Art. 24 · Speziallandwirtschaftszone
BZO Bau- und Nutzungsordnung Oftringen · S. 21 · Original-PDF
i Die Speziallandwirtschaftszone ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die der bodenabhängigen und der bodenunabhängigen bzw. einer über die innere Aufstockung hinausgehenden Produktion landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Erzeugnisse dienen.
2In der Speziallandwirtschaftszone «Alte Strasse» sind Bauten und An lagen zur Produktion pflanzlicher Erzeugnisse zulässig. Darunter fallen namentlich die Salat- und die Kräuterproduktion. Wohnnutzungen sind ausgeschlossen.
3Innerhalb des bezeichneten Ausschlussbereichs für ständige Arbeits plätze sind keine festen Arbeitsplätze zulässig, die während mehr als ei ner wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden belegt werden. 18
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.