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Wappen der Gemeinde Kirchberg (SG)

Kirchberg (SG)

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Ablauf
EingabewegPapierBeleg ↗
Gilt seitfehlt
Gebührenfehlt
Behandlungsfristfehlt
Eingabe & Gebühren

Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.

Was passiert nach der Einreichung? Verfahren im Kanton St. Gallen
  1. VisierungArt. 138 PBG

    Vor dem Auflageverfahren Visiere aufstellen, die Stellung und Ausmass des Vorhabens bezeichnen; eine ausdrückliche Standdauer nennt das Gesetz nicht.

  2. Einreichung

    Bei der Gemeinde (kantonales Baugesuchsformular); ein kantonales eBau-Portal (eBauSG) ist erst im Aufbau.

  3. Bekanntgabe & Auflage14 TageArt. 139 PBG

    Bekanntgabe im Publikationsorgan oder durch öffentlichen Anschlag sowie im Internet; Grundeigentümer im Umkreis von 30 m erhalten einen eingeschriebenen Brief. Auflage während 14 Tagen.

  4. Einsprache14 TageArt. 153 PBG

    Während der Auflagefrist, schriftlich mit Antrag und Begründung; auf Antrag gibt es eine einmalige Nachfrist von 14 Tagen für Antrag und Begründung.

  5. Bauentscheid

    Das PBG nennt keine Entscheidfrist; es gilt das allgemeine Beförderungsgebot des Verwaltungsverfahrens.

Frist für den Bauentscheid

keine gesetzliche Frist

Kleine Vorhaben

Vereinfachtes Verfahren per eingeschriebenem Brief an die Einspracheberechtigten, ohne Visierung und Auflage, Einsprachefrist 14 Tage (Art. 140 f. PBG); Meldeverfahren: Baubeginn zulässig, wenn die Behörde nicht innert 30 Tagen interveniert (Art. 142 f. PBG).

Elektronische Eingabe

Noch kein kantonales Portal in Betrieb.

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), sGS 731.1), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.