Zone Arbeitszone 1993 · Herzogenbuchsee
Bern · BFS 979 · Gemeindeprofil · alle 33 Zonen
Die Zone Arbeitszone 1993 in Herzogenbuchsee (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 14 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan max. 1 Jahr alt, unterzeichnet, mit Grundeigentümerliste
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Bearbeitung durch Kompetenzzentrum BAU OA-West
- Gebühren nach kommunalem Gebührenreglement
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauabteilung / Kompetenzzentrum BAU OA-West
- 062 956 51 11
- info@herzogenbuchsee.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Herzogenbuchsee, in denen «Arbeitszone 1993» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2bisBZO Baureglement Herzogenbuchsee · S. 10
Arbeitszone 1993
1Die Arbeitszone ist für die Ansiedlung von Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben bestimmt. Attika- und Dachwohnungen sind gestattet, sofern sie für das betriebsnotwendige Personal bestimmt sind und durch geeignete Vorkehrungen für wohnhygienisch tragbare Verhältnisse gesorgt wird.
2Die Arbeitszonen sind haushälterisch zu nutzen: In jedem Baugesuch ist nachzuweisen, dass ein möglichst flächensparendes Konzept gewählt wurde (mehrgeschossige Bauweise, Optimierung der Erschliessung, unterirdische Anordnung von Parkplätzen und Lagerräumen etc.)
3Bodenversiegelungen sind auf ein Minimum zu beschränken. Pro 500 m2 versiegelte Bodenfläche ist ein Baum zu pflanzen resp. nachzuweisen.
4Gegenüber Wohnzonen und im Übergang zur Landwirtschaftszone ist arbeitszonenseitig ein Streifen von mindestens 10 m extensiv als Übergangsbereich zu gestalten. Innerhalb dieses Bereichs sind Baumzeilen oder Hecken zu pflanzen, resp. nachzuweisen.
5Baupolizeiliche Masse Gebäudehöhe GH
max. 14 m 5 Grenzabstände kGA, gGA:
a)gegenüber anderen Nutzungszonen: min. grenzseitige Gebäudehöhe
(vorbehalten Abs. 4 und
Art. 22 Abs. 3 BauV)
b)innerhalb der Arbeitszone:
mind. ½ der grenzseitigen Gebäudehöhe,
jedoch min. 3 m. Empfindlichkeitsstufe ES:
IV Bauten mit mehr als 14 m Gebäudehöhe bedürfen einer Überbauungsordnung (Art.
19BauG). 6 W Weitere Nutzun ngszonen ZöN sind Zonen gemäss Art. 77 BauG.
Zonen für
Art. 9BZO Baureglement Herzogenbuchsee · S. 74
Zonen mit Planungspflicht
1Zonen mit Planungspflicht bezwecken die ganzheitliche, haushälterische und qualitativ anspruchsvolle wirtschaftliche und bauliche Entwicklung wichtiger unüberbauter, unternutzter oder umzunutzender Areale. Bezüglich Energieversorgung gilt Art. 17 GBR.
2Für die Zonen mit Planungspflicht gelten die folgenden Bestimmungen: Bezeichnung ZPP Nutzungsart (M= Mischnutzung) Vollgeschosse (VG) Grenzabstand (GA) Fassadenhöhe traufseitig (FH tr) Geschossfläche oberirdisch GFo Empfindlichkeitsstufe (LSV) Planungszweck Grundsätze Gestaltung und Erschliessung
in m in m min. max. ZPP E M 4 Sektoren:
- A: 5 - B: 4 - C: 4 - D: 3 6.00 14.00 Sektoren: - A: 17.00 - B: 14.00 - C: 13.60
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 74) verbindlich lesbar.
–D: 10.60 14’100 19’900 III Die ZPP E bezweckt eine verdichtete Wohn- und Dienstleistungsüberbauung von guter Siedlungsqualität und sorgfältig gestalteten Aussenräumen. Es sind entsprechend der Nutzung gemeinschaftliche Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Gemeinschaftsräume, KITA, Spielplätze und Aufenthaltsbereiche zu realisieren. Der Höchstanteil nicht erneuerbarer Energie am zulässigen Wärmebedarf für Heizungen und Warmwasser darf höchstens 20% betragen. Detailhandelseinrichtungen mit einer Im Übergang von der ZPP E zum südlich angrenzenden Arbeitsgebiet ist eine Pufferzone zu wahren. Für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen gelten die Planungswerte. Zum Schutz vor übermässigem Lärm sind für lärmempfindliche Nutzungen (vgl. Art. 2, Abs. 6 und Art. 42, Abs. 1 und 2 LSV) Massnahmen zu treffen, mit denen zwischen Lärmquelle (neue Quartie …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe IV
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 2bis). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 14 m | Art. 2bis, S. 10 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Herzogenbuchsee (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Arbeitszone 1993
Was gilt in der Zone Arbeitszone 1993 in Herzogenbuchsee?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Arbeitszone 1993 sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Herzogenbuchsee?
Wo reiche ich das Baugesuch in Herzogenbuchsee ein?
Wo steht die Zone Arbeitszone 1993 in der BZO Herzogenbuchsee?
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