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Mellingen

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Masse in Mellingen

Ausnützungsziffer in Mellingen

Die Ausnützungsziffer ist in Mellingen in 6 von 9 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.45 bis 1. Rechtsgrundlage ist meist Art. 7 der Bau- und Zonenordnung.

Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.

ZoneAusnützungszifferFundstelle
W2D≤ 0.45Art. 7, S. 6
W2L≤ 0.45Art. 7, S. 6
W3≤ 0.6Art. 7, S. 6
WA3≤ 0.8Art. 7, S. 6
Z I≤ 1Art. 7, S. 6
Z II≤ 0.8Art. 7, S. 6

Extrahiert aus der BZO Mellingen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 7 im Wortlaut, Seite 6

§ 7 1 Der Bauzonenplan bezeichnet folgende Bauzonen: Grundmasse Signatur Vollgeschosse Ausnützungsziffer max. talseitig gemessene Fassadenhöhe (traufseitige) Gesamthöhe Schräg- dach Gesamthöhe Flachdach (inkl. allfälligem Attika) Gebäudelänge Grenzabstand Empfindlichkeitsstufe Zonenvorschriften Altstadtzone A A dunkelbraun o - - - - - - o - - - a) o b) o III k) § 8 Zentrumszone I Z I violett 4 1.0 x - - - 17.5 16.5 - - - b) 6.0 c) III k) § 9 Zentrumszone II Z II hellviolett 3 0.8 x - - - 14.5 13.5 o 6.0 c) III k) § 9 Wohnzone 3 W3 rot 3 f) 0.6 f) - - - 14.5 13.5 f) 50.0 6.0 f) II d) e) § 10 Wohn- und Arbeits- zone 3 WA3 rot-blau 3 f) 0.8 f) - - - 14.5 13.5 f) 50.0 6.0 f) III k) § 11 Wohnzone 2D W2D orange 2 f) 0.45 f) - - - 11.5 10.5 f) 40.0 4.0 f) II d) e) § 10 Wohnzone 2L W2L gelb 2 0.45 7.5 11.5 10.5 30.0 4.0 II d) e) § 10 Spezialzone Be- stand SPB rosa o o - - - o o o o III § 12 Arbeitszone I Ar I hellblau - - - - - - - - - 15.0 o o g) III § 13 Arbeitszone II Ar II blau - - - - - - - - - 15.0 o o g) IV § 14 Zone für Gärtnerei und Gartenbaube- triebe GB lila o - - - o o o o o g) III § 15 WWW.PLANAR.CH 4 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen Zone für öffentl. Bauten und Anlagen OeBA grau o - - - - - - o o o o g) II / III h) § 16 Grabengartenzone GG hellgrün - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - III § 17 Grünzone GR grün - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - II / III i) § 18 2 Die mit "o" bezeichneten Masse legt der Gemeinderat unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen sowie nach Massgabe der Planungsgrundsätze und des kom- munalen Entwicklungskonzepts im Einzelfall fest. Die mit "x" bezeichneten Masse gelten als Richtwert. Der Gemeinderat kann Abweichungen von diesem Richtwert verlangen, falls der Zonenzweck und die Einordnung ins Ortsbild dies erfordern. Die mit "- - -" versehenen Masse sind für die jeweilige Zone im Rahmen der Beurteilung bedeutungslos. 3 a) Die traditionellen Bauten weisen symmetrische Satteldächer von grosser Steilheit auf. Flachdächer sind auf Hauptgebäuden nicht zugelassen. 4 b) Gestützt auf § 8 Abs. 4 und § 9 Abs. 2 BNO kann die ge- schlossene Bauweise verlangt werden. 5 c) Diese Grenzabstandswerte sind gegenüber angrenzenden Wohn- oder Mischzonen einzuhalten. Innerhalb der Zone gilt bei offener Bebauung generell 4 m. 6 d) In den im Bauzonenplan bezeichneten Flächen mit Gewerbeer- leichterung sind mässig störende Betriebe sinngemäss § 11 Abs. 1 BNO zulässig. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe ES III. 7 e) In den im Bauzonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Flä- chen gilt die Empfindlichkeitsstufe ES III. 8 f) In den Wohnzonen W2D und W3 sowie der Wohn- und Arbeits- zone WA3 können die Anzahl Vollgeschosse, die Nutzungsziffer sowie die Gesamthöhe gemäss § 35 Abs. 2 BNO erhöht werden. 9 g) Der Gemeinderat legt die Abstände unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Interessen fest. Gegenüber Wohn- und Mischzonen sind deren Abstandsvorschriften einzuhalten. WWW.PLANAR.CH 5 Bau- und Nutzungsordnung Mellingen 10 h) Die Zuweisung der Empfindlichkeitsstufen ES II und ES III in der Zone OeBA sind dem Bauzonenplan zu entnehmen. 11 i) Die Zuweisung der Empfindlichkeitsstufen ES II und ES III in der Grünzone GR leitet sich aus den Empfindlichkeitsstufen der umgebenden Bauzonen ab. 12 k) In der Altstadtzone, der Wohn- und Arbeitszone 3 sowie den Zentrumszonen sind bei direktem Anschluss an das übergeordnete Strassennetz (Birrfeldstrasse, Lenzburgerstrasse, Bahnhofsstras- se, Stetterstrasse und Hauptgasse) in Abweichung zu § 48 Abs. 3 auch Nutzungen zulässig, die ein erhöhtes Mass an quartierunübli- chem Verkehr verursachen. 13 In den Zentrumszonen Z I und Z II, der Wohn- und Arbeitszone WA3 sowie in den Gebieten mit Gewerbeerleichterung dürfen ge- werblich genutzte Erdgeschosse eine Geschosshöhe von 4.50 m aufweisen, vorbehalten bleiben Anliegen des Ortsbildschutzes. 14 Wo nachfolgend nichts anderes festgelegt wird oder sich aus ortsbaulicher Sicht keine anderen Auflagen ergeben, ist sowohl die offene als auch die geschlossene Bauweise zulässig.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Mellingen?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.45 bis 1, festgelegt in 6 von 9 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Mellingen?

Meist in Art. 7 der Bau- und Zonenordnung Mellingen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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