Zone Flughafenzone · Grenchen

Solothurn · BFS 2546 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen

Die Zone Flughafenzone in Grenchen (Solothurn) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 13 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
  • Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
  • Situationsplan 1:500 beglaubigt, 2-fach (Geometer BSB + Partner)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
  • Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
  • Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
  • Ab 1. September 2026 ausschliesslich elektronische Einreichung über my.so.ch
  • Statistikblatt für sämtliche Bauvorhaben (1-fach)
  • Baugespann bis Mittwoch vor der Donnerstags-Publikation

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Grenchen, in denen «Flughafenzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3BZO Zonenreglement Grenchen · S. 5

Unterteilung des Gemeindegebietes

1Das Gemeindegebiet der Stadt Grenchen wird unterteilt in:

–Gesamtplan (ausserhalb Baugebiet)

–Nutzungszonen- und Bauklassenplan (innerhalb BaugeUnterteilung des Gemeindegebietes biet)

2Der Gesamtplan umfasst die folgenden kommunalen Zonen:

–Landwirtschaftszone

–Weilerzone Staad

–Landschaftsschutzzone

–Naturschutzzonen

–Zone Standplatz Fahrende

–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

–Uferschutzzone

–Flughafenzone

–Sondernutzungszonen

3Der Nutzungszonenplan legt kommunal fest:

–Zentrumszone

–Wohnzone

–Arbeitszone

–Reservezonen

–Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen

–Sportstättenzone

–Freihaltezone

–Uferschutzzone

4Der Bauklassenplan umfasst die Massvorschriften.

5Die Zonen und Bauklassen können mit weiteren Vorschriften überlagert werden, welche zusätzliche Rechte oder Pflichten definieren.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 11BZO Zonenreglement Grenchen · S. 8

Flughafenzone Flughafenzone

1Für Bauten und Anlagen, welche nicht ganz oder überwiegend dem Flugbetrieb dienen, gelten die folgenden Vorschriften.

2In der Flughafenzone sind mässig störende Gewerbe-, Hotel-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe sowie betriebsnotwendige Wohnungen zugelassen, sofern sie vorwiegend mit dem Flugbetrieb in Zusammenhang stehen.

3Nicht zulässig sind Warenlager mit mehr als 600m2 Bruttogeschossfläche, sofern sie nicht unmittelbar zu einem Betrieb gehören. Diese sind auch mit einem Gestaltungsplan ausgeschlossen.

4Verkaufsnutzungen für Güter des täglichen Bedarfes mit einer Fläche bis zu 200m2 Bruttogeschossfläche inklusive Warenlager sind zugelassen.

5Verkaufsnutzungen für Güter des nicht täglichen Bedarfs mit mehr als 600m2 Verkaufsfläche bedürfen eines Gestaltungsplanes. Sie sind nur zulässig, wenn der Flughafen mit öffentlichen Landverkehrsmitteln sehr gut erschlossen ist.

6Die Gebäudehöhe beträgt max. 13.0 resp. 16.0m (siehe Gesamtplan). Höhere Bauten und Anlagen bedürfen eines Gestaltungsplanes.

7Die Bauten und Anlagen sowie die Umgebungsgestaltung haben sich nach der vorhandenen Baustruktur zu richten. Die Volumen sind einfach, funktional und in der Materialisierung

–8 - und Oberflächengestaltung ruhig zu halten. Es sind standortgerechte Pflanzungen vorzunehmen. 2. Nutzungszonen und Bauklassenplan 2.1 Nutzungszonenplan

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Art. 24BZO Zonenreglement Grenchen · S. 15

Lärmempfindlichkeitsstufen

1Es gelten grundsätzlich die folgenden Lärmempfindlichkeitsstufen gemäss Nutzungszonen- und Gesamtplan: Lärmempfindlichkeitsstufen

–Zentrumszone II1)

–Wohnzone II

– Arbeitszone 1
lll
– Arbeitszone 2

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 15) verbindlich lesbar.

lll

–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ll

–Sportstättenzone lll

–Landwirtschaftszone lll

–Kleintiersiedlung/Familiengärten lll

–Flughafenzone lll

–ARA lll Im Rahmen von Gestaltungsplänen können andere Lärmempfindlichkeitsstufen festgelegt werden.

2In den im Nutzungszonenplan bezeichneten Gebieten gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe lll (Aufstufung nach Art. 43 Abs. 2 LSV).1) 1) Fassung gemäss Ziffer 3.5 des Regierungsratsbeschlusses Nr. 2003/1282 vom 1. Juli 2003.

–15 - 3.4 Vorschriften zum Städtebau

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Art. 40BZO Zonenreglement Grenchen · S. 20

Inkrafttreten Inkrafttreten

1Dieses Reglement tritt mit der Publikation des Genehmigungsbeschlusses des Regierungsrates im Amtsblatt in Kraft.

2Es findet Anwendung auf alle Verfahren, die nicht durch einen rechtskräftigen Entscheid erledigt sind. Vom Gemeinderat der Stadt Grenchen beschlossen am 2. Juli 2002 (GRB Nr. 2019). Der Stadtpräsident Der a.o. Stadtschreiber Boris Banga Rudolf Junker Vom Regierungsrat genehmigt mit RRB Nr. 2003/1282 vom 1. Juli 2003. Publiziert im Amtsblatt Nr. 40 vom 3. Oktober 2003.

–20 - D ANHÄNGE 1. Gestaltungspläne 1.1 Rechtsgültige Gestaltungspläne Nr. Ort RRB Nr. und Datum

8Viadukt Ost (Ruffinistrasse) Hochhaus 2417 vom 13.04.1962

9Viadukt West (Ruffinistrasse) 892 vom 23.02.1972 9a Viadukt West, (Ruffinistrasse) Änderung 1970 vom 24.04.1973

13Bodenrain West 6853 vom 27.12.1963

14Schmelzi (Schöneggstrasse/Bellevuestrasse) 721 vom 10.02.1967 14a Schmelzi (Bergstrasse) Abänderung 769 vom 14.03.1989

15Nordbahnhofstrasse (Schulstrasse) 970 vom 16.02.1965

16Röm.-Kath. Pfarreizentrum (Eusebiushof) 5664 vom 25.10.1972

19Freiestrasse / MMM (überarbeitet) 704 vom 11.04.2000

23Hinzihöfli (Rebgasse/Allmendstrasse) 6289 vom 24.11.1971 23a Hinzihöfli (Rebgasse Nord), Teiländerung 1293 vom 10.04.1990

49Mühlestrasse (Brotschi) 6715 vom 27.11.1973

82Halden 4320 vom 21.07.1978

83Ochsenplatz Ost, Abänderung 2277 vom 30.04.1974

94Kinderheim St. Josef 2754 vom 16.05.1975

95Spitalerweiterung 4401 vom 18.07.1975

96Eschenrain (Bockrain) 956 vom 03.04.1984 96a Eschenrain West 1515 vom 11.09.2007 104 Jurastrasse / Pignon 5050 vom 08 …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Flughafenzone sind mässig störende Gewerbe-, Hotel-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe sowie betriebsnotwendi» · Art. 11

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 24). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 13 mArt. 11, S. 80.80

Extrahiert aus der BZO Grenchen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Flughafenzone

Was gilt in der Zone Flughafenzone in Grenchen?
Gebäudehöhe ≤ 13 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Grenchen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Flughafenzone sein?
Laut BZO Grenchen: Gebäudehöhe ≤ 13 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Grenchen?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung), Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Grenchen ein?
Baugesuche in Grenchen laufen über Papier. Zuständig ist Bauinspektorat (Baudirektion), Dammstrasse 14, 2540 Grenchen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Flughafenzone in der BZO Grenchen?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Grenchen erwähnen die Zone Flughafenzone namentlich, darunter Art. 3, Art. 11, Art. 24. BZO Grenchen lesen →

Weitere Zonen in Grenchen