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Horw

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Masse in Horw

Grünflächenziffer in Horw

Die Grünflächenziffer ist in Horw in 4 von 15 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 20 bis 40. Rechtsgrundlage ist meist Art. 122 der Bau- und Zonenordnung.

Die Grünflächenziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie sichert einen Mindestanteil unversiegelter Fläche.

ZoneGrünflächenzifferFundstelle
AW≥ 20Art. 122, S. 6
Campus≥ 25 %Art. 10a, S. 12
W2a≥ 40Art. 122, S. 6
WA≥ 25Art. 122, S. 6

Extrahiert aus der BZO Horw (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 122 im Wortlaut, Seite 6

§ 122 PBG bauungs- Trauf- Gesamt- Ziffer höhe höhe Klein- und Anbauten Zentrumszone Z1 III 0.40 0.10 -- 10.50 14.00 9.50 12.50 -- 5.00 m Zentrumszone Z2 13.50 17.00 12.50 15.50 6.50 m Zentrumszone Z3 0.60 16.50 20.00 15.50 18.50 8.00 m Wohnzone W2a II 0.20 0.07 0.40 7.00 8.50 7.00 7.00 35.00 m 4.00 m Wohnzone W2b 0.25 Wohnzone W2c 0.25 7.50 11.00 6.50 9.50 25.00 m 4.00 m Wohnzone W2d 0.30 35.00 m Wohnzone W3a 0.30 10.50 14.00 9.50 12.50 45.00 m 5.00 m Wohnzone W3b 0.35 0.35 Wohnzone W4 13.50 17.00 12.50 15.50 -- 6.50 m Arbeits- und Wohn- zone AW III 0.45 0.10 0.20 14.00 17.00 14.00 17.00 6.50 m Arbeitszone A IV 0.45 0.25 18.00 21.00 18.00 21.00 4.00 m (Reduktion) Wohn- und Arbeits- zone WA III 0.37 0.10 0.25 13.50 17.00 -- 15.50 -- 6.50 m Zentrumszone Bahnhof ZB III Bebauungsplan Zentrumszone Bahnhof Horw Kernzone Winkel und Dorf KWD Bebauungsplan Winkel / Bebauungsplan Dorf Zone Quartierer- neuerung II/III Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art. 8b Sonderbauzone Tourismus SBT II Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art. 10 Sonderbauzone Campus SC III Bebauungsplan Campus Horw Zone für öffentliche Zwecke ÖZ II Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Anhang I Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF III Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Anhang II Zone für Sport- und Freizeitanlagen im Gewässer SpF-G III Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Anhang II 1 Aufgehoben durch Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025 2 Eingefügt durch Änderung vom 3. März 2024, in Kraft ab 8. April 2025 6 Grünzone Gr II Festlegung von Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung von Anhang III Verkehrszone V -- -- 2 Die total anrechenbare Gebäudefläche für Klein- und Anbauten gemäss § 112a Abs. 2 Bst. c. und d. PBG beträgt pro Grundstück max. 100 m2. 3 In den Zentrumszonen Z1, Z2 und Z3, in den Wohnzonen W2c, W2d, W3a, W3b und W4, in der Arbeits- und Wohnzone AW sowie in der Arbeitszone A erhöht sich für Bauten mit Flach- oder Pult- dach die max. Fassadenhöhe um 3.00 m, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:  Das oberste Geschoss hat auf mind. einer Seite um mind. 2.50 m von der Fassadenflucht zu- rückversetzt zu liegen  Auf der rückversetzten Seite müssen die obersten Punkte der Brüstung mind. 1.50 m unter- halb der Dachkonstruktion des obersten Geschosses liegen  Die Fläche des obersten Geschosses muss gegenüber der Grundfläche des darunterliegen- den Geschosses um mind. 1/3 reduziert werden  Bei einer Hangneigung von mehr als 10 % hat die Rückversetzung des obersten Geschosses talseitig zu erfolgen 4 Bei Abgrabungen reduziert sich die zulässige Trauf- und Fassadenhöhe am entsprechenden Punkt um das Mass der Abgrabung. Nicht darunter fallen Einstellhallen-Zufahrten und kleinere Terrainvertiefungen für Hauseingänge bis zu einer Breite von max. 8.00 m und einer Höhe von max. 3.00 m. 5 Die zuständige Stelle1 der Gemeinde kann die zulässigen Gesamt-, Trauf- und Fassadenhöhen für Bauten um max. 1.50 m zugunsten eines erhöhten Erdgeschosses oder zugunsten von Hoch- parterre-Wohnungen erhöhen, wenn folgende Nutzungen im Erdgeschoss realisiert werden:  Zentrumszonen Z1, Z2 und Z3: Nicht oder mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbe- nutzungen, Gastgewerbe sowie öffentliche Bauten und Anlagen. Diese Nutzungen sind im Umfang von mindestens der Hälfte der Geschossfläche im Erdgeschoss zu realisieren und dauerhaft sicherzustellen.  Zentrumszonen Z1 und Z2: Wohnungen, wenn sie die für die gewerblichen Nutzung nötigen baulichen Voraussetzungen erfüllen, um sie bei Bedarf umnutzen zu können und die allge- meinen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung (z. B. Parkierung, Erschliessung, in- nere Aufteilung) erfüllt sind.  Wohnzonen, Zentrumszonen Z1 und Z2: Hochparterre-Wohnungen, wenn sie der Förderung eines preisgünstigen Wohnraumangebots dienen oder die Wohnsituation massgeblich ver- bessern. 6 In den Zentrumszonen Z1, Z2 und Z3 sowie in den Wohnzonen W2c, W2d, W3a, W3b und W4 erhöhen sich an Hanglagen die Höhenmasse für nicht-gestaffelte Baukörper wie folgt: Hangneigung ab 5 % ab 10 % ab 15 % ab 20 % Bauten mit Schräg- dach und First im mittleren Drittel Max. talseitige Traufhöhe 0.30 m 1.00 m 1.80 m 2.50 m Max. Gesamthöhe -- 0.20 m 0.60 m 1.00 m Bauten mit Flach- oder Pultdach Max. talseitige Fassadenhöhe 0.30 m 1.00 m 1.80 m 2.50 m Max. Gesamthöhe 0.50 m 1.00 m 1.50 m 2.00 m 7 Für die Errichtung von preisgünstigen Wohnungen kann ein Bonus von 5 % auf die Überbau- ungsziffer gewährt werden. Dieser Bonus kann mit einem Gestaltungsplan gemäss § 75 Abs. 2 PBG kombiniert werden. In Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht darf die maximal zulässige Abwei- chung gemäss § 75 Abs. 1 PBG nicht überschritten werden. 1 Nr. 320, Organisationsverordnung der Gemeinde Horw 7 8 Eine Baubewilligung kann in den Zentrumszonen, in den Kernzonen sowie in den Wohnzonen W3a, W3b und W4 verweigert werden, wenn die zulässige Überbauungsziffer um mehr als 20 % oder die maximal zulässige Gesamthöhe um mehr als 3.00 m unterschritten wird.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Grünflächenziffer in Horw?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 20 bis 40, festgelegt in 4 von 15 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Grünflächenziffer in der Bauordnung Horw?

Meist in Art. 122 der Bau- und Zonenordnung Horw, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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