Zone Arbeitszone · Horw
Luzern · BFS 1058 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone Arbeitszone in Horw (Luzern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Ausarbeitung durch qualifizierte Fachleute
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Baudepartement, Raumplanung und Baubewilligung
- 041 349 12 92
- baudepartement@horw.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Horw, in denen «Arbeitszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 8aBZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 9
Wohn- und Arbeitszone5,6
1In der Wohn- und Arbeitszone sind Wohnungen unter besonderer Beachtung eines genügenden Immissionsschutzes sowie höchstens mässig störende Gewerbe-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.
2Max. 70 % der realisierten Hauptnutzfläche darf der Wohnnutzung dienen.
Art. 13BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 13
Arbeitszone4
1Die Arbeitszone ist für industrielle Anlagen, gewerbliche Betriebe sowie Sport- und Freizeitnutzungen bestimmt. Betriebszugehörige Büro- und Verkaufsflächen sind gestattet. Zusätzlich sind weitere Büro- und Verkaufsflächen von höchstens 10 % der realisierten Hauptnutzflächen gestattet.
2Der Verkauf von Waren des täglichen und häufigen periodischen Bedarfs ist auf einer Nettofläche von max. 300 m2 pro Betrieb zulässig. Keiner Einschränkung unterliegen Verkaufsflächen und Ausstellungsräume, die in einem untergeordneten Verhältnis zu den Produktionsflächen stehen.5
3Wohnungen dürfen nur für Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal erstellt werden.
4In der Arbeitszone gilt ein Grenzabstand von 4.00 m. Gegenüber der Wohnzone gilt der ordentliche Grenzabstand gemäss § 122 PBG.
1Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025
2Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025
3Eingefügt durch Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025
4Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025
5Eingefügt durch Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025 (der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3, der bisherige Absatz 3 wird aufgehoben) 13
5Lagerplätze und Verkehrsflächen sind in die Umgebung einzugliedern und insbesondere gegenüber Wohnzonen abzuschirmen.
Art. 39aBZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 22
Umgebungsgestaltung2
1In den Wohnzonen, in der Zone Quartiererneuerung Langensand, Zone Quartiererneuerung Breiten, Zone Quartiererneuerung Under Spisse, Arbeitszone, Wohn- und Arbeitszone sowie Arbeits- und Wohnzone sind 10 % der anrechenbaren Grundstücksfläche ökologisch wertvoll zu gestalten. Der Gemeinderat regelt das Nähere.
2In den Zentrumszonen sowie in der Zone Quartiererneuerung Kirchmättli ist die nicht zur anrechenbaren Gebäudefläche zählende Fläche ökologisch wertvoll oder mindestens wasserdurchlässig zu gestalten, soweit dies betrieblich möglich ist. Soweit es die örtlichen Verhältnisse zulassen sind hochstämmige, mittelgross bis gross wachsende Bäume zu pflanzen. Die Anordnung und Gestaltung der Parkplätze ist nach Möglichkeit mit der Nachbarschaft zu koordinieren. Der Gemeinderat regelt das Nähere.
Art. 44aBZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 23
Klimaanpassung8
1Zur Reduktion der Hitzebelastung in Gebäuden und Aussenräumen sowie zur Förderung der Durchlüftung des Siedlungsgebiets kann die zuständige Stelle folgende Baubewilligungen mit Auflagen verbinden: Wohnbauten mit mehr als sechs Wohnungen in Gestaltungs- und Bebauungsplänen in den Zentrumszonen, Arbeitszonen, in der Arbeits- und Wohnzone sowie in der Wohn- und Arbeitszone
1Eingefügt durch Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025
2Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025 (der bisherige Titel VI. wird Titel IV., der bisherige Titel V. wird aufgehoben)
3Eingefügt durch Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025
4Aufgehoben durch Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025
5Aufgehoben durch Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025
6Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025
7Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025
8Eingefügt durch Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025 23 in gemäss kantonaler Klimaanalyse besonders vom Hitzeinseleffekt betroffenen Gebieten, wichtigen Kaltluftentstehungsgebieten und Durchlüftungsachsen
2Auflagen nach Abs. 1 sind zu folgenden Themen möglich: Stellung und Lage von Bauten und Anlagen Materialwahl und Farbgebung von Oberflächen Fassadenbegrünung Natürliche und technische Beschattung Standort und Art der Bepflanzung Zugang zu Wasser
3Für die Festlegung der Auflagen nach Abs. 2 kann von der Bauherrschaft eine mikroklimatische Analyse sowie ein Konzept zur Klimaanpassung verlangt werden. De …
Art. 122BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 6
PBG bauungs- Trauf- GesamtZiffer höhe höhe Klein- und Anbauten
Zentrumszone Z1 III 0.40 0.10 -- 10.50 14.00 9.50 12.50 -- 5.00 m Zentrumszone Z2 13.50 17.00 12.50 15.50 6.50 m Zentrumszone Z3 0.60 16.50 20.00 15.50 18.50 8.00 m Wohnzone W2a II 0.20 0.07 0.40 7.00 8.50 7.00 7.00 35.00 m 4.00 m Wohnzone W2b 0.25 Wohnzone W2c 0.25 7.50 11.00 6.50 9.50 25.00 m 4.00 m Wohnzone W2d 0.30 35.00 m Wohnzone W3a 0.30 10.50 14.00 9.50 12.50 45.00 m 5.00 m Wohnzone W3b 0.35 0.35 Wohnzone W4 13.50 17.00 12.50 15.50 -- 6.50 m Arbeits- und Wohn- zone AW III 0.45 0.10 0.20 14.00 17.00 14.00 17.00 6.50 m Arbeitszone A IV 0.45 0.25 18.00 21.00 18.00 21.00 4.00 m
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
(Reduktion) Wohn- und Arbeitszone WA III 0.37 0.10 0.25 13.50 17.00 -- 15.50 -- 6.50 m Zentrumszone Bahnhof ZB III Bebauungsplan Zentrumszone Bahnhof Horw Kernzone Winkel und Dorf KWD Bebauungsplan Winkel / Bebauungsplan Dorf Zone Quartiererneuerung II/III Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art. 8b Sonderbauzone Tourismus SBT II Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art. 10 Sonderbauzone Campus SC III Bebauungsplan Campus Horw Zone für öffentliche Zwecke ÖZ II Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Anhang I Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF III Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Anhang II Zone für Sport- und Freizeitanlagen im Gewässer SpF-G III Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Anhang II
1Aufgehoben durch Änderun …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 13, S. 13 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Horw (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.