Zone G · Olten
Solothurn · BFS 2581 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone G in Olten (Solothurn) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Einreichung in 3-facher Ausfertigung an die Baudirektion
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Solothurn
- Ablauf nach der Einreichung
- Baudirektion (Administrative Dienste Direktion Bau)
- 062 206 13 01
- baudirektion@olten.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Olten, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 5BZO Zonenreglement Olten · S. 6
Zonen
1. Unterteilung
2. Bauzonen
3. Reservezonen
4. Schutzzonen Das Gebiet der Stadt Olten wird durch den Zonenplan in folgende Zonen unterteilt:
Kernzone (Gestaltungsplan obligatorisch) K Kernrandzone (Gestaltungsplan obligatorisch) Kr Dreigeschossige Mischzone M3 Zweigeschossige Mischzone M2 Dreigeschossige Wohnzone W3 Zweigeschossige Wohnzone 0.6 W2/0.6 Zweigeschossige Wohnzone 0.5 W2/0.5 Zweigeschossige Wohnzone 0.4 W2/0.4 Gewerbezone G Gewerbezone (Gestaltungsplan obligatorisch) GG Gewerbezone mit Wohnanteil GW Industriezone I Sondernutzungszone A SnA Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA Zone für öffentliche Bauten und Anlagen/Begegnungszone OeBA/B Spezialzone A SpA Spezialzone B SpB
Reservezone R
Altstadtzone A Schutzzone S Spezialzone C (Gestaltungsplan obligatorisch) SpC Grünzone Gr Freihaltezone F Uferschutzzone Us Grundwasserschutzzone Gs Kommunale Landschaftsschutzzone Ls Kommunales Aufwertungsgebiet Natur und Landschaft AN+L Naturreservat Seidenhoflochweiher RS
5. Landwirtschaftszonen und Abbauzone Steinbruch Born Landwirtschaftszone Lw Landwirtschaftszone mit Sondernutzungszone Segelflug LwS Abbauzone Steinbruch Born Ab
6. Natur- und Kulturobjekte Geschützte Einzelbäume Hecken Geschützte Kulturobjekte Erhaltenswerte Kulturobjekte
Massgebender Zonenplan Die Grenzen der einzelnen Zonen sind im Zonenplan Massstab 1:2'500 festgelegt. Das Zonenreglement ist Bestandteil des Zonenplanes. M:\06 Stadtplanung Energie M …
Art. 12BZO Zonenreglement Olten · S. 11
Gewerbezonen G, GG, GW
1. Nutzung Gewerbezone G Mässig störende Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe sowie betriebsnotwendige Wohnungen.
2. Nutzung Gewerbezone GG Mässig störende Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe sowie betriebsnotwendige Wohnungen. Der Gestaltungsplan ist grundsätzlich obligatorisch; ausgenommen sind kleinere Um-, Aus-, An- und Nebenbauten. Im Gestaltungsplan ist unter anderem nachzuweisen, dass mit planerischen, gestalterischen oder baulichen Massnahmen die massgebenden Grenzwerte der Lärmschutzverordnung eingehalten werden.
3. Nutzung Gewerbezone GW Mässig störende Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe sowie Wohnungen. Der Wohnanteil beträgt höchstens 50% der Bruttogeschossfläche. Für die Wohnnutzung kann der Stadtrat einen Gestaltungsplan verlangen.
4. Baumasse Gebäudehöhe max. 20.00 m
5. Umgebung Ein angemessener Teil des Grundstücks ist zu begrünen. Die Grünflächen sind in der Regel im Bereich der Parzellengrenzen anzuordnen und vorwiegend mit standortgerechten einheimischen Arten zu bepflanzen. Dies gilt im Besonderen für den Bauverbotsbereich entlang anderer Zonen gemäss § 24 Abs. 2 KBV und entlang öffentlicher Strassen.
Es ist auf eine attraktive Gestaltung des Raumes zwischen Fassade und Strasse als besucherorientierte Seite der Betriebe zu achten.
Flachdächer sind grundsätzlich extensiv zu begrünen.
Art. 24BZO Zonenreglement Olten · S. 16
Kommunale Uferschutzzone Us
1. Zweck und Inhalt Erhaltung und Aufwertung der Aare- und Dünnernufer, der offenen Bachläufe und deren möglichst natürliche Gestaltung und Bepflanzung sowie den freien Zugang für Erholungssuchende
2. Nutzung Die Nutzung hat sich dem Zonenzweck unterzuordnen. Zulässig sind notwendige Unterhalts- und Pflegemassnahmen. Die Bewirtschaftung hat naturnah zu erfolgen, das Ausbringen von Düngemitteln und Gülle oder Mist ist nicht gestattet. Es gelten im weiteren die Bestimmungen der kantonalen Verordnung über den Natur- und Heimatschutz Art. 31ff.
3. Bauten und Anlagen Bauten sind nicht gestattet. Anlagen sind nur zulässig, wenn sie dem vorgesehenen Zonenzweck nicht widersprechen.
Art. 35BZO Zonenreglement Olten · S. 20
Erhaltenswerte Kulturobjekte
1. Einzelgebäude, Ensembles,
Siedlungseinheiten Bei den im Zonenplan als erhaltenswert bezeichneten Kulturobjekten handelt es sich um Einzelgebäude, Ensembles und Siedlungseinheiten von besonderer Qualität, welchen im Ortsbild besondere Bedeutung zukommt.
Die als erhaltenswert eingestuften Kulturobjekte sind grundsätzlich in ihrem äusseren Erscheinungsbild und so weit möglich in ihrer Ursprünglichkeit zu erhalten. Um-, An-, Auf-, Aus- und Zusatzbauten sind grundsätzlich möglich, haben aber betreffend Materialwahl und Gestaltung erhöhten ästhetischen Anforderungen zu genügen. Nebst den laut Baureglement baugesuchspflichtigen Veränderungen sind deshalb unter Einbezug der Vorgärten auch alle anderen Massnahmen bewilligungspflichtig, die das äussere Erscheinungsbild dieser Liegenschaften betreffen. Unter der angestrebten Erhaltung des äusseren Erscheinungsbildes ist die Erhaltung typenprägender Vorgärten, Gärten und Einfriedungen (soweit diese an den öffentlichen Raum angrenzen oder für diesen von Bedeutung sind), Volumen, Dachformen, Dachdeckungen, Dachaufbauten, Fenster, Türen, verwendete Materialien (Verputze, Steinbehandlungen), Farbgebung etc. zu verstehen.
2. Verfahren Bauliche Massnahmen an erhaltenswerten Kulturobjekten sind frühzeitig, d.h. im Zeitpunkt der Vorprojektierung mit der Baudirektion abzusprechen. Die Altstadtkommission ist zuständig für das Baubewilligungsverfahren.
3. Beiträge An die Mehraufwendungen, die aus der Erfüllung von Auflagen aus diesem Paragraphen entstehen, können Beiträge …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Mässig störende Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe sowie betriebsnotwendige Wohnungen.» · Art. Art. 12
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 20 m | Art. 12, S. 11 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Olten (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.