Zone W2/1.0 · Herrliberg
Zürich · BFS 152 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone W2/1.0 in Herrliberg (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 28 m, Baumassenziffer ≤ 1 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan von Corrodi Geomatik AG
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuchsformulare und Projektpläne 4-fach
- Aktueller Grundbuchauszug (Notariat Meilen)
- Datierung und Unterzeichnung aller Unterlagen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau
- 044 915 91 81
- hochbau@herrliberg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Herrliberg, in denen «W2/1.0» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Herrliberg · S. 4
Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird im Zonenplan in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder als Wald bezeichnet ist:
a)Bauzonen
Kernzonen:
–Kernzonen Dorf KD
–Kernzonen Weiler KW
Zentrumszone dreigeschossig Z3/2.7
Wohnzonen:
–Wohnzone zweigeschossig W2/1.0
–Wohnzone zweigeschossig W2/1.3
–Wohnzone zweigeschossig W2/1.7
–Wohnzone dreigeschossig W3/2.7
Zone für öffentliche Bauten OeB
b)Erholungszone E
c)Freihaltezone F
d)Reservezone R
Art. 22BZO Herrliberg · S. 13
a)Baumassenziffer Hauptgebäude (m3/m2) max. 1) 1.0 1.3 1.7 2.7
b)Baumassenziffer Kleinbauten und Anbauten (m3/m2) max. 2) 0.2 0.2 0.2 0.2
c)Vollgeschosse max. 2 2 2 3
d)Anrechenbare Dachgeschosse bei Schrägdächern max. 2 3) 2 3) 2 3) 1
e)Anrechenbare
g)Fassadenhöhe 4) (generelles Mass / traufseitig gemessen) max. 6.3 m 7.3 m 7.9 m 10.8 m
h)Gebäudelänge max. 28 m 28 m 32 m 36 m
i)Grenzabstände 5) 6) 7) 8)
–gr. Grundabstand min.
–kl. Grundabstand min. 9 m 6 m 8 m 5 m 8 m 5 m 9 m 6 m
j)Dachneigung min. Schrägdach max. 9) 15° 35° 15° 35° 15° 35° 15° 35° 1) vergleiche Art. 22 Absatz 2 BZO 2) vergleiche Art. 22 Absatz 3 BZO / vergleiche Art. 31 BZO 3) unter Vorbehalt von Art. 41 BZO 4) vergleiche Art. 22 Abs. 4 BZO 5) vergleiche Art. 32 BZO 6) vergleiche Art. 35 BZO 7) vergleiche Art. 36 BZO 8) für Kleinbauten und Anbauten gilt Art. 32 oder Art. 36 BZO 9) vergleiche Art. 39 Abs. 2 BZO 10) vergleiche Art. 39 Abs. 3 BZO 2 Bei Hauptgebäuden mit einem Schrägdach darf die Baumassenziffer um 0.1 m3/m2 erhöht werden. 13 Bau- und Zonenordnung Herrliberg _____________________________________________________________________________________ 3 Die Baumasse von Garagen, Autounterständen und überdeckten Garagenzufahrten, die sich in Hauptgebäuden befindet, kann der Baumassenziffer für Kleinbauten und Anbauten angerechnet werden. 4 Die Fassadenhöhe gemäss Art. 22 Abs. 1 BZO darf um folgende Masse erhöht werden, wo …
| Zone | W2 / 1.0 | W2 / 1.3 | W2 / 1.7 | W3 / 2.7 |
|---|---|---|---|---|
| a) Baumassenziffer Hauptgebäude (m3/m2) max. 1) | 1.0 | 1.3 | 1.7 | 2.7 |
| b) Baumassenziffer Kleinbauten und Anbauten (m3/m2) max. 2) | 0.2 | 0.2 | 0.2 | 0.2 |
| c) Vollgeschosse max. | 2 | 2 | 2 | 3 |
| d) Anrechenbare Dachgeschosse bei Schrägdächern max. | 2 3) | 2 3) | 2 3) | 1 |
| e) Anrechenbare Attikageschosse max. 10) | 1 | 1 | 1 | 1 |
| f) Anrechenbare Untergeschosse max. | 1 | 1 | 1 | 1 |
| g) Fassadenhöhe 4) (generelles Mass / traufseitig gemessen) max. | 6.3 m | 7.3 m | 7.9 m | 10.8 m |
| h) Gebäudelänge max. | 28 m | 28 m | 32 m | 36 m |
| i) Grenzabstände 5) 6) 7) 8) • gr. Grundabstand min. • kl. Grundabstand min. | 9 m 6 m | 8 m 5 m | 8 m 5 m | 9 m 6 m |
| j) Dachneigung min. Schrägdach max. 9) | 15° 35° | 15° 35° | 15° 35° | 15° 35° |
Tabelle von S. 13 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 32BZO Herrliberg · S. 17
Grenzabstände
a)Grundregeln 1 In der Zone W2/1.0 sind mit den beiden am meisten gegen Süden gerichteten prägenden Fassaden grosse Grundabstände einzuhalten. In den übrigen Wohnzonen und in der Zentrums- und den Kernzonen Dorf kann die Fassade, welche den grossen Grundabstand einhalten muss, frei gewählt werden, wenn sie nach dem Sektor Ost-Süd West gerichtet ist und es sich um eine das Gebäude prägende Fassade handelt. 2 Mit den übrigen Fassaden sind kleine Grundabstände einzuhalten. 3 Kleinbauten und Anbauten haben einen Grenzabstand von 3.50 m einzuhalten, sofern sie nicht als Grenzbau erstellt werden.
Art. 42BZO Herrliberg · S. 20
rainveränderungen und Umgebungsgestaltung 1 In den Wohn-, Zentrums- und Kernzonen ist das Freilegen von Fassaden nur bis 1.5 m unterhalb des massgebenden Terrains zulässig. 2 In den Wohnzonen W2/1.0, W2/1.3 und W3/2.7 dürfen anrechenbare Untergeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl maximal 1.50 m über dem gestalteten Boden in Erscheinung treten. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Bauten, deren Gesamthöhe die zulässige traufseitige Fassadenhöhe nicht übersteigt sowie Terrassenhäuser im Sinne von Art. 52 BZO. 3 Von den obenstehenden Absätzen 1 und 2 ausgenommen sind Haus- und Kellerzugänge, einzelne Gartenausgänge sowie Einund Ausfahrten von Einzel-, Doppel- oder Sammelgaragen. 4 Vom obenstehenden Absatz 2 kann abgewichen werden, wenn bestehende, vor Eintritt der Rechtskraft der am 19. Juni 2013 festgesetzten Teilrevision der BZO bewilligte Untergeschosse zu anrechenbaren Untergeschossen umgenutzt werden und dabei das äussere Erscheinungsbild des Untergeschosses gewahrt bleibt.
a)entlang von
Fassaden
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 1 m3/m2 | Art. 22, S. 13 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 22, S. 13 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 28 m | Art. 22, S. 13 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 9 m | Art. 22, S. 13 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 22, S. 13 | 0.90 |
| Dachneigung | ≤ 35 ° | Art. 22, S. 13 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Herrliberg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W2/1.0
Was gilt in der Zone W2/1.0 in Herrliberg?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2/1.0 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2/1.0 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Herrliberg?
Wo reiche ich das Baugesuch in Herrliberg ein?
Weitere Zonen in Herrliberg
E a)E b)E c)KDOeB a)OeB b)OeB c)OeB d)W2/1.3W2/1.7W3/2.7Z 2.7