Art. 22 · Abstellplätze für Motorfahrzeuge
BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 10 · Original-PDF
Abstellplätze für Motorfahrzeuge
1Die Zahl der zu erstellenden Abstellplätze für Motorfahrzeuge auf privatem Grund für neue Bauten wird wie folgt festgelegt:
a)bei Wohnbauten je Wohnung mindestens 1.5 und maximal 2.5 Abstellplätze, wobei Garagenvorplätze von mindestens 5 m Tiefe als Abstellplätze angerechnet werden. Es ist auf ganze Zahlen aufzurunden.
b)bei weiteren Bauten setzt der Gemeinderat die Abstellplätze gestützt auf die Normen des Verbandes Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) fest. Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.