Zone Z I · Mellingen

Aargau · BFS 4033 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen

Hinweis: Mellingen laesst seine Baugesuche derzeit extern bearbeiten. Der Stadtrat hat das Ingenieurbuero Senn AG, Suedallee 2, 5415 Nussbaumen (Bauverwalterin Anita Vollmar, 056 296 33 15) mit den Baugesuchen und den pendenten Bauabnahmen beauftragt. Baugesuchspost an die Gemeindeverwaltung erreicht die zustaendige Stelle nicht.

Die Zone Z I in Mellingen (Aargau) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Aktueller Situations-/Katasterplan 1:500
  • Plansatz Grundrisse/Schnitte/Ansichten 1:100 oder 1:50
  • Umgebungsplan 1:100 oder 1:50
  • Kanalisationsplan 1:100 oder 1:50
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Kommunales Baugesuchformular: 2-fach (grosse) bzw. 3-fach (kleine Vorhaben)
  • Einreichung physisch und elektronisch (PDF)
  • Unterschriften und Berechtigungsnachweis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Mellingen, in denen «Z I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 7BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 6

Wohn- und Arbeitszone 3 WA3

4 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen Zone für öffentl. Bauten und Anlagen OeBA grau o - - - - - - o o o o g) II / III h) § 16 Grabengartenzone GG

2Die mit "o" bezeichneten Masse legt der Gemeinderat unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen sowie nach Massgabe der Planungsgrundsätze und des kommunalen Entwi …

SignaturVollgeschosseAusnützungsziffer max.talseitig gemessene Fassadenhöhe (traufseitige)Gesamthöhe Schräg- dachGesamthöhe Flachdach (inkl. allfälligem Attika)GebäudelängeGrenzabstandEmpfindlichkeitsstufeZonenvorschriften
Altstadtzone AA dunkelbrauno- - -- - -o- - - a)o b)oIII k)§ 8
Zentrumszone IZ I violett41.0 x- - -17.516.5- - - b)6.0 c)III k)§ 9
Zentrumszone IIZ II hellviolett30.8 x- - -14.513.5o6.0 c)III k)§ 9
Wohnzone 3W3 rot3 f)0.6 f)- - -14.513.5 f)50.06.0 f)II d) e)§ 10
Wohn- und Arbeits- zone 3WA3 rot-blau3 f)0.8 f)- - -14.513.5 f)50.06.0 f)III k)§ 11
Wohnzone 2DW2D orange2 f)0.45 f)- - -11.510.5 f)40.04.0 f)II d) e)§ 10
Wohnzone 2LW2L gelb20.457.511.510.530.04.0II d) e)§ 10
Spezialzone Be- standSPB rosaoo- - -ooooIII§ 12
Arbeitszone IAr I hellblau- - -- - -- - -15.0oo g)III§ 13
Arbeitszone IIAr II blau- - -- - -- - -15.0oo g)IV§ 14
Zone für Gärtnerei und Gartenbaube- triebeGB lilao- - -ooooo g)III§ 15

Tabelle von S. 6 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 9BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 9

1Die Zentrumszonen dienen der Aufwertung und Stärkung des Zentrums in seiner kommunalen und regionalen Bedeutung. Sie sind bestimmt für eine Vielfalt an privaten und öffentlichen Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, Restaurants, Büros, Ateliers, Praxen sowie weitere publikumsorientierte Nutzungen und für Wohnen. Zulässig sind mässig störende Betriebe. Zentrumszonen (Z I, Z II)

2In den Zentrumszonen ist eine angemessene und gestalterisch hochwertige Nutzungsdichte anzustreben. Zur Sicherung einer attraktiven Gestaltung des öffentlichen Raumes mit nachweislich hoher Aufenthalts- und Begegnungsqualität erlässt der Gemeinderat im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen ein behördenverbindliches städtebauliches Leitbild oder einen grundeigentümerverbindlichen Gestaltungsplan, welche wegleitende WWW.PLANAR.CH

7 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen Aussagen u.a. zu Architektur, Erschliessung, Parkierung und Freiraumgestaltung enthalten.

3Im Erdgeschoss ist das Wohnen in der Regel nur auf den zum öffentlichen Raum abgewandten Seiten zulässig. Die Erdgeschosskote ist auf das Strassen- bzw. Trottoirniveau auszurichten. Der Gemeinderat kann das Bauen auf eine in städtebaulichen Leitbildern oder Richtplänen bezeichnete Bauflucht verlangen. Grenzabstände innerhalb der Zentrumszonen legt der Gemeinderat unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen sowie nach Massgabe der Planungsgrundsätze im Einzelfall fest.

4Anlagen zur Anlieferung und Parkierung sind wo immer möglich auf eine städtebaulich einwandfreie Gemeinsch …

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Art. 33BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 27

Verkaufsnutzungen

1In den im Bauzonenplan bezeichneten Gebieten können pro Teilgebiet folgende Nettoladenflächen für mittelgrosse Verkaufsnutzungen bewilligt werden:

– Teilgebiet A
insgesamt max. 3'000 m2
– Teilgebiet B
insgesamt max. 3'000 m2
– Teilgebiet C
insgesamt max. 2'500 m2
– Teilgebiet D

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 27) verbindlich lesbar.

insgesamt max. 1'000 m2 Eine hinreichende Strassenkapazität muss gewährleistet sein.

2In der Wohn- und Arbeitszone WA3, den Arbeitszonen Ar I und Ar II sowie der Zone für Gärtnerei- und Gartenbau sind Verkaufs- und Ausstellungsflächen als reine Nebennutzungen von gewerblichen- oder industriellen Betrieben bis zu einer Fläche von 1'500 m2 pro Ladengeschäft zulässig (z.B. Autohandel, Treibhäuser bzw. Verkauf von vor Ort produzierten Produkten).

3In den Mischzonen Z I, Z II und WA3, der Altstadtzone sowie im Gebiet "Bachtale" sind Verkaufsgeschäfte bis max. 500 m2 Nettoladenfläche pro Ladengeschäft zulässig. Abholmärkte sind nicht zulässig.

4In den Arbeitszonen Ar I und Ar II kann der Gemeinderat Verkaufsgeschäfte bis max. 200 m2 Nettoladenfläche pro Ladengeschäft bewilligen. Abholmärkte sind nicht zulässig.

5In den reinen Wohnzonen sind Ladengeschäfte nicht zulässig.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 7). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 7, S. 60.90
Ausnützungsziffer≤ 1Art. 7, S. 60.90
Gesamthöhe≤ 17.5 mArt. 7, S. 60.85
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 7, S. 60.85

Extrahiert aus der BZO Mellingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Z I

Was gilt in der Zone Z I in Mellingen?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Mellingen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Z I sein?
Laut BZO Mellingen: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Z I einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Mellingen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Mellingen?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Mellingen ein?
Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Grosse Kirchgasse 23, 5507 Mellingen. Ablauf nach der Einreichung →

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