Zone Wohnbauten · Riemenstalden
Schwyz · BFS 1369 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone Wohnbauten in Riemenstalden (Schwyz) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Ablauf nach der Einreichung
- Gemeindekanzlei Riemenstalden (Gemeindeschreiberin Karin Gisler-Lindegger)
- 041 820 03 23
- info@riemenstalden.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Riemenstalden, in denen «Wohnbauten» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 6
Dachgestaltung
a)Hauptbauten,
1Für Wohnbauten und freistehende Nebenbauten gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG, SRSZ 400.100) in der Bauzone sind nur beidseitig gleichgeneigte Satteldächer mit einer Dachneigung von mindestens 25° erlaubt. Der First des Satteldaches muss senkrecht zum Hang liegen. freistehende Nebenbauten
b)Eingeschossige
2Für eingeschossige Anbauten und Nebenbauten sind Flach- oder Pultdächer erlaubt. Anbauten, Nebenbauten c) Dachaufbauten
3Dachaufbauten sind höchstens im Ausmass von 50 % der zugehörigen Fassadenlänge gestattet und sind mit einem gleichschenkligen Satteldach auszuführen. Dacheinschnitte sind nicht erlaubt.
Art. 22BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 10
Abstellplätze für Motorfahrzeuge
1Die Zahl der zu erstellenden Abstellplätze für Motorfahrzeuge auf privatem Grund für neue Bauten wird wie folgt festgelegt:
a)bei Wohnbauten je Wohnung mindestens 1.5 und maximal 2.5 Abstellplätze, wobei Garagenvorplätze von mindestens 5 m Tiefe als Abstellplätze angerechnet werden. Es ist auf ganze Zahlen aufzurunden.
b)bei weiteren Bauten setzt der Gemeinderat die Abstellplätze gestützt auf die Normen des Verbandes Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) fest. Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze
Art. 27BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 12
Kernzonen
1Die Kernzonen bezwecken die Erhaltung und Förderung eines attraktiven Dorfkerns.
2Neubauten haben sich in Gebäudehöhe, Geschosszahl und äusserer Gestaltung in die bestehende Überbauung gut einzufügen und wichtige Sichtbeziehungen sind zu erhalten.
3Bei einer besseren gestalterischen Lösung kann der Gemeinderat nach Zustimmung des zuständigen Amtes die Unterschreitung der kantonalen Grenzund Gebäudeabstände bewilligen. Kernzone 1
4Die Kernzone 1 umfasst das traditionell gewachsene Zentrum. Sie ist für das Pfarrhaus, die Kirche und die dazugehörigen Bauten und Anlagen bestimmt. Kernzone 2
5Die Kernzone 2 ergänzt das traditionell gewachsene Zentrum. Sie ist für Wohnbauten, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie für öffentliche Bauten und Anlagen und kulturelle Einrichtungen bestimmt.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Parkfelder | ≥ 1.5 Stk | Art. 22, S. 10 | 0.60 |
| Parkfelder | ≤ 2.5 Stk | Art. 22, S. 10 | 0.60 |
Extrahiert aus der BZO Riemenstalden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.