Zone Z3 · Horw
Luzern · BFS 1058 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone Z3 in Horw (Luzern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 8 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.6 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Ausarbeitung durch qualifizierte Fachleute
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Baudepartement, Raumplanung und Baubewilligung
- 041 349 12 92
- baudepartement@horw.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Horw, in denen «Z3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 5BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 8
Zentrumszone Z31
1Die Zentrumszone Z3 ist für den Ausbau eines erlebnisdichten Zentrums mit einem möglichst vielfältigen Angebot an Arbeitsplätzen, Dienstleistungen, Wohnraum und Gemeinschaftsanlagen vorgesehen. Gestattet sind nebst Wohnungen mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, Gastgewerbe sowie öffentliche Bauten und Anlagen.
2Das Erdgeschoss hat einer öffentlichen Nutzung, der Gewerbe- oder Dienstleistungsnutzung zu dienen. Wohnnutzungen sind nicht gestattet.
3Maximal 70 % der realisierten Hauptnutzfläche darf der Wohnnutzung dienen.
4Umfasst das Plangebiet eine Fläche von mind. 7'000 m2, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Darin sind die wesentlichen Randbedingungen festzuhalten, die für eine geordnete Entwicklung nötig sind, insbesondere Verkehrsanlagen, Fusswege, Plätze, Bauweise und Baulinien. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zum Bebauungsplan für Provisorien gestatten, wenn sich die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer verpflichtet, die Bauten auf eigene Kosten und ohne Entschädigung zu entfernen oder anzupassen, wenn dies im Interesse der Gesamtentwicklung erforderlich wird.
Art. 122BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 6
PBG bauungs- Trauf- GesamtZiffer höhe höhe Klein- und Anbauten
Zentrumszone Z1 III 0.40 0.10 -- 10.50 14.00 9.50 12.50 -- 5.00 m Zentrumszone Z2 13.50 17.00 12.50 15.50 6.50 m Zentrumszone Z3 0.60 16.50 20.00 15.50 18.50 8.00 m Wohnzone W2a II 0.20 0.07 0.40 7.00 8.50 7.00 7.00 35.00 m 4.00 m Wohnzone W2b 0.25 Wohnzone W2c 0.25 7.50 11.00 6.50 9.50 25.00 m 4.00 m Wohnzone W2d 0.30 35.00 m Wohnzone W3a 0.30 10.50 14.00 9.50 12.50 45.00 m 5.00 m Wohnzone W3b 0.35 0.35 Wohnzone W4 13.50 17.00 12.50 15.50 -- 6.50 m Arbeits- und Wohn- zone AW III 0.45 0.10 0.20 14.00 17.00 14.00 17.00 6.50 m Arbeitszone A IV 0.45 0.25 18.00 21.00 18.00 21.00 4.00 m
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
(Reduktion) Wohn- und Arbeitszone WA III 0.37 0.10 0.25 13.50 17.00 -- 15.50 -- 6.50 m Zentrumszone Bahnhof ZB III Bebauungsplan Zentrumszone Bahnhof Horw Kernzone Winkel und Dorf KWD Bebauungsplan Winkel / Bebauungsplan Dorf Zone Quartiererneuerung II/III Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art. 8b Sonderbauzone Tourismus SBT II Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art. 10 Sonderbauzone Campus SC III Bebauungsplan Campus Horw Zone für öffentliche Zwecke ÖZ II Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Anhang I Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF III Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Anhang II Zone für Sport- und Freizeitanlagen im Gewässer SpF-G III Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Anhang II
1Aufgehoben durch Änderun …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. § 122 PBG). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 0.6 % | Art. 122, S. 6 | 0.85 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 16.5 m | Art. 122, S. 6 | 0.85 |
| Gesamthöhe | ≤ 20 m | Art. 122, S. 6 | 0.85 |
| Fassadenhöhe | ≤ 15.5 m | Art. 122, S. 6 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 8 m | Art. 122, S. 6 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Horw (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.