Zone W2/1.0 · Herrliberg

Zürich · BFS 152 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone W2/1.0 in Herrliberg (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 28 m, Baumassenziffer ≤ 1 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan von Corrodi Geomatik AG
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Baugesuchsformulare und Projektpläne 4-fach
  • Aktueller Grundbuchauszug (Notariat Meilen)
  • Datierung und Unterzeichnung aller Unterlagen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Herrliberg, in denen «W2/1.0» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Herrliberg · S. 4

Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird im Zonenplan in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder als Wald bezeichnet ist:

a)Bauzonen

Kernzonen:

–Kernzonen Dorf KD

–Kernzonen Weiler KW

Zentrumszone dreigeschossig Z3/2.7

Wohnzonen:

–Wohnzone zweigeschossig W2/1.0

–Wohnzone zweigeschossig W2/1.3

–Wohnzone zweigeschossig W2/1.7

–Wohnzone dreigeschossig W3/2.7

Zone für öffentliche Bauten OeB

b)Erholungszone E

c)Freihaltezone F

d)Reservezone R

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Art. 22BZO Herrliberg · S. 13

a)Baumassenziffer Hauptgebäude (m3/m2) max. 1) 1.0 1.3 1.7 2.7

b)Baumassenziffer Kleinbauten und Anbauten (m3/m2) max. 2) 0.2 0.2 0.2 0.2

c)Vollgeschosse max. 2 2 2 3

d)Anrechenbare Dachgeschosse bei Schrägdächern max. 2 3) 2 3) 2 3) 1

e)Anrechenbare

g)Fassadenhöhe 4) (generelles Mass / traufseitig gemessen) max. 6.3 m 7.3 m 7.9 m 10.8 m

h)Gebäudelänge max. 28 m 28 m 32 m 36 m

i)Grenzabstände 5) 6) 7) 8)

–gr. Grundabstand min.

–kl. Grundabstand min. 9 m 6 m 8 m 5 m 8 m 5 m 9 m 6 m

j)Dachneigung min. Schrägdach max. 9) 15° 35° 15° 35° 15° 35° 15° 35° 1) vergleiche Art. 22 Absatz 2 BZO 2) vergleiche Art. 22 Absatz 3 BZO / vergleiche Art. 31 BZO 3) unter Vorbehalt von Art. 41 BZO 4) vergleiche Art. 22 Abs. 4 BZO 5) vergleiche Art. 32 BZO 6) vergleiche Art. 35 BZO 7) vergleiche Art. 36 BZO 8) für Kleinbauten und Anbauten gilt Art. 32 oder Art. 36 BZO 9) vergleiche Art. 39 Abs. 2 BZO 10) vergleiche Art. 39 Abs. 3 BZO 2 Bei Hauptgebäuden mit einem Schrägdach darf die Baumassenziffer um 0.1 m3/m2 erhöht werden. 13 Bau- und Zonenordnung Herrliberg _____________________________________________________________________________________ 3 Die Baumasse von Garagen, Autounterständen und überdeckten Garagenzufahrten, die sich in Hauptgebäuden befindet, kann der Baumassenziffer für Kleinbauten und Anbauten angerechnet werden. 4 Die Fassadenhöhe gemäss Art. 22 Abs. 1 BZO darf um folgende Masse erhöht werden, wo …

ZoneW2 / 1.0W2 / 1.3W2 / 1.7W3 / 2.7
a) Baumassenziffer Hauptgebäude (m3/m2) max. 1)1.01.31.72.7
b) Baumassenziffer Kleinbauten und Anbauten (m3/m2) max. 2)0.20.20.20.2
c) Vollgeschosse max.2223
d) Anrechenbare Dachgeschosse bei Schrägdächern max.2 3)2 3)2 3)1
e) Anrechenbare Attikageschosse max. 10)1111
f) Anrechenbare Untergeschosse max.1111
g) Fassadenhöhe 4) (generelles Mass / traufseitig gemessen) max.6.3 m7.3 m7.9 m10.8 m
h) Gebäudelänge max.28 m28 m32 m36 m
i) Grenzabstände 5) 6) 7) 8) • gr. Grundabstand min. • kl. Grundabstand min.9 m 6 m8 m 5 m8 m 5 m9 m 6 m
j) Dachneigung min. Schrägdach max. 9)15° 35°15° 35°15° 35°15° 35°

Tabelle von S. 13 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 32BZO Herrliberg · S. 17

Grenzabstände

a)Grundregeln 1 In der Zone W2/1.0 sind mit den beiden am meisten gegen Süden gerichteten prägenden Fassaden grosse Grundabstände einzuhalten. In den übrigen Wohnzonen und in der Zentrums- und den Kernzonen Dorf kann die Fassade, welche den grossen Grundabstand einhalten muss, frei gewählt werden, wenn sie nach dem Sektor Ost-Süd West gerichtet ist und es sich um eine das Gebäude prägende Fassade handelt. 2 Mit den übrigen Fassaden sind kleine Grundabstände einzuhalten. 3 Kleinbauten und Anbauten haben einen Grenzabstand von 3.50 m einzuhalten, sofern sie nicht als Grenzbau erstellt werden.

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Art. 42BZO Herrliberg · S. 20

rainveränderungen und Umgebungsgestaltung 1 In den Wohn-, Zentrums- und Kernzonen ist das Freilegen von Fassaden nur bis 1.5 m unterhalb des massgebenden Terrains zulässig. 2 In den Wohnzonen W2/1.0, W2/1.3 und W3/2.7 dürfen anrechenbare Untergeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl maximal 1.50 m über dem gestalteten Boden in Erscheinung treten. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Bauten, deren Gesamthöhe die zulässige traufseitige Fassadenhöhe nicht übersteigt sowie Terrassenhäuser im Sinne von Art. 52 BZO. 3 Von den obenstehenden Absätzen 1 und 2 ausgenommen sind Haus- und Kellerzugänge, einzelne Gartenausgänge sowie Einund Ausfahrten von Einzel-, Doppel- oder Sammelgaragen. 4 Vom obenstehenden Absatz 2 kann abgewichen werden, wenn bestehende, vor Eintritt der Rechtskraft der am 19. Juni 2013 festgesetzten Teilrevision der BZO bewilligte Untergeschosse zu anrechenbaren Untergeschossen umgenutzt werden und dabei das äussere Erscheinungsbild des Untergeschosses gewahrt bleibt.

a)entlang von

Fassaden

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 1 m3/m2Art. 22, S. 130.95
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 22, S. 130.95
Gebäudelänge≤ 28 mArt. 22, S. 130.95
Grenzabstand (gross)≥ 9 mArt. 22, S. 130.90
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 22, S. 130.90
Dachneigung≤ 35 °Art. 22, S. 130.90

Extrahiert aus der BZO Herrliberg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2/1.0

Was gilt in der Zone W2/1.0 in Herrliberg?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 28 m, Baumassenziffer ≤ 1 m3/m2. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Herrliberg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2/1.0 sein?
Laut BZO Herrliberg: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2/1.0 einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 9 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Herrliberg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Herrliberg?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Herrliberg ein?
Baugesuche in Herrliberg laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Hochbau, Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Herrliberg