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Art. 32 · Grundmasse

BZO Rüti · S. 17 · Original-PDF

–Vollgeschosse max.

–Dachgeschosse max. 1 1 2

–2 2 2 2 3 2 4 2 Gebäudehöhe max. 4.5 m 6.5 m 7.5 m 7.5 m 10.5 m 13.5 m Firsthöhe max. 5.5 m 2.5 m 5.5 m 5.5 m 7.0 m 7.0 m Grundabstände mind.

–kleiner Grundabstand

–grosser Grundabstand 6.0 m 10.0 m 6.0 m 10.0 m 5.0 m 8.0 m 5.0 m 8.0 m 6.0 m 10.0 m 6.0 m 12.0 m Zuschlagsfreie Fassadenlänge Mehrlängenzuschlag In allen Zonen 16 m 1/3 der Mehrlänge, höchstens 6 m Gebäudelänge max. 25.0 m 25.0 m 25.0 m 35.0 m 50.0 m 50.0 m Grundmasstabelle

Zone W1 mit Schrägdach

Ausnützungsziffer max.

Grundabstände mind.

–kleiner Grundabstand

–grosser Grundabstand

Der grosse Grundabstand gilt für die stärker gegen Süden gerichtete Gebäudelängsseite, der kleine Grundabstand für die übrigen Gebäudeseiten.

Wenn der Gebäudeabstand zwischen zwei Hauptgebäuden geringer ist als der kleine Grundabstand der jeweiligen Zone, wird der Mehrlängenzuschlag so bestimmt, wie wenn die Gebäudelücke geschlossen wäre. Bauweise

2Die geschlossene Überbauung ist in allen Zonen bis zur zulässigen Gebäudelänge der entsprechenden Zone gestattet, wenn an ein angrenzendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.

17 Suter • von Känel • Wild • AG

Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

ZoneW1 mit Schräg- dachW1 mit Flach- dachW2aW2bW3W4
Ausnützungsziffer max.20 %35 %30 %40 %60 %80 %
Anrechenbare Geschosszahlen: - Vollgeschosse max. - Dachgeschosse max.1 12 -2 22 23 24 2
Gebäudehöhe max.4.5 m6.5 m7.5 m7.5 m10.5 m13.5 m
Firsthöhe max.5.5 m2.5 m5.5 m5.5 m7.0 m7.0 m
Grundabstände mind. - kleiner Grundabstand - grosser Grundab- stand6.0 m 10.0 m6.0 m 10.0 m5.0 m 8.0 m5.0 m 8.0 m6.0 m 10.0 m6.0 m 12.0 m
Zuschlagsfreie Fassa- denlänge MehrlängenzuschlagIn allen Zonen 16 m 1/3 der Mehrlänge, höchstens 6 m
Gebäudelänge max.25.0 m25.0 m25.0 m35.0 m50.0 m50.0 m

Tabelle von S. 17 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.