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Art. 2.3.4 · Dachflächenfenster
BZO Hittnau · S. 7 · Original-PDF
2.3.4 Dachflächenfenster Der Gesamteindruck der geschlossenen Dachfläche muss erhalten bleiben und die Fenster müssen in die Dachfläche eingelassen werden. In der Kernzone Dürstelen sind einzelne Dachflächenfenster bis zu maximal 2 % der zugehörigen Dachfläche zugelassen. Ihre Glasfläche darf in der Kernzone Dürstelen höchstens 0.45 m2 betragen. In den übrigen Kernzonen sind Dachflächenfenster mit einer Glasfläche von höchstens 0.56 m2 zulässig. Diese können zusammengefasst und als Lichtbänder parallel oder senkrecht zum First angeordnet werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.