Zone Wz · Kirchberg (SG)
St. Gallen · BFS 3392 · Gemeindeprofil · alle 20 Zonen
Die Zone Wz in Kirchberg (SG) (St. Gallen) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Eingabeadresse der Bauverwaltung
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Kirchberg (SG), in denen «Wz» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 5
1Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonenarten eingeteilt: Wohnzonen W2a, W2b, W3, W4 Wohn-Gewerbezonen WG2, WG3, WG4 Gewerbe-Industriezonen
GI A, GI B 1 ndustriezonen 1, 1 K
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 5) verbindlich lesbar.
Weilerzone Wz Dorfkernzone DK Kernzonen K3, K4 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe BA 1 ntensiverholungszonen
1 E R, 1 E S Grünzonen GE, GF, GS
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 5) verbindlich lesbar.
Landwirtschaftszone L lntensivlandwirtschaftszonen IL G, IL T Skiabfahrts- und Skiübungsgelände S
2Die in den einzelnen Zonen zulässige Regelbauweise ist in Art. 22 (Tabelle) festgelegt.
3Soweit im Zonenplan keine andere Zuordnung von einzelnen Zonen oder Teilen von Zonen festgelegt ist, gelten je Zonenart die Empfindlichkeitsstufen gemäss Art. 32 Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (EZzUSG, sGS 672.1) vom 01.01.2012.
Art. 13BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 6
Weilerzone
1In Weilerzonen Wz sind neben Wohnbauten auch mässig störende Gewerbebetriebe sowie landwirtschaftliche Bauten und Anlagen zulässig.
2Bauten und Anlagen haben sich bezüglich Fassaden- und Dachgestaltung, Material- und Farbwahl sowie Massstäblichkeit der herkömmlichen Bauweise anzupassen und haben sich besonders gut ins Weilerbild einzufügen.
3Um- und Ersatzbauten dürien das Ausmass der bestehenden oberirdischen Gebäudevolumen nicht überschreiten. Für Neubauten gelten die Grundmasse der zweigeschossigen Wohn-Gewerbezone WG2. Der allseitige Grenzabstand beträgt 4.00 m.
4Bestehende Vorgärten sowie der typische Baumbestand sind unter Vorbehalt anderweitiger öffentlicher Interessen zu erhalten. Vorplätze und Abstellplätze sind mit einem wasserdurchlässigen Belag auszuführen. Dorikernzone
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 13, S. 6 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Kirchberg (SG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.