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Hittnau

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Masse in Hittnau

Kleiner Grenzabstand in Hittnau

Der kleine Grenzabstand ist in Hittnau in 7 von 7 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3.5 m bis 5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 3.1 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
GI≥ 3.5 mArt. 4.1, S. 10
K≥ 3.5 mArt. 2.2, S. 6
W1.6≥ 5 mArt. 3.1, S. 9
W2.0≥ 5 mArt. 3.1, S. 9
W2.5≥ 5 mArt. 3.1, S. 9
WG2.3≥ 5 mArt. 3.1, S. 9
WG2.9≥ 5 mArt. 3.1, S. 9

Extrahiert aus der BZO Hittnau (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Hittnau?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3.5 m bis 5 m, festgelegt in 7 von 7 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Hittnau?

Meist in Art. 3.1 der Bau- und Zonenordnung Hittnau, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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