Art. 24 · Lärmempfindlichkeitsstufen
BZO Zonenreglement Grenchen · S. 15 · Original-PDF
1Es gelten grundsätzlich die folgenden Lärmempfindlichkeitsstufen gemäss Nutzungszonen- und Gesamtplan: Lärmempfindlichkeitsstufen
–Zentrumszone II1)
–Wohnzone II
– Arbeitszone 1 lll – Arbeitszone 2
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 15) verbindlich lesbar.
lll
–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ll
–Sportstättenzone lll
–Landwirtschaftszone lll
–Kleintiersiedlung/Familiengärten lll
–Flughafenzone lll
–ARA lll Im Rahmen von Gestaltungsplänen können andere Lärmempfindlichkeitsstufen festgelegt werden.
2In den im Nutzungszonenplan bezeichneten Gebieten gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe lll (Aufstufung nach Art. 43 Abs. 2 LSV).1) 1) Fassung gemäss Ziffer 3.5 des Regierungsratsbeschlusses Nr. 2003/1282 vom 1. Juli 2003.
–15 - 3.4 Vorschriften zum Städtebau
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.