Art. 12 · Kernzone Ke
BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 9 · Original-PDF
Ortszentrums. Kernzone Ke
2Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für nicht oder mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, zum Wohnen, für Kultur und Freizeit und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
3Die Gemeinde legt im Einzelfall unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Interessen die zulässigen Überbauungsziffern fest und kann Gesamthöhen bis 17.00 m zulassen. Abweichungen durch Gestaltungs- und Bebauungspläne sind nicht zulässig.
4Für die Überbauung gilt folgendes:
a)Alle Bauten und Anlagen haben sich in den städtebaulichen Kontext der Bebauung einzuordnen.
b)Die Frei- und Aussenräume weisen sehr hohe Qualitäten auf.
c)Klein- und Anbauten zur Gestaltung und Belebung der Freiräume sind zulässig, sofern sie nicht als Abstellflächen für Autos dienen.
d)Die Fuss- und Veloverbindungen sowie Plätze sind sicherzustellen und öffentlich zugänglich.
5Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III. 9 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement
1Die Zentrumszone sowie die Wohn- und Geschäftszone dienen dem Erhalt, der
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.