Zone Campus · Horw

Luzern · BFS 1058 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Hinweis: Für Horw gelten seit 2025-04-08 die harmonisierten Baubegriffe (IVHB). Massgebend sind Überbauungsziffer und Gesamthöhe; die Ausnützungsziffer ist im neuen Recht abgeschafft und die Vollgeschosszahl keine Steuerungsgrösse mehr. Werte aus altrechtlichen Unterlagen sind damit nicht direkt vergleichbar; insbesondere misst die neue Überbauungsziffer die anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie, die alte dagegen die überbaubare Grundfläche.

Die Zone Campus in Horw (Luzern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Ausarbeitung durch qualifizierte Fachleute

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Horw, in denen «Campus» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 10aBZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 12

Sonderbauzone Campus1

1Die Sonderbauzone Campus dient dem Betrieb und der Weiterentwicklung des Hochschulstandortes Horw für Unterricht und Forschung. Forschungsnahe Institutionen, Spin-offs und hochschulnahe Drittnutzungen (betriebsbedingtes Wohnen, Verkaufs-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe) sind in untergeordnetem Mass zulässig.

2Neubauten, Erneuerungen, Freiräume und deren Erschliessung müssen eine hohe städtebauliche, gestalterische und ökologische Qualität aufweisen. Neubauten und Erneuerungen sind mit dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) zu zertifizieren. Ausgenommen von der Pflicht zur Zertifizierung sind Bauten mit energieintensiven Nutzungen zu Forschungszwecken.

1Eingefügt durch Änderung vom 18. Juni 2023, in Kraft ab 19. September 2023 12

3Die Zone ist mit der Bebauungsplanpflicht überlagert. Baubewilligungen für Neu- und Ersatzbauten können nur gestützt auf einen Bebauungsplan erteilt werden.

4Die anrechenbare Gebäudefläche darf höchstens 36’610 m2 beanspruchen. Die maximale Höhenkote von 473.50 m ü. M. darf mit Ausnahme von technisch bedingten Aufbauten, Anlagen für die Energiegewinnung, Anlagen sowie Masten und Antennen für Forschungszwecke, Mobilfunkantennen und Elementen der Freiraumgestaltung nicht überschritten werden.

5Der Bebauungsplan ist auf Grundlage eines Richtprojektes und eines Mobilitäts- und Erschliessungskonzepts zu erstellen. Die Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) hat ausschliesslich über das übergeordnete Strassennetz von Süden her zu erfolgen. Die Nutzung des öffen …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 50BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 25

Inkrafttreten / Übergangsbestimmungen

1Dieses Reglement unterliegt dem obligatorischen Referendum. Es tritt mit der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft und ersetzt das Reglement vom 1. Dezember 1996.

2Nicht oder zum kleineren Teil realisierte, bewilligte Gestaltungs- und Bebauungspläne sind den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Bestimmungen des Bau- und Zonenreglements spätestens im Baubewilligungsverfahren anzupassen. Bei Gestaltungs- und Bebauungsplänen, die den neuen Bestimmungen gemäss Änderung des PBG vom 17. Juni 2013 angepasst wurden und grösstenteils realisiert sind, kann die zuständige Stelle Ausnahmebewilligungen erteilen.1 Horw, 27. Mai 2010

Irène Zingg-Vetter Daniel Hunn Einwohnerratspräsidentin Gemeindeschreiber

Von den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 26. September 2010 beschlossen. Vom Regierungsrat des Kantons Luzern mit Entscheid Nr. 1075 am 30. September 2011 genehmigt.

Teilrevision von den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 26. November 2017 beschlossen. Vom Regierungsrat des Kantons Luzern mit Entscheid Nr. 127 vom 2. Februar 2018 unverändert genehmigt.

Teilrevision von den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 beschlossen. Vom Regierungsrat des Kantons Luzern mit Entscheid Nr. 959 vom 19. September 2023 unverändert genehmigt.

Teilrevision von den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 beschlossen. Vom Regierungsrat des Kantons Luzern mit Entscheid Nr. 375 vom 8. April 2025 teilgenehmigt.

1Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2 …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 122BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 6

PBG bauungs- Trauf- GesamtZiffer höhe höhe Klein- und Anbauten

Zentrumszone Z1 III 0.40 0.10 -- 10.50 14.00 9.50 12.50 -- 5.00 m
Zentrumszone Z2 13.50 17.00 12.50 15.50 6.50 m
Zentrumszone Z3 0.60 16.50 20.00 15.50 18.50 8.00 m
Wohnzone W2a II 0.20 0.07 0.40 7.00 8.50 7.00 7.00 35.00 m 4.00 m
Wohnzone W2b 0.25
Wohnzone W2c 0.25 7.50 11.00 6.50 9.50 25.00 m 4.00 m
Wohnzone W2d 0.30 35.00 m
Wohnzone W3a 0.30 10.50 14.00 9.50 12.50 45.00 m 5.00 m
Wohnzone W3b 0.35 0.35
Wohnzone W4 13.50 17.00 12.50 15.50 -- 6.50 m
Arbeits- und Wohn-
zone AW III 0.45 0.10 0.20 14.00 17.00 14.00 17.00 6.50 m
Arbeitszone A IV 0.45 0.25 18.00 21.00 18.00 21.00 4.00 m

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.

(Reduktion) Wohn- und Arbeitszone WA III 0.37 0.10 0.25 13.50 17.00 -- 15.50 -- 6.50 m Zentrumszone Bahnhof ZB III Bebauungsplan Zentrumszone Bahnhof Horw Kernzone Winkel und Dorf KWD Bebauungsplan Winkel / Bebauungsplan Dorf Zone Quartiererneuerung II/III Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art. 8b Sonderbauzone Tourismus SBT II Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art. 10 Sonderbauzone Campus SC III Bebauungsplan Campus Horw Zone für öffentliche Zwecke ÖZ II Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Anhang I Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF III Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Anhang II Zone für Sport- und Freizeitanlagen im Gewässer SpF-G III Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Anhang II

1Aufgehoben durch Änderun …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. § 122 PBG). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grünflächenziffer≥ 25 %Art. 10a, S. 120.95

Extrahiert aus der BZO Horw (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Campus

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Horw?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Horw ein?
Baugesuche in Horw laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Baudepartement, Raumplanung und Baubewilligung, Gemeindehausplatz 1, Postfach, 6048 Horw. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Campus in der BZO Horw?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Horw erwähnen die Zone Campus namentlich, darunter Art. 10a, Art. 50, Art. 122. BZO Horw lesen →

Weitere Zonen in Horw