Zone LW · Mellingen

Aargau · BFS 4033 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen

Hinweis: Mellingen laesst seine Baugesuche derzeit extern bearbeiten. Der Stadtrat hat das Ingenieurbuero Senn AG, Suedallee 2, 5415 Nussbaumen (Bauverwalterin Anita Vollmar, 056 296 33 15) mit den Baugesuchen und den pendenten Bauabnahmen beauftragt. Baugesuchspost an die Gemeindeverwaltung erreicht die zustaendige Stelle nicht.

Die Zone LW in Mellingen (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Aktueller Situations-/Katasterplan 1:500
  • Plansatz Grundrisse/Schnitte/Ansichten 1:100 oder 1:50
  • Umgebungsplan 1:100 oder 1:50
  • Kanalisationsplan 1:100 oder 1:50
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Kommunales Baugesuchformular: 2-fach (grosse) bzw. 3-fach (kleine Vorhaben)
  • Einreichung physisch und elektronisch (PDF)
  • Unterschriften und Berechtigungsnachweis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Mellingen, in denen «LW» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 19BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 15

1Die Landwirtschaftszone ist für die bodenabhängige landwirtschaftliche und gartenbauliche Produktion sowie für die innere Aufstockung und die Energiegewinnung aus Biomasse bestimmt. Die Zulässigkeit von weiteren Produktionsmethoden und Nutzungsformen richtet sich nach übergeordnetem Recht. Landwirtschaftszone (LW)

2Ersatzaufforstungen sowie Anlagen zum ökologischen Ausgleich bis 50 Aren pro Anlage sind zulässig, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.

3In der Landwirtschaftszone gilt die Empfindlichkeitsstufe III (ES III) gemäss Lärmschutzverordnung (LSV).

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 19). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 20, S. 150.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 20, S. 150.85

Extrahiert aus der BZO Mellingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone LW

Was gilt in der Zone LW in Mellingen?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Mellingen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone LW sein?
Laut BZO Mellingen: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone LW einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Mellingen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Mellingen?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Mellingen ein?
Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Grosse Kirchgasse 23, 5507 Mellingen. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Mellingen