Zone Ar · Meggen

Luzern · BFS 1063 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Hinweis: Für Meggen gelten seit 2025-02-04 die harmonisierten Baubegriffe (IVHB). Massgebend sind Überbauungsziffer und Gesamthöhe; die Ausnützungsziffer ist im neuen Recht abgeschafft und die Vollgeschosszahl keine Steuerungsgrösse mehr. Werte aus altrechtlichen Unterlagen sind damit nicht direkt vergleichbar; insbesondere misst die neue Überbauungsziffer die anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie, die alte dagegen die überbaubare Grundfläche.

Die Zone Ar in Meggen (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.4. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Baugesuch und Unterlagen dreifach in Papierform

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Meggen, in denen «Ar» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 5

bei Bauvorhaben eine Baukommission ein. Die Gemeinde zieht die BaukommisBaukommission sion bei in a) der Kernzone Ke,

b)der Zentrumszone Ze, c) der Wohn- und Geschäftszone WG,

d)der Erhaltungszone EZ, e) der Arbeitszone Ar, f) der Kurzone Angelfluh Ku,

g)der Zone für öffentliche Zwecke OeZ, h) der Zonen für Sport- und Freizeitanlagen SpF-A und SpF-G, i) der Parkzone Pa, j) der Landwirtschaftszone Lw, k) bei Kulturdenkmälern, l) bei der Beurteilung von Gestaltungs- und Bebauungsplänen,

m)bei der Festlegung von Qualitätsverfahren, n) der Strassenraumgestaltung an Kantons- und Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse.

2Die Gemeinde kann die Baukommission bei Bedarf in weiteren Gebieten beiziehen.

3Die Beurteilung und Beratung umfassen planerische und bauliche Fragestellungen der Ortsentwicklung, insbesondere die Gestaltung und Qualität des Orts-, Quartier-, Strassen- und Landschaftsbildes. Die begründete Beurteilung der Baukommission hat für die Gemeinde empfehlenden Charakter.

4Die Baukommission besteht aus sachverständigen Personen, insbesondere aus den Bereichen Architektur/Städtebau, Landschaftsarchitektur und 5 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement Raumplanung. Weitere Fachbereiche, insbesondere zur Energie und Klimaadaption, können die Baukommission beratend ergänzen.

5Die Gemeinde kann auf die Stellungnahme der Baukommission verzichten, sofern die baulichen Massnahmen keine ortsbildprägende Wirkung haben. Die Beurteilung durch andere Fachgremien (z.B. Beurteilungsgremium bei Qualitätsverfahren nach § 5 BZR) bleibt vorbehalten. Wo in d …

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Art. 8BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 41

BZR: Terrassenhäuser (Variante Sockelgeschoss ohne Hauptnutzfläche) Anhang 9 orientierend

41 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement Balkon, Vordach, Treppen Funktionsfläche Konstruktionsfläche Flächen für haustechnische AnlaInnerhalb der GF gen, z.B. liegende umschliessende und

–Räume für innenliegende Haustechnikanlagen

–Motorenräume Konstruktionsbauteile: von Aufzugsund Förderanlagen, Ver- und Entsorgungsschächte, Installationsgeschosse, Verund Entsorgungskanäle

–Tankräume

–Aussenwände

–Innenwände

–Stützen und Brüstungen Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Meggen Definition Flächen gemäss Schweizer Norm SN 504 416 (Ausgabe 2003) Anhang 10 orientierend Geschossfläche GF

Nettogeschossfläche NGF Konstruktionsfläche KF Nutzfläche NF Verkehrsfläche Funktionsfläche VF FF Hauptnutzfläche NebennutzfläHNF che NNF Hauptnutzfläche HNF Nutzfläche NF Verkehrsfläche VF Hauptnutzfläche Nebennutzfläche Verkehrsfläche Fläche welche der z.B. Flächen zur ErZweckbestimmung schliessung der

–Waschküche

–Estrich- und und Nutzung des NGF, z.B. Kellerräume

–Fahrzeug-EinGebäudes im en-

–Korridore

–Eingangshallen

–Treppen

–Rampen

–Aufzugsgeren Sinn dient, stellräume

–Schutz- und z.B. Wohnen, Arbeiten Kehrichträume schächte 42

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Art. 16BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 12

störende Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe gemäss § 46 PBG Arbeitszone Ar zulässig.

2Nettoflächen gemäss § 169 PBG von mehr als 300 m2 für den täglichen und häufigen periodischen Bedarf sowie übrige Verkaufs- und Freizeitnutzungen von überregionalem Bedarf sind nicht zulässig.

3Soweit dies die betrieblichen Erfordernisse zulassen, sind die Aussenräume gemäss § 41 BZR angemessen zu begrünen.

4Es gilt zusätzlich Folgendes (vgl. § 6 und § 9 BZR): Ar

a)Talseitige Fassadenhöhe 14.00 m

b)Gesamthöhe 14.00 m

c)Grenzabstand 5.00 m

d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) 0.40 Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) -- Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) -- Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) 0.05

e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe (gemäss LSV) III

5Die Gemeinde kann die Überbauungsziffern erhöhen, wenn die Erschliessung sowie die Parkierung bei Gesamtausbau des Areals innerhalb des Areals sichergestellt sind. Es besteht kein Anspruch auf die Erhöhung der ÜZ.

1Die Kurzone Angelfluh ist für Bauten und Anlagen reserviert, welche dem Gast-

Ar
a)Talseitige Fassadenhöhe14.00 m
b)Gesamthöhe14.00 m
c)Grenzabstand5.00 m
d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1)0.40
Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2)--
Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3)--
Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4)0.05
e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe (gemäss LSV)III

Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 21BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 13

Anlage inklusive Übungsanlagen (Driving Range, 6-Loch-Pitch- & Put-Anlage) Zone für Sport- und notwendig sind. Freizeitanlagen Golf

2Neubauten sind nur in den im Zonenplan festgelegten Baubereich Golfhaus zuSpF-G lässig. Zulässige Nutzungen im Baubereich Golfhaus sind

–für den Betrieb des Golfplatzes zugehörige Nutzungen,

–Restaurationsbetrieb,

–1 betriebsbedingte Wohnung,

–14 durch die Golfplatzbetreiberin geführte und der Golfanlage dienende Übernachtungsmöglichkeiten.

3Als Bauten und bauliche Nutzungen im Golfplatzareal sind im Weiteren zulässig:

–Die bestehenden Gebäude mit ihren bestehenden Nutzungen,

–Umnutzungen bestehender Gebäude, wenn die Neunutzungen dem Golfbetrieb dienen,

–der Ersatz der bestehenden Gebäude, wobei der Standort leicht verändert werden kann,

–Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse.

–Die Zahl der bestehenden Wohnungen darf nicht erhöht werden (einschliesslich Einliegerwohnungen).

2ES-Festsetzung gemäss Zonenplan. 13 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement Für die zulässigen baulichen Nutzungen sind grundsätzlich vorab die bestehenden Bauten zu nutzen. Ersatzbauten sind nur gestattet, wenn dies der bauliche Zustand des bestehenden Gebäudes erfordert.

4Die Zonenfläche (51.70 ha) ist wie folgt zu nutzen:

–Mindestens 21 ha sind als ökologische Ausgleichsflächen zu nutzen (artenreiches, extensiv genutztes Dauergrünland, Hecken, gestufte Waldränder, Still- und Fliessgewässer).

–Höchstens 27 ha werden für die Golfflächen (Greens, Tees, Sandbunker, Fairways, Semirough) genutzt.

–Die Baubereiche, Parkierungs- und E …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 16). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 14 mArt. 16, S. 120.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 16, S. 120.85
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 0.4Art. 16, S. 120.90

Extrahiert aus der BZO Meggen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Ar

Was gilt in der Zone Ar in Meggen?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.4. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Meggen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Ar einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Meggen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Meggen?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Meggen ein?
Baugesuche in Meggen laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Abteilung Planung / Bau (Bauverwaltung), Am Dorfplatz 3, Postfach 572, 6045 Meggen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Ar in der BZO Meggen?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Meggen erwähnen die Zone Ar namentlich, darunter Art. 3, Art. 8, Art. 16. BZO Meggen lesen →

Weitere Zonen in Meggen