Zone K · Olten
Solothurn · BFS 2581 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone K in Olten (Solothurn) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 16.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Einreichung in 3-facher Ausfertigung an die Baudirektion
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Solothurn
- Ablauf nach der Einreichung
- Baudirektion (Administrative Dienste Direktion Bau)
- 062 206 13 01
- baudirektion@olten.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Olten, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Zonenreglement Olten · S. 4
Altrechtliche Bauten
1. Rahmen der Erweiterungen Bei altrechtlichen Bauten in den Zonen W2, Eh und L, die nicht mehr als 2 Geschosse aufweisen, können kleinere An- und Ausbauten wie Erker, Zimmeranbauten, Dachausbauten, Garagen, auch bei einer Überschreitung der Ausnützungsziffer unter den folgenden Voraussetzungen ausnahmsweise bewilligt werden:
a)Die Überschreitung der Ausnützungsziffer beträgt nicht mehr als 20 %
b)Es werden weder öffentliche Interessen, insbesondere der Ästhetik, der
Wahrung des Quartierbildes und der Erhaltung ausreichender Grünflä-
chen, noch schützenswerte private Interessen verletzt.
Art. 5BZO Zonenreglement Olten · S. 6
Zonen
1. Unterteilung
2. Bauzonen
3. Reservezonen
4. Schutzzonen Das Gebiet der Stadt Olten wird durch den Zonenplan in folgende Zonen unterteilt:
Kernzone (Gestaltungsplan obligatorisch) K Kernrandzone (Gestaltungsplan obligatorisch) Kr Dreigeschossige Mischzone M3 Zweigeschossige Mischzone M2 Dreigeschossige Wohnzone W3 Zweigeschossige Wohnzone 0.6 W2/0.6 Zweigeschossige Wohnzone 0.5 W2/0.5 Zweigeschossige Wohnzone 0.4 W2/0.4 Gewerbezone G Gewerbezone (Gestaltungsplan obligatorisch) GG Gewerbezone mit Wohnanteil GW Industriezone I Sondernutzungszone A SnA Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA Zone für öffentliche Bauten und Anlagen/Begegnungszone OeBA/B Spezialzone A SpA Spezialzone B SpB
Reservezone R
Altstadtzone A Schutzzone S Spezialzone C (Gestaltungsplan obligatorisch) SpC Grünzone Gr Freihaltezone F Uferschutzzone Us Grundwasserschutzzone Gs Kommunale Landschaftsschutzzone Ls Kommunales Aufwertungsgebiet Natur und Landschaft AN+L Naturreservat Seidenhoflochweiher RS
5. Landwirtschaftszonen und Abbauzone Steinbruch Born Landwirtschaftszone Lw Landwirtschaftszone mit Sondernutzungszone Segelflug LwS Abbauzone Steinbruch Born Ab
6. Natur- und Kulturobjekte Geschützte Einzelbäume Hecken Geschützte Kulturobjekte Erhaltenswerte Kulturobjekte
Massgebender Zonenplan Die Grenzen der einzelnen Zonen sind im Zonenplan Massstab 1:2'500 festgelegt. Das Zonenreglement ist Bestandteil des Zonenplanes. M:\06 Stadtplanung Energie M …
Art. 6BZO Zonenreglement Olten · S. 7
Kernzone und Kernrandzone K, Kr
1. Nutzung Öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten sowie auf Grund der Lärmvorbelastung mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Ausgeschlossen sind Dienstleistungen des Sexgewerbes.
2. Baumasse
Kernzone Kernrandzone Geschosszahl max. 5 max. 4 Gebäudehöhe max. 16.50 m max. 13.50 m Grünflächenziffer min. 30 % min. 30 % Bauweise geschlossen geschlossen
3. Gestaltungsplanobligatorium In der Kernzone und in der Kernrandzone ist der Gestaltungsplan obligatorisch; ausgenommen sind kleinere Um-, Aus-, An- und Nebenbauten. Im Rahmen von Gestaltungsplänen kann gebietsweise ein Wohnflächenanteil bis zu 30 % vorgeschrieben werden. Dieser Wert bezieht sich auf die anrechenbaren Bruttogeschossflächen der Gebäude.
5. Baumäquivalent Anstelle der vorgeschriebenen Grünfläche (Grünflächenziffer) werden für das ersatzweise Anpflanzen eines hochstämmigen Baumes 20 m2 an die verlangte Grünfläche angerechnet. Bäume, die zur Einhaltung der Grünflächenziffer eingerechnet wurden, dürfen weder entfernt, noch im Weiterbestand behindert werden. Bei Bedarf sind sie zu ersetzen. M:\06 Stadtplanung Energie Mobilität Umwelt\04 Nutzungsplanung\01 Zonenplan\13-041 Zonenreglement\Genehmigungsexemplar nachgeführt\Zonenreglement mit Anhängen nachgeführt_Dez.2013.rtf 7
Zonenreglement
Art. 10BZO Zonenreglement Olten · S. 10
Zweigeschossige Wohnzone 0.5 W2/0.5
1. Nutzung Wohnbauten sowie nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Zugelassen sind auch öffentlichen Zwecken dienende kleinere Bauten und Anlagen. Ausgeschlossen sind Dienstleistungen des Sexgewerbes. Die zweigeschossige Wohnzone W2 / 0.5 ist grundsätzlich für den Bau von Ein-, Zwei- und Doppeleinfamilienhäusern und öffentlichen Zwecken dienenden kleineren Bauten und Anlagen bestimmt. Sofern das Ortsbild nicht nachteilig verändert wird, können auch Reihenhäuser und Terrassenhäuser bewilligt werden. Restaurants und andere Dienstleistungsbetriebe mit erhöhtem Verkehrsaufkommen erfordern einen Gestaltungsplan.
2. Baumasse Geschosszahl max. 2
Gebäudehöhe max. 7.50 m
Ausnützungsziffer max. 0.5
Grünflächenziffer min. 40 %
Bauweise offen
3. Besondere Bestimmungen In Hanglagen mit mindestens 8 % Neigung sind talseits 3 Geschosse, eine talseitige Gebäudehöhe von 9.50 m und eine Ausnützungsziffer von 0.6 zugelassen.
Art. 33BZO Zonenreglement Olten · S. 19
Hecken
1. Beschreibung Die im Erschliessungsplan sowie im Gesamtplan eingetragenen Hecken sind geschützt (§ 20 Natur- und Heimatschutzverordnung NHV). Sie dürfen weder entfernt noch vermindert werden. 2. Unterhalt Hecken Der sachgemässe Unterhalt der Hecken ist nach der Heckenrichtlinie des Bau- und Justizdepartementes auszuführen. 3. Ausnahmen Die im Erschliessungsplan speziell bezeichneten Hecken können im Zusammenhang mit einem Baugesuchsverfahren entfernt oder vermindert werden. Weitere Ausnahmen richten sich nach § 20 Abs. 3 NHV. Dabei ist jeweils gleichwertiger Ersatz zu schaffen (§ 20 Abs. 3 NHV). 4. Öffentliche Gewässer Bei Defekt von eingedohlten Bachteilstücken ist deren Öffnung bzw. Renaturierung und bei gepflasterten oder betonierten offenen Bachteilstücken deren Revitalisierung zu prüfen. Der Raumbedarf, der zum Schutz vor Hochwasser und zur Gewährleistung der natürlichen Funktion notwendig ist, wird vom Amt für Umwelt (Fachstelle Wasserbau) festgelegt.
Art. 35BZO Zonenreglement Olten · S. 20
Erhaltenswerte Kulturobjekte
1. Einzelgebäude, Ensembles,
Siedlungseinheiten Bei den im Zonenplan als erhaltenswert bezeichneten Kulturobjekten handelt es sich um Einzelgebäude, Ensembles und Siedlungseinheiten von besonderer Qualität, welchen im Ortsbild besondere Bedeutung zukommt.
Die als erhaltenswert eingestuften Kulturobjekte sind grundsätzlich in ihrem äusseren Erscheinungsbild und so weit möglich in ihrer Ursprünglichkeit zu erhalten. Um-, An-, Auf-, Aus- und Zusatzbauten sind grundsätzlich möglich, haben aber betreffend Materialwahl und Gestaltung erhöhten ästhetischen Anforderungen zu genügen. Nebst den laut Baureglement baugesuchspflichtigen Veränderungen sind deshalb unter Einbezug der Vorgärten auch alle anderen Massnahmen bewilligungspflichtig, die das äussere Erscheinungsbild dieser Liegenschaften betreffen. Unter der angestrebten Erhaltung des äusseren Erscheinungsbildes ist die Erhaltung typenprägender Vorgärten, Gärten und Einfriedungen (soweit diese an den öffentlichen Raum angrenzen oder für diesen von Bedeutung sind), Volumen, Dachformen, Dachdeckungen, Dachaufbauten, Fenster, Türen, verwendete Materialien (Verputze, Steinbehandlungen), Farbgebung etc. zu verstehen.
2. Verfahren Bauliche Massnahmen an erhaltenswerten Kulturobjekten sind frühzeitig, d.h. im Zeitpunkt der Vorprojektierung mit der Baudirektion abzusprechen. Die Altstadtkommission ist zuständig für das Baubewilligungsverfahren.
3. Beiträge An die Mehraufwendungen, die aus der Erfüllung von Auflagen aus diesem Paragraphen entstehen, können Beiträge …
Art. 37BZO Zonenreglement Olten · S. 21
Inkrafttreten
Das Reglement tritt nach der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. M:\06 Stadtplanung Energie Mobilität Umwelt\04 Nutzungsplanung\01 Zonenplan\13-041 Zonenreglement\Genehmigungsexemplar nachgeführt\Zonenreglement mit Anhängen nachgeführt_Dez.2013.rtf 21
Zonenreglement Anhänge
1. Nutzungspläne
1.1 Rechtsgültige Nutzungspläne
1.2 Zu überprüfende Nutzungspläne M:\06 Stadtplanung Energie Mobilität Umwelt\04 Nutzungsplanung\01 Zonenplan\13-041 Zonenreglement\Genehmigungsexemplar nachgeführt\Zonenreglement mit Anhängen nachgeführt_Dez.2013.rtf 22
Zonenreglement Anhänge 1. Nutzungspläne 1.1. Rechtsgültige Nutzungspläne Nr. RRB Nr. Datum Bezeichnung
47 1976 1955 Aarburgerstrasse äussere 52 915/342 1958/2005 Pestalozzistrasse – Pfarrweg (Haus zur Heimat) 61 2024 1960 Solothurnerstrasse äussere 63 2908 1960 Im Kleinholz 63A 2536 1976 Im Kleinholz 64 4144 1960 Stadthaus 65 4145 1960 Wilerfeld 70 3927 1962 Bifang – Florastrasse 74 5323 1964 Knoblauch (Meierhof) 75 5441 1964 Aarauerstrasse – Falkenweg 83 500 2002 Grundwasserschutzzone Gheid 85 5922 1966 Grundstrasse / Pauluskirche 87 4396 1967 Knoblauch (Meierhof) 89 974 1968 Froburgstrasse – Jurastrasse 90 1270/6062 1969/1971 Hardwald / Kantonsschule 91 3198 1968 Unterführungsstrasse, Neuhardstrasse – Aarauerstrasse 92 3065 1969 Zelglistrasse 93 3967 1969 Knoblauch – West
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.
94 525 / 1080 1971 / 2009 Neumattstrasse 1 – 17 Nord / Aufhebung Teilbereich 95 568 1971 Bifangplatz "Bifi" West 96 689 1971 Altersheim St. Martin 97 1667/1029 1971/2006 Baslerstrasse / Klosterplatz …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten sowie auf Grund der Lärmvorbelastung mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.» · Art. Art. 6
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 5 Vollgeschosse | Art. 6, S. 7 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 16.5 m | Art. 6, S. 7 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 30 % | Art. 6, S. 7 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Olten (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.