Zone K · Kloten
Zürich · BFS 62 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone K in Kloten (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8.1 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Hoehen nach Sicherheitszonenplan Flughafen
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Grundbuchauszug Grundbuchamt Bassersdorf
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Kloten, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 9BZO (BZO) Kloten · S. 6
Neubauten
1Neu- und Ersatzbauten dürfen nur innerhalb der in den Kernzonenplänen eingetragenen Mantellinien erstellt werden. Die Hauptfassade ist in dem Bereich zwischen innerer und äusserer Mantellinie zu platzieren.
2Geringfügige Abweichungen von den Mantellinien können bewilligt oder angeordnet werden, wenn diese im Interesse des Ortsbildschutzes oder der Verkehrssicherheit liegen.
3Die Ausnützung von mind. 40% soll erreicht werden können, eventuell unter Erstellung zusätzlicher Volumen, die den bestehenden Bauten in Art und Form ähnlich sind. 6 Bau- und Zonenordnung der Stadt Kloten
Art. 10BZO (BZO) Kloten · S. 7
Grundmasse K
1Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: Zone K
a)Vollgeschosse max.1)
b)Anrechenbare Dachgeschosse
c)Gebäudehöhe max.
d)Anrechenbare Untergeschosse
e)Gebäudelänge max.1) 2)
f)Gebäudebreite max.1) 2)
g)Grenzabstand min.2) 3)
h)Gebäudeabstand min.2) 3) 2 2 8.1 m 1 30 m 15 m 3.5 m 7 m 1) Diese Grundmasse finden für „Besondere Gebäude“ und landwirtschaftliche Bauten keine Anwendung. 2) Gilt, sofern nicht durch Mantellinie bestimmt. 3) Ein Mehrlängenzuschlag ist nicht zu beachten.
Art. 15BZO (BZO) Kloten · S. 8
Abweichungen
1Abweichungen von der Bebauungsstruktur und von ortstypischen Elementen, Materialien und Farben können bewilligt werden, wenn die Architektur sorgfältig gestaltet ist, zwischen traditioneller und neuer Baukultur vermittelt und einen besonderen Beitrag zur Ortsbildentwicklung leistet. 8 Bau- und Zonenordnung der Stadt Kloten 2.2 Zentrumszone
Art. 19BZO (BZO) Kloten · S. 10
a)Ausnützungsziffer max.
–Bonus Familienwohnungen Art. 23
–Bonus Arealüberbauung Art. 40
–Gewerbebonus Art. 22 33% - 10%
–40% 10% 10%
–50% 10% 10%
–50% 10% 10%
–65% 10% 10%
–100% 10% 10%
–120% 10% 10%
–40% 10% 10% 20% 50% 10% 10% 20% 65% 10% 10% 20% 100% 10% 10% 10% 120% 10% 10% 10%
h)Grundgrenzabstand min. (m)
–Mehrlängenzuschlag Art. 54 ab GL4) (m)
–Zuschlag zum Grenzabstand Art. 54
–Bis max. Grenzabstand (m) 4.5 12 1/3 9 5 12 1/3 10 5 12 1/3 10 5 12 1/3 10 53) 12 1/3 10 53) 12 1/3 10 53) 12 1/3 10 5 12 1/3 10 5 12 1/3 10 53) 14 1/3 10 53) 14 1/3 10 53) 14 1/3 10
i)Freiflächenziffer Art. 4 8 min. 0.3 0.3 0.3 0.3 0.3 0.3 0.3 0.3 0.3 0.3 0.3 0.3 1) Für anrechenbare Untergeschosse gelten die Bestimmungen nach Art. 58 2) Die maximale Gebäude- und Firsthöhe können durch die Höhenbeschränkung gemäss Sicherheitszonenplan zusätzlich eingeschränkt werden. 3) Ergänzend hierzu gilt der reduzierte Grenzabstand nach Art. 56 Abs. 1 4) GL: Gebäudelänge 10 Bau- und Zonenordnung der Stadt Kloten
| Zone | L2 | W2a | W2b | W2c | W3 | W4 | W5 | WG2a | WG2b | WG3 | WG4 | WG5 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a) Ausnützungsziffer max. - Bonus Familienwohnungen Art. 23 - Bonus Arealüberbauung Art. 40 - Gewerbebonus Art. 22 | 33% - 10% - | 40% 10% 10% - | 50% 10% 10% - | 50% 10% 10% - | 65% 10% 10% - | 100% 10% 10% - | 120% 10% 10% - | 40% 10% 10% 20% | 50% 10% 10% 20% | 65% 10% 10% 20% | 100% 10% 10% 10% | 120% 10% 10% 10% |
| b) Vollgeschosse max. | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 4 | 5 | 2 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| c) Anrechenbare Dachgeschosse | 1 | 2 | 2 | 0 | 2 | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 |
| d) Attikageschoss | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| e) Anrechenbare Untergeschosse | 11) | 11) | 11) | 11) | 11) | 11) | 11) | 11) | 11) | 11) | 21) | 21) |
| f) Gebäudehöhe max. (m) 2) | 8.1 | 8.1 | 8.1 | 8.1 | 11.4 | 14.7 | 18.0 | 8.1 | 8.1 | 11.4 | 14.7 | 18.0 |
| g) Firsthöhe max. (m) 2) | 5 | 7 | 7 | 3.3 | 7 | 5 | 5 | 7 | 7 | 7 | 5 | 5 |
| h) Grundgrenzabstand min. (m) - Mehrlängenzuschlag Art. 54 ab GL4) (m) - Zuschlag zum Grenzabstand Art. 54 - Bis max. Grenzabstand (m) | 4.5 12 1/3 9 | 5 12 1/3 10 | 5 12 1/3 10 | 5 12 1/3 10 | 53) 12 1/3 10 | 53) 12 1/3 10 | 53) 12 1/3 10 | 5 12 1/3 10 | 5 12 1/3 10 | 53) 14 1/3 10 | 53) 14 1/3 10 | 53) 14 1/3 10 |
| i) Freiflächenziffer Art. 4 8 min. | 0.3 | 0.3 | 0.3 | 0.3 | 0.3 | 0.3 | 0.3 | 0.3 | 0.3 | 0.3 | 0.3 | 0.3 |
Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 23BZO (BZO) Kloten · S. 11
Familienwohnungsbonus
1Die Ausnützung kann unter sichernden Nebenbestimmungen um 10% der zonengemässen Grundziffer erhöht werden wenn:
a)mehr als 50% der Wohnungen mind. 4 Zimmer oder mehr aufweisen sowie
b)der flächenmässige Anteil dieser Wohnungen mehr als 40% der Gesamtnutzfläche beträgt.
2Gewerbe- und Familienbonus können nicht gleichzeitig erteilt werden.
Art. 27BZO (BZO) Kloten · S. 12
Grundmasse G, I und IR Zone G I I R
a)Baumassenziffer max.
b)Anrechenbare Untergeschosse
c)Grundgrenzabstand mind. (m)
d)Gegenüber Grundstücken anderer Zonen, ist der dort geltende Grenzabstand einzuhalten.
e)Gebäudehöhe max. (m)
f)Die Gebäudehöhe kann überschritten werden, wenn der Grenzabstand um die Mehrhöhe erhöht wird (§ 260 PBG).
g)Freiflächenziffer Art. 48 min. 6 2 3.5 12.51) frei 0.1 10 2 3.5 20.01) frei 0.1 10 2 3.5 frei1) frei 0.1 1) Die maximale Gebäude- und Firsthöhe können durch die Höhenbeschränkung gemäss Sicherheitszonenplan zusätzlich eingeschränkt werden.
Art. 32BZO (BZO) Kloten · S. 13
Nebenanlagen
1Für Flughafen-Nebenanlagen gemäss Bundesgesetz über die Luftfahrt (LFG) bzw. Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) gelten folgende Vorschriften:
2Zonenzweck: In der Industriezone Flughafen können Dienstleistungs-, Handels- und Produktionsbetriebe sowie Anlagen erstellt werden, welche der Versorgung des Flughafens dienen oder aufgrund ihrer Zweckbestimmung sinnvoll die vorhandene Infrastruktur des Flughafens nutzen oder ergänzen.
3Nutzungsmass: Ein maximales Nutzungsmass wird nicht definiert. Die in der Rahmenkonzession ausgeschiedenen Baubereiche und Gebäudehöhen sind zu beachten. 13 Bau- und Zonenordnung der Stadt Kloten 2.6 Zonen für öffentliche Bauten
Art. 48BZO (BZO) Kloten · S. 16
Freiflächenziffer
1In der Zentrumszone, den Wohnzonen und den Arbeitsplatzzonen ist der in der Grundmasstabelle bestimmte Anteil der massgeblichen Grundfläche dauernd freizuhalten und angemessen zu bepflanzen. 2. Begrünte und mit hochstämmigen Bäumen gesäumte Parkplätze (Schotterrasen, Rasengittersteine usw.) können an der massgebenden Freifläche angerechnet werden. Ausserdem können begrünte Flachdächer zu 25% an die massgebliche Freifläche angerechnet werden. 3.4 Terrassenhäuser
Art. 55BZO (BZO) Kloten · S. 17
Geschlossene Bauweise / Grenzbau
1Der Grenzbau beziehungsweise die geschlossene Bauweise ist für Hauptbauten und besondere Gebäude in allen Bauzonen erlaubt.
2Wenn an ein bestehendes Gebäude an- oder gleichzeitig gebaut wird sowie innerhalb der Industrieund der Zentrumszone, gilt der zustimmungsfreie Grenzbau. Bestehende Grenzbauten können aufgestockt oder durch Neubauten ersetzt werden, die der zonengemässen Geschosszahl entsprechen.
Art. 56BZO (BZO) Kloten · S. 17
Reduzierte Grenzabstände
1In den drei- bis fünfgeschossigen Wohnzonen und in der Zentrumszone gilt bis zu einer Bautiefe von 14 m ein Grundgrenzabstand von 3.5 m für Hauptgebäude entlang von Baulinien resp. entlang des Strassen- oder Wegabstandes. Es gilt eine Privilegierung von Vorsprüngen gemäss PBG § 260 Abs. 3 von 1 m statt 2 m.
2Besondere Gebäude mit einer Grundfläche bis 50 m2 und einer Gebäudehöhe bis 1.5 m können ohne Näherbaurecht bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Für höhere Besondere Gebäude vergrössert sich der Grenzabstand um die Hälfte der Mehrhöhe.
3Besondere Gebäude mit einer Grundfläche bis 10 m² und einer Gebäudehöhe bis 2.5 m unterliegen keinen Abstandsvorschriften. 17 Bau- und Zonenordnung der Stadt Kloten
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 12, S. 7 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 8.1 m | Art. 12, S. 7 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 12, S. 7 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 12, S. 7 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Kloten (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.