Zone Ke · Meggen
Luzern · BFS 1063 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone Ke in Meggen (Luzern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Baugesuch und Unterlagen dreifach in Papierform
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Planung / Bau (Bauverwaltung)
- 041 379 81 13
- bauamt@meggen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Meggen, in denen «Ke» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 5
bei Bauvorhaben eine Baukommission ein. Die Gemeinde zieht die BaukommisBaukommission sion bei in a) der Kernzone Ke,
b)der Zentrumszone Ze, c) der Wohn- und Geschäftszone WG,
d)der Erhaltungszone EZ, e) der Arbeitszone Ar, f) der Kurzone Angelfluh Ku,
g)der Zone für öffentliche Zwecke OeZ, h) der Zonen für Sport- und Freizeitanlagen SpF-A und SpF-G, i) der Parkzone Pa, j) der Landwirtschaftszone Lw, k) bei Kulturdenkmälern, l) bei der Beurteilung von Gestaltungs- und Bebauungsplänen,
m)bei der Festlegung von Qualitätsverfahren, n) der Strassenraumgestaltung an Kantons- und Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse.
2Die Gemeinde kann die Baukommission bei Bedarf in weiteren Gebieten beiziehen.
3Die Beurteilung und Beratung umfassen planerische und bauliche Fragestellungen der Ortsentwicklung, insbesondere die Gestaltung und Qualität des Orts-, Quartier-, Strassen- und Landschaftsbildes. Die begründete Beurteilung der Baukommission hat für die Gemeinde empfehlenden Charakter.
4Die Baukommission besteht aus sachverständigen Personen, insbesondere aus den Bereichen Architektur/Städtebau, Landschaftsarchitektur und 5 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement Raumplanung. Weitere Fachbereiche, insbesondere zur Energie und Klimaadaption, können die Baukommission beratend ergänzen.
5Die Gemeinde kann auf die Stellungnahme der Baukommission verzichten, sofern die baulichen Massnahmen keine ortsbildprägende Wirkung haben. Die Beurteilung durch andere Fachgremien (z.B. Beurteilungsgremium bei Qualitätsverfahren nach § 5 BZR) bleibt vorbehalten. Wo in d …
Art. 12BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 9
Ortszentrums. Kernzone Ke
2Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für nicht oder mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, zum Wohnen, für Kultur und Freizeit und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
3Die Gemeinde legt im Einzelfall unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Interessen die zulässigen Überbauungsziffern fest und kann Gesamthöhen bis 17.00 m zulassen. Abweichungen durch Gestaltungs- und Bebauungspläne sind nicht zulässig.
4Für die Überbauung gilt folgendes:
a)Alle Bauten und Anlagen haben sich in den städtebaulichen Kontext der Bebauung einzuordnen.
b)Die Frei- und Aussenräume weisen sehr hohe Qualitäten auf.
c)Klein- und Anbauten zur Gestaltung und Belebung der Freiräume sind zulässig, sofern sie nicht als Abstellflächen für Autos dienen.
d)Die Fuss- und Veloverbindungen sowie Plätze sind sicherzustellen und öffentlich zugänglich.
5Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III. 9 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement
1Die Zentrumszone sowie die Wohn- und Geschäftszone dienen dem Erhalt, der
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für nicht oder mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, zum Wohnen, für Kultur und Freizeit und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.» · Art. 12
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 12). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 17 m | Art. 12, S. 9 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Meggen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.