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Art. 27 · Kernzonen

BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 12 · Original-PDF

1Die Kernzonen bezwecken die Erhaltung und Förderung eines attraktiven Dorfkerns.

2Neubauten haben sich in Gebäudehöhe, Geschosszahl und äusserer Gestaltung in die bestehende Überbauung gut einzufügen und wichtige Sichtbeziehungen sind zu erhalten.

3Bei einer besseren gestalterischen Lösung kann der Gemeinderat nach Zustimmung des zuständigen Amtes die Unterschreitung der kantonalen Grenzund Gebäudeabstände bewilligen. Kernzone 1

4Die Kernzone 1 umfasst das traditionell gewachsene Zentrum. Sie ist für das Pfarrhaus, die Kirche und die dazugehörigen Bauten und Anlagen bestimmt. Kernzone 2

5Die Kernzone 2 ergänzt das traditionell gewachsene Zentrum. Sie ist für Wohnbauten, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie für öffentliche Bauten und Anlagen und kulturelle Einrichtungen bestimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.