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Art. 2.4.5 · Lauben/Balkone

BZO Hittnau · S. 8 · Original-PDF

2.4.5 Lauben/Balkone Wo es für das Ortsbild wichtig ist, können bei Lauben oder Balkonen Überdeckungen durch den Dachvorsprung der Giebel- oder Traufseite verlangt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.