Art. 6 · Kernzone und Kernrandzone K, Kr
BZO Zonenreglement Olten · S. 7 · Original-PDF
1. Nutzung Öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten sowie auf Grund der Lärmvorbelastung mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Ausgeschlossen sind Dienstleistungen des Sexgewerbes.
2. Baumasse
Kernzone Kernrandzone Geschosszahl max. 5 max. 4 Gebäudehöhe max. 16.50 m max. 13.50 m Grünflächenziffer min. 30 % min. 30 % Bauweise geschlossen geschlossen
3. Gestaltungsplanobligatorium In der Kernzone und in der Kernrandzone ist der Gestaltungsplan obligatorisch; ausgenommen sind kleinere Um-, Aus-, An- und Nebenbauten. Im Rahmen von Gestaltungsplänen kann gebietsweise ein Wohnflächenanteil bis zu 30 % vorgeschrieben werden. Dieser Wert bezieht sich auf die anrechenbaren Bruttogeschossflächen der Gebäude.
5. Baumäquivalent Anstelle der vorgeschriebenen Grünfläche (Grünflächenziffer) werden für das ersatzweise Anpflanzen eines hochstämmigen Baumes 20 m2 an die verlangte Grünfläche angerechnet. Bäume, die zur Einhaltung der Grünflächenziffer eingerechnet wurden, dürfen weder entfernt, noch im Weiterbestand behindert werden. Bei Bedarf sind sie zu ersetzen. M:\06 Stadtplanung Energie Mobilität Umwelt\04 Nutzungsplanung\01 Zonenplan\13-041 Zonenreglement\Genehmigungsexemplar nachgeführt\Zonenreglement mit Anhängen nachgeführt_Dez.2013.rtf 7
Zonenreglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.