stand | 6.0 m 10.0 m | 6.0 m 10.0 m | 5.0 m 8.0 m | 5.0 m 8.0 m | 6.0 m 10.0 m | 6.0 m 12.0 m |
| Zuschlagsfreie Fassa- denlänge Mehrlängenzuschlag | In allen Zonen 16 m 1/3 der Mehrlänge, höchstens 6 m | |||||
| Gebäudelänge max. | 25.0 m | 25.0 m | 25.0 m | 35.0 m | 50.0 m | 50.0 m |
Tabelle von S. 17 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 43BZO Rüti · S. 21
Grundmasse
1
Zone G I Baumassenziffer max. 5.0 m3/m2 7.0 m3/m2 Freiflächenziffer mind. 10 % 10 %
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.
Gebäudehöhe max. 13.5 m 17.5 m Firsthöhe max. 3.5 m 3.5 m Grundabstand mind. 3.5 m 3.5 m
Abstand gegen andere Zonen
2Gegenüber Grundstücken in Wohnzonen, Kernzonen, der Zone für öffentliche Bauten sowie der Erholungs- und Freihaltezone ist ein Abstand von 10.0 m einzuhalten. Gestaltung Freifläche
3Die mit der Freiflächenziffer errechnete Fläche ist als Grünfläche zu gestalten und angemessen mit Bäumen zu bepflanzen.
Art. 45BZO Rüti · S. 22
Bauweise Geschlossene Überbauung und
1Die geschlossene Überbauung ist gestattet. weitere Bestimmungen
2Im Übrigen gelten nur die weiteren Bestimmungen dieser Bauordnung (Art. 52-62) und die kantonalrechtlichen Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes.
G. Erholungszone
Art. 55BZO Rüti · S. 26
Fahrzeugabstellplätze Grenzbedarf
1Der Grenzbedarf der erforderlichen Personenwagen-Abstellplätze (Pflichtparkplätze/PP) richtet sich nach den Angaben der nachstehenden Tabelle, wobei die Bruchteile unter der Hälfte abgerundet werden. Soweit nicht separate Regelungen gelten, ist für die Berechnung der Anzahl Pflichtparkplätze die Geschossfläche (mGF) massgebend. Bei Gebäuden mit verschiedener Nutzung wird der Bedarf an Abstellplätzen entsprechend ihrer Anteile ermittelt. Die massgebliche Geschossfläche (mGF) umfasst alle dem Wohnen, Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienenden oder hierfür verwendbaren Räume in Voll-, Unter- und Dachgeschossen unter Einschluss der dazugehörigen Erschliessungsflächen und Sanitärräume samt inneren Trennwänden ohne Aussenwände sowie ohne die nicht anrechenbaren Nebenräume gemäss § 10 Allgemeine Bauverordnung (ABV).
| Abstellplätze für | Bewohner oder Beschäftigte | Besucher und Kunden |
|---|---|---|
| Wohnen Einfamilienhäuser | 2 PP pro Haus | 1 PP pro Haus Der Vorplatz zu Garagen kann als Abstellplatz für Besucher gezählt werden. |
| Mehrfamilienhäuser (ab 2 Wohnungen) | 1 PP pro 80 m2 mGF mind. aber 1 PP pro Wohnung | 1 PP pro 4 Wohn- ungen, mind. 1 PP pro Haus |
| Dienstleistungen publikumsintensiv (z.B. Schalterbetrieb, öffentliche Verwal- tung, Bank, Reise- büro, Arztpraxis, Kopieranstalt, che- mische Reinigung, Coiffeur usw.) | 1 PP / 80 m2 mGF, jedoch mind. 0.5 PP / Arbeitsplatz | 1 PP / 100 m2 mGF |
| nicht publikums- orientiert (z.B. reine Büros) | 1 PP / 80 m2 mGF | 1 PP / 300 m2 mGF |
Tabelle von S. 26 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 58BZO Rüti · S. 29
Spiel- und Ruheflächen Spielplätze und Ruheflächen
1Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern mit Familienwohnungen sind Kinderspielplätze und Ruheflächen zu errichten und dauernd zu erhalten. Sie sind an besonnter Lage anzulegen, zweckmässig und natürlich zu gestalten. Bei grösseren Spielplätzen ist eine Fachperson für Spielplatzgestaltung beizuziehen. Freizeit- und Pflanzgärten
2Spiel- und Ruheflächen sowie allfällige Freizeit- und Pflanzgärten müssen bei Mehrfamilienhäusern mindestens 20 % der dem Wohnen dienenden Geschossfläche (ohne Aussenwände) umfassen. Diese sind möglichst zusammenhängend anzuordnen.
29 Suter • von Känel • Wild • AG
Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 5 m3/m2 | Art. 43, S. 21 | 0.99 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13.5 m | Art. 43, S. 21 | 0.99 |
| Firsthöhe | ≤ 3.5 m | Art. 43, S. 21 | 0.99 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 43, S. 21 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Rüti (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.