Zone WG · Meggen
Luzern · BFS 1063 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone WG in Meggen (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Baugesuch und Unterlagen dreifach in Papierform
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Planung / Bau (Bauverwaltung)
- 041 379 81 13
- bauamt@meggen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Meggen, in denen «WG» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 5
bei Bauvorhaben eine Baukommission ein. Die Gemeinde zieht die BaukommisBaukommission sion bei in a) der Kernzone Ke,
b)der Zentrumszone Ze, c) der Wohn- und Geschäftszone WG,
d)der Erhaltungszone EZ, e) der Arbeitszone Ar, f) der Kurzone Angelfluh Ku,
g)der Zone für öffentliche Zwecke OeZ, h) der Zonen für Sport- und Freizeitanlagen SpF-A und SpF-G, i) der Parkzone Pa, j) der Landwirtschaftszone Lw, k) bei Kulturdenkmälern, l) bei der Beurteilung von Gestaltungs- und Bebauungsplänen,
m)bei der Festlegung von Qualitätsverfahren, n) der Strassenraumgestaltung an Kantons- und Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse.
2Die Gemeinde kann die Baukommission bei Bedarf in weiteren Gebieten beiziehen.
3Die Beurteilung und Beratung umfassen planerische und bauliche Fragestellungen der Ortsentwicklung, insbesondere die Gestaltung und Qualität des Orts-, Quartier-, Strassen- und Landschaftsbildes. Die begründete Beurteilung der Baukommission hat für die Gemeinde empfehlenden Charakter.
4Die Baukommission besteht aus sachverständigen Personen, insbesondere aus den Bereichen Architektur/Städtebau, Landschaftsarchitektur und 5 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement Raumplanung. Weitere Fachbereiche, insbesondere zur Energie und Klimaadaption, können die Baukommission beratend ergänzen.
5Die Gemeinde kann auf die Stellungnahme der Baukommission verzichten, sofern die baulichen Massnahmen keine ortsbildprägende Wirkung haben. Die Beurteilung durch andere Fachgremien (z.B. Beurteilungsgremium bei Qualitätsverfahren nach § 5 BZR) bleibt vorbehalten. Wo in d …
Art. 13BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 10
Erneuerung und der Weiterentwicklung der bestehenden Bebauung an zentraZentrumszone Ze, len Lagen. Wohn- und Geschäfts-
2Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen zum Wohnen, für nicht oder zone WG; mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, für Kultur und Freizeit Parzellen Nrn. 2032 und sowie zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. 2033 werden mit sepa-
3Gebäudevolumen, Gebäudeformen und Umgebungsgestaltung haben sich gut ratem RRE genehmigt, ins Orts- und Strassenbild einzugliedern. Die geschlossene Bauweise ist nur im noch nicht in Kraft Rahmen von Gestaltungs- und Bebauungsplänen zulässig.
4Bei Neubauten und neubauähnlichen Umbauten entlang der Kantonsstrasse müssen die strassenseitigen Fassaden funktional und optisch auf den Strassenraum ausgerichtet sein. Im Geschoss auf Niveau der Kantonsstrasse sind in erster Bautiefe keine auf die Strasse orientierten Wohnungen gestattet.
5Entlang der Kantonsstrasse gilt in erster Bautiefe das Niveau des angrenzenden Trottoirs als massgebendes Terrain. Bei Abgrabungen gemäss § 7 BZR reduzieren sich die Fassadenhöhe und die Gesamthöhe nicht.
6Es gilt zusätzlich Folgendes (vgl. § 6 BZR): Ze WG
a)Talseitige Fassadenhöhe 14.00 m 14.00 m
b)Gesamthöhe 14.00 m 14.00 m
c)Grenzabstand 4.00 m* / 5.00 m 5.00 m *Grenzabstand in erster Bautiefe bis max. 30.00 m im Bereich Kantonsstrasse.
d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) 0.20 -- 0.22 0.05
e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe III
7Zwecks einer besseren Eingliederung ins Orts- und Strassenbild …
| Ze | WG | ||
|---|---|---|---|
| a) | Talseitige Fassadenhöhe | 14.00 m | 14.00 m |
| b) | Gesamthöhe | 14.00 m | 14.00 m |
| c) | Grenzabstand | 4.00 m* / 5.00 m | 5.00 m |
| *Grenzabstand in erster Bautiefe bis max. 30.00 m im Bereich Kantons- strasse. | |||
| d) | Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) | 0.20 -- 0.22 0.05 | |
| e) | Lärm-Empfindlichkeitsstufe | III |
Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 13). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 14 m | Art. 13, S. 10 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 13, S. 10 | 0.90 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 0.2 | Art. 13, S. 10 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Meggen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.