Zone K · Hittnau
Zürich · BFS 173 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone K in Hittnau (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Planung + Hochbau
- 043 288 66 30
- bau@hittnau.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Hittnau, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1.1.1BZO Hittnau · S. 4
1.1.1 Bauzonen ES
–Kernzone K III
–Wohnzonen – Wohnzone 1.6 W 1.6 II – Wohnzone 2.0 W 2.0 II – Wohnzone 2.5 W 2.5 II – Wohnzone 2.3 Mit Gewerbeerleichterung WG 2.3 III – Wohnzone 2.9 Mit Gewerbeerleichterung WG 2.9 III
–Gewerbe- und Industriezone GI III
–Zone für öffentliche Bauten Oe II
Art. 2.0.2BZO Hittnau · S. 5
2.0.2 Jedes Bauvorhaben hat sich bezüglich Stellung, Ausmass, Gliederung, Fassadengestaltung, Dachneigung, Material und Farben sowie Umgebungsgestaltung ortsbildgerecht einzuordnen. Ortsbildschutz 2.0a Die Kernzonenvorschriften regeln die Belange des Ortsbildschutzes. Allfällige bestehende und künftige Anordnungen in Verträgen, Verfügungen oder Bewilligungen, die die Denkmalpflege und damit vor allem den Substanzschutz betreffen, gehen den Kernzonenvorschriften vor. Bauvorhaben haben die überkommunalen und kommunalen Ortsbild- und Denkmalschutzinventare zu berücksichtigen. Zeitgenössische Architektur 2.0b Bei Projekten mit zeitgenössischer Architektur, welche von einem qualifizierten Fachgremium als besonders gut beurteilt worden sind und die das Ortsbild qualitätsvoll weiterentwickeln, können Abweichungen von den Kernzonenbestimmungen über die Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung zugelassen werden. Durch solche Abweichungen darf die zonengemässe Ausnützung nicht erhöht werden. Massvorschriften für Um- und Ersatzbauten
Art. 2.1.5BZO Hittnau · S. 6
2.1.5 Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, sofern dies im Interesse der Wohnhygiene, der Verkehrssicherheit oder des Ortsbildschutzes liegt. 2.1.6 Freiräume und markante Bäume In den im Kernzonenplan Dürstelen speziell bezeichneten Gebieten sind keine Bauten zulässig. Die speziell bezeichneten Bäume sind zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. 2.1.7 Firstrichtungen Die Hauptfirstrichtung hat der Angabe im Kernzonenplan Dürstelen zu entsprechen. Grundmasse für Neubauten
Art. 2.3.4BZO Hittnau · S. 7
2.3.4 Dachflächenfenster Der Gesamteindruck der geschlossenen Dachfläche muss erhalten bleiben und die Fenster müssen in die Dachfläche eingelassen werden. In der Kernzone Dürstelen sind einzelne Dachflächenfenster bis zu maximal 2 % der zugehörigen Dachfläche zugelassen. Ihre Glasfläche darf in der Kernzone Dürstelen höchstens 0.45 m2 betragen. In den übrigen Kernzonen sind Dachflächenfenster mit einer Glasfläche von höchstens 0.56 m2 zulässig. Diese können zusammengefasst und als Lichtbänder parallel oder senkrecht zum First angeordnet werden.
Art. 2.4.5BZO Hittnau · S. 8
2.4.5 Lauben/Balkone Wo es für das Ortsbild wichtig ist, können bei Lauben oder Balkonen Überdeckungen durch den Dachvorsprung der Giebel- oder Traufseite verlangt werden.
Art. 3.3.2BZO Hittnau · S. 10
3.3.2 Dachaufbauten, Dachflächenfenster Dachaufbauten und überdachte Dacheinschnitte sind nur im ersten Dachgeschoss erlaubt. Sie dürfen zusammen höchstens einen Drittel der betreffenden Fassadenlänge betragen. In die Dachfläche eingelassene Dachflächenfenster bis zu einer Glasfläche von max. 1.03 m2 sind gestattet. Sie können zusammengefasst und als Lichtbänder parallel oder senkrecht zum First angeordnet werden. Nutzweise
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 2.2, S. 6 | 0.60 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 2.2, S. 6 | 0.60 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 5 m | Art. 2.2, S. 6 | 0.60 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 2.2, S. 6 | 0.60 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 2.2, S. 6 | 0.60 |
Extrahiert aus der BZO Hittnau (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.