Art. 7 · Dachgestaltung
BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 6 · Original-PDF
a)Hauptbauten,
1Für Wohnbauten und freistehende Nebenbauten gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG, SRSZ 400.100) in der Bauzone sind nur beidseitig gleichgeneigte Satteldächer mit einer Dachneigung von mindestens 25° erlaubt. Der First des Satteldaches muss senkrecht zum Hang liegen. freistehende Nebenbauten
b)Eingeschossige
2Für eingeschossige Anbauten und Nebenbauten sind Flach- oder Pultdächer erlaubt. Anbauten, Nebenbauten c) Dachaufbauten
3Dachaufbauten sind höchstens im Ausmass von 50 % der zugehörigen Fassadenlänge gestattet und sind mit einem gleichschenkligen Satteldach auszuführen. Dacheinschnitte sind nicht erlaubt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.