Zone G · Rüti

Zürich · BFS 118 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone G in Rüti (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Firsthöhe ≤ 3.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Original-Katasterkopie 2-fach
  • Papier-Projektpläne 2-fach
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Grundbuchauszug mit Servituten

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Rüti, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Rüti · S. 4

Zoneneinteilung Zonen und Empfindlichkeitsstufen

Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder mit Wald bestockt ist, in folgende Zonen (Z) eingeteilt, in denen unter Vorbehalt besonderer Anordnungen im Zonenplan die nachstehenden Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Lärmschutz-Verordnung gelten:

1. Bauzonen Z ES

Kernzonen

–Kernzone I

–Kernzone II a

–Kernzone II b

–Kernzone IIII K I K II a K II b K III III III* II III

Zentrumszone Z III

Wohnzonen

–1-geschossige Wohnzone

–2-geschossige Wohnzone, locker

–2-geschossige Wohnzone, dicht

–3-geschossige Wohnzone

–4-geschossige Wohnzone II II II II II

Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung W1 W2a W2b W3 W4

–2-geschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung

–3-geschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung

–4-geschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung III III III WG2 WG3 WG4

Gewerbe- und Industriezonen

–Gewerbezone

–Industriezone G I III IV *

Zone für öffentliche Bauten Oe II *

Erholungszone

–A = Familiengartenareal

–B = Schwimmbadareal

–C = Spiel- und Sportanlagen E E E II III III

2. Freihaltezone F II

3. Reservezone R II

* Abweichung:

Für die im Plan speziell gekennzeichneten Gebiete gilt eine abweichende Empfindlichkeitsstufe (ES).

II / III

4 Suter • von Känel • Wild • AG

Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

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Art. 10BZO Rüti · S. 9

Umgebung Terrainveränderung

1Terrainveränderungen sind auf ein Minimum zu beschränken. Veränderungen können bewilligt werden, sofern das gestaltete Terrain dem jeweiligen Strassenniveau angepasst wird und gegenüber dem Nachbargrundstück fliessende Übergänge gewährleistet sind. Vorgärten

2Die Vorgärten sind zu erhalten. Notwendige Hartflächen sind in der Regel zu chaussieren oder mit einer Pflästerung zu versehen. Die traditionelle Umgebungsgestaltung ist bei Umbauten in ihrer Eigenart möglichst zu übernehmen. Bei Ersatz- und Neubauten ist sie unter Beachtung der herkömmlichen Vorplatz- und Vorgartenstruktur weiterzuentwickeln. Brunnen

3Die in den Kernzonenplänen bezeichneten Brunnen sind zu erhalten. Bei einem Ersatz infolge bautechnischer Mängel sind sie durch Brunnen mit gleichwertiger ortstypischer Erscheinung zu ersetzen. Raumwirksame Mauern

4Die in den Kernzonenplänen bezeichneten raumwirksamen Mauern sind zu erhalten. Bei einem Ersatz infolge bautechnischer Mängel sind sie durch Mauern mit gleichwertiger ortstypischer Erscheinung zu ersetzen. Freiräume

5Die in den Kernzonenplänen bezeichneten Freiräume sind zu erhalten. Es dürfen keine oberirdischen Bauten erstellt werden. Besondere Aussenräume

6Die in den Kernzonenplänen bezeichneten Platz- und Strassenräume sind in ihren konzeptionellen Bestandteilen zu erhalten bzw. aufzuwerten. Prägende Merkmale, wie herkömmliche Chaussierungen, Pflästerungen, Brunnenplätze, Mauern und Einfriedungen sowie Bäume und Gärten sind zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

9 …

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Art. 32BZO Rüti · S. 17

Grundmasse

–Vollgeschosse max.

–Dachgeschosse max. 1 1 2

–2 2 2 2 3 2 4 2 Gebäudehöhe max. 4.5 m 6.5 m 7.5 m 7.5 m 10.5 m 13.5 m Firsthöhe max. 5.5 m 2.5 m 5.5 m 5.5 m 7.0 m 7.0 m Grundabstände mind.

–kleiner Grundabstand

–grosser Grundabstand 6.0 m 10.0 m 6.0 m 10.0 m 5.0 m 8.0 m 5.0 m 8.0 m 6.0 m 10.0 m 6.0 m 12.0 m Zuschlagsfreie Fassadenlänge Mehrlängenzuschlag In allen Zonen 16 m 1/3 der Mehrlänge, höchstens 6 m Gebäudelänge max. 25.0 m 25.0 m 25.0 m 35.0 m 50.0 m 50.0 m Grundmasstabelle

Zone W1 mit Schrägdach

Ausnützungsziffer max.

Grundabstände mind.

–kleiner Grundabstand

–grosser Grundabstand

Der grosse Grundabstand gilt für die stärker gegen Süden gerichtete Gebäudelängsseite, der kleine Grundabstand für die übrigen Gebäudeseiten.

Wenn der Gebäudeabstand zwischen zwei Hauptgebäuden geringer ist als der kleine Grundabstand der jeweiligen Zone, wird der Mehrlängenzuschlag so bestimmt, wie wenn die Gebäudelücke geschlossen wäre. Bauweise

2Die geschlossene Überbauung ist in allen Zonen bis zur zulässigen Gebäudelänge der entsprechenden Zone gestattet, wenn an ein angrenzendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.

17 Suter • von Känel • Wild • AG

Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

ZoneW1 mit Schräg- dachW1 mit Flach- dachW2aW2bW3W4
Ausnützungsziffer max.20 %35 %30 %40 %60 %80 %
Anrechenbare Geschosszahlen: - Vollgeschosse max. - Dachgeschosse max.1 12 -2 22 23 24 2
Gebäudehöhe max.4.5 m6.5 m7.5 m7.5 m10.5 m13.5 m
Firsthöhe max.5.5 m2.5 m5.5 m5.5 m7.0 m7.0 m
Grundabstände mind. - kleiner Grundabstand - grosser Grundab- stand6.0 m 10.0 m6.0 m 10.0 m5.0 m 8.0 m5.0 m 8.0 m6.0 m 10.0 m6.0 m 12.0 m
Zuschlagsfreie Fassa- denlänge MehrlängenzuschlagIn allen Zonen 16 m 1/3 der Mehrlänge, höchstens 6 m
Gebäudelänge max.25.0 m25.0 m25.0 m35.0 m50.0 m50.0 m

Tabelle von S. 17 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 43BZO Rüti · S. 21

Grundmasse

1

Zone G I
Baumassenziffer max. 5.0 m3/m2 7.0 m3/m2
Freiflächenziffer mind. 10 % 10 %

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.

Gebäudehöhe max. 13.5 m 17.5 m Firsthöhe max. 3.5 m 3.5 m Grundabstand mind. 3.5 m 3.5 m

Abstand gegen andere Zonen

2Gegenüber Grundstücken in Wohnzonen, Kernzonen, der Zone für öffentliche Bauten sowie der Erholungs- und Freihaltezone ist ein Abstand von 10.0 m einzuhalten. Gestaltung Freifläche

3Die mit der Freiflächenziffer errechnete Fläche ist als Grünfläche zu gestalten und angemessen mit Bäumen zu bepflanzen.

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Art. 45BZO Rüti · S. 22

Bauweise Geschlossene Überbauung und

1Die geschlossene Überbauung ist gestattet. weitere Bestimmungen

2Im Übrigen gelten nur die weiteren Bestimmungen dieser Bauordnung (Art. 52-62) und die kantonalrechtlichen Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes.

G. Erholungszone

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Art. 55BZO Rüti · S. 26

Fahrzeugabstellplätze Grenzbedarf

1Der Grenzbedarf der erforderlichen Personenwagen-Abstellplätze (Pflichtparkplätze/PP) richtet sich nach den Angaben der nachstehenden Tabelle, wobei die Bruchteile unter der Hälfte abgerundet werden. Soweit nicht separate Regelungen gelten, ist für die Berechnung der Anzahl Pflichtparkplätze die Geschossfläche (mGF) massgebend. Bei Gebäuden mit verschiedener Nutzung wird der Bedarf an Abstellplätzen entsprechend ihrer Anteile ermittelt. Die massgebliche Geschossfläche (mGF) umfasst alle dem Wohnen, Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienenden oder hierfür verwendbaren Räume in Voll-, Unter- und Dachgeschossen unter Einschluss der dazugehörigen Erschliessungsflächen und Sanitärräume samt inneren Trennwänden ohne Aussenwände sowie ohne die nicht anrechenbaren Nebenräume gemäss § 10 Allgemeine Bauverordnung (ABV).

Abstellplätze fürBewohner oder BeschäftigteBesucher und Kunden
Wohnen Einfamilienhäuser2 PP pro Haus1 PP pro Haus Der Vorplatz zu Garagen kann als Abstellplatz für Besucher gezählt werden.
Mehrfamilienhäuser (ab 2 Wohnungen)1 PP pro 80 m2 mGF mind. aber 1 PP pro Wohnung1 PP pro 4 Wohn- ungen, mind. 1 PP pro Haus
Dienstleistungen publikumsintensiv (z.B. Schalterbetrieb, öffentliche Verwal- tung, Bank, Reise- büro, Arztpraxis, Kopieranstalt, che- mische Reinigung, Coiffeur usw.)1 PP / 80 m2 mGF, jedoch mind. 0.5 PP / Arbeitsplatz1 PP / 100 m2 mGF
nicht publikums- orientiert (z.B. reine Büros)1 PP / 80 m2 mGF1 PP / 300 m2 mGF

Tabelle von S. 26 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 58BZO Rüti · S. 29

Spiel- und Ruheflächen Spielplätze und Ruheflächen

1Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern mit Familienwohnungen sind Kinderspielplätze und Ruheflächen zu errichten und dauernd zu erhalten. Sie sind an besonnter Lage anzulegen, zweckmässig und natürlich zu gestalten. Bei grösseren Spielplätzen ist eine Fachperson für Spielplatzgestaltung beizuziehen. Freizeit- und Pflanzgärten

2Spiel- und Ruheflächen sowie allfällige Freizeit- und Pflanzgärten müssen bei Mehrfamilienhäusern mindestens 20 % der dem Wohnen dienenden Geschossfläche (ohne Aussenwände) umfassen. Diese sind möglichst zusammenhängend anzuordnen.

29 Suter • von Känel • Wild • AG

Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 5 m3/m2Art. 43, S. 210.99
Gebäudehöhe≤ 13.5 mArt. 43, S. 210.99
Firsthöhe≤ 3.5 mArt. 43, S. 210.99
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 43, S. 210.90

Extrahiert aus der BZO Rüti (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone G

Was gilt in der Zone G in Rüti?
Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Firsthöhe ≤ 3.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 5 m3/m2. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Rüti erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G sein?
Laut BZO Rüti: Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Firsthöhe ≤ 3.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone G einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Rüti. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Rüti?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Rüti ein?
Baugesuche in Rüti laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Bau (Hochbau / Baupolizei), Breitenhofstrasse 30, Postfach, 8630 Rüti. Ablauf nach der Einreichung →

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