Zone Flughafenzone · Grenchen
Solothurn · BFS 2546 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone Flughafenzone in Grenchen (Solothurn) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Situationsplan 1:500 beglaubigt, 2-fach (Geometer BSB + Partner)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Ab 1. September 2026 ausschliesslich elektronische Einreichung über my.so.ch
- Statistikblatt für sämtliche Bauvorhaben (1-fach)
- Baugespann bis Mittwoch vor der Donnerstags-Publikation
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauinspektorat (Baudirektion)
- 032 654 67 67
- bauinspektorat@grenchen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Grenchen, in denen «Flughafenzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Zonenreglement Grenchen · S. 5
Unterteilung des Gemeindegebietes
1Das Gemeindegebiet der Stadt Grenchen wird unterteilt in:
–Gesamtplan (ausserhalb Baugebiet)
–Nutzungszonen- und Bauklassenplan (innerhalb BaugeUnterteilung des Gemeindegebietes biet)
2Der Gesamtplan umfasst die folgenden kommunalen Zonen:
–Landwirtschaftszone
–Weilerzone Staad
–Landschaftsschutzzone
–Naturschutzzonen
–Zone Standplatz Fahrende
–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
–Uferschutzzone
–Flughafenzone
–Sondernutzungszonen
3Der Nutzungszonenplan legt kommunal fest:
–Zentrumszone
–Wohnzone
–Arbeitszone
–Reservezonen
–Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
–Sportstättenzone
–Freihaltezone
–Uferschutzzone
4Der Bauklassenplan umfasst die Massvorschriften.
5Die Zonen und Bauklassen können mit weiteren Vorschriften überlagert werden, welche zusätzliche Rechte oder Pflichten definieren.
Art. 11BZO Zonenreglement Grenchen · S. 8
Flughafenzone Flughafenzone
1Für Bauten und Anlagen, welche nicht ganz oder überwiegend dem Flugbetrieb dienen, gelten die folgenden Vorschriften.
2In der Flughafenzone sind mässig störende Gewerbe-, Hotel-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe sowie betriebsnotwendige Wohnungen zugelassen, sofern sie vorwiegend mit dem Flugbetrieb in Zusammenhang stehen.
3Nicht zulässig sind Warenlager mit mehr als 600m2 Bruttogeschossfläche, sofern sie nicht unmittelbar zu einem Betrieb gehören. Diese sind auch mit einem Gestaltungsplan ausgeschlossen.
4Verkaufsnutzungen für Güter des täglichen Bedarfes mit einer Fläche bis zu 200m2 Bruttogeschossfläche inklusive Warenlager sind zugelassen.
5Verkaufsnutzungen für Güter des nicht täglichen Bedarfs mit mehr als 600m2 Verkaufsfläche bedürfen eines Gestaltungsplanes. Sie sind nur zulässig, wenn der Flughafen mit öffentlichen Landverkehrsmitteln sehr gut erschlossen ist.
6Die Gebäudehöhe beträgt max. 13.0 resp. 16.0m (siehe Gesamtplan). Höhere Bauten und Anlagen bedürfen eines Gestaltungsplanes.
7Die Bauten und Anlagen sowie die Umgebungsgestaltung haben sich nach der vorhandenen Baustruktur zu richten. Die Volumen sind einfach, funktional und in der Materialisierung
–8 - und Oberflächengestaltung ruhig zu halten. Es sind standortgerechte Pflanzungen vorzunehmen. 2. Nutzungszonen und Bauklassenplan 2.1 Nutzungszonenplan
Art. 24BZO Zonenreglement Grenchen · S. 15
Lärmempfindlichkeitsstufen
1Es gelten grundsätzlich die folgenden Lärmempfindlichkeitsstufen gemäss Nutzungszonen- und Gesamtplan: Lärmempfindlichkeitsstufen
–Zentrumszone II1)
–Wohnzone II
– Arbeitszone 1 lll – Arbeitszone 2
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 15) verbindlich lesbar.
lll
–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ll
–Sportstättenzone lll
–Landwirtschaftszone lll
–Kleintiersiedlung/Familiengärten lll
–Flughafenzone lll
–ARA lll Im Rahmen von Gestaltungsplänen können andere Lärmempfindlichkeitsstufen festgelegt werden.
2In den im Nutzungszonenplan bezeichneten Gebieten gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe lll (Aufstufung nach Art. 43 Abs. 2 LSV).1) 1) Fassung gemäss Ziffer 3.5 des Regierungsratsbeschlusses Nr. 2003/1282 vom 1. Juli 2003.
–15 - 3.4 Vorschriften zum Städtebau
Art. 40BZO Zonenreglement Grenchen · S. 20
Inkrafttreten Inkrafttreten
1Dieses Reglement tritt mit der Publikation des Genehmigungsbeschlusses des Regierungsrates im Amtsblatt in Kraft.
2Es findet Anwendung auf alle Verfahren, die nicht durch einen rechtskräftigen Entscheid erledigt sind. Vom Gemeinderat der Stadt Grenchen beschlossen am 2. Juli 2002 (GRB Nr. 2019). Der Stadtpräsident Der a.o. Stadtschreiber Boris Banga Rudolf Junker Vom Regierungsrat genehmigt mit RRB Nr. 2003/1282 vom 1. Juli 2003. Publiziert im Amtsblatt Nr. 40 vom 3. Oktober 2003.
–20 - D ANHÄNGE 1. Gestaltungspläne 1.1 Rechtsgültige Gestaltungspläne Nr. Ort RRB Nr. und Datum
8Viadukt Ost (Ruffinistrasse) Hochhaus 2417 vom 13.04.1962
9Viadukt West (Ruffinistrasse) 892 vom 23.02.1972 9a Viadukt West, (Ruffinistrasse) Änderung 1970 vom 24.04.1973
13Bodenrain West 6853 vom 27.12.1963
14Schmelzi (Schöneggstrasse/Bellevuestrasse) 721 vom 10.02.1967 14a Schmelzi (Bergstrasse) Abänderung 769 vom 14.03.1989
15Nordbahnhofstrasse (Schulstrasse) 970 vom 16.02.1965
16Röm.-Kath. Pfarreizentrum (Eusebiushof) 5664 vom 25.10.1972
19Freiestrasse / MMM (überarbeitet) 704 vom 11.04.2000
23Hinzihöfli (Rebgasse/Allmendstrasse) 6289 vom 24.11.1971 23a Hinzihöfli (Rebgasse Nord), Teiländerung 1293 vom 10.04.1990
49Mühlestrasse (Brotschi) 6715 vom 27.11.1973
82Halden 4320 vom 21.07.1978
83Ochsenplatz Ost, Abänderung 2277 vom 30.04.1974
94Kinderheim St. Josef 2754 vom 16.05.1975
95Spitalerweiterung 4401 vom 18.07.1975
96Eschenrain (Bockrain) 956 vom 03.04.1984 96a Eschenrain West 1515 vom 11.09.2007 104 Jurastrasse / Pignon 5050 vom 08 …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Flughafenzone sind mässig störende Gewerbe-, Hotel-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe sowie betriebsnotwendi» · Art. 11
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 24). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 13 m | Art. 11, S. 8 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Grenchen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.