Zone L · Gommiswald
St. Gallen · BFS 3341 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone L in Gommiswald (St. Gallen) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Gommiswald, in denen «L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 13
PBG Ortsplanung
1Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinden.
2Instrumente sind der kommunale Richtplan und die kommunalen Nutzungspläne.
3Kommunale Nutzungspläne sind:
a)Rahmennutzungsplan, bestehend aus Zonenplan und Baureglement;
b)Sondernutzungsplan;
c)Schutzverordnung Abbildung 1: Planungsinstrumente Baureglement: Art. 3 Planungsmittel Art. 12 – 22 PBG Zonenarten Mögliche Nutzungszonen (abschliessend):
–Wohnzonen (W)
–Wohn-Gewerbezonen (WG)
–Arbeitszonen (A)
–Kernzonen (K)
–Freihaltezonen innerhalb Bauzone (FiB) ausserhalb Bauzone (FaB); kann andere Zonen überlagern
–Intensiverholungszonen (I)
–Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖBA)
–Schwerpunktzonen (SPZ)
–Weilerzonen (WE)
–Landwirtschaftszonen (L)
–Schutzzonen (S); können andere Zonen überlagern Baureglement: Art. 5 Zoneneinteilung 1 Planungs- und Baugesetz (PBG); sGS 731.1 ERR Raumplaner AG Gemeinde Gommiswald Beilage zum Baureglement Seite 4
1.2 Begriffe
Art. 15BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 22
BauR Geschossfläche
1Als Geschossfläche gelten sämtliche innerhalb der Wohn- und Gewerbeeinheiten liegenden Flächen (wie Wohn- und Gewerberäume, Nebenräume, Verkehrsflächen) zuzüglich der Innen- und Aussenwandquerschnitte.
2Ausserhalb der Wohn- und Gewerbeeinheiten liegende Flächen (wie Treppenhäuser, Lifte, Terrassen, offene Balkone und Loggias, nicht gewerbliche Keller- und Lagerräume, Garagenräume) werden nicht hinzugerechnet. Abbildung 19: Berechnung Geschossfläche ERR Raumplaner AG Gemeinde Gommiswald Beilage zum Baureglement Seite 13 2 Bedarfsermittlung von Parkierungsanlagen 2.1 Personenwagen Bedarf für Abstellplätze nach Norm VSS 40 281 (Ausgabe 2019): Art der Nutzung Bezugseinheit Parkfelder-Angebot Personal Personal Besucher, Kunden Industrie, Gewerbe pro 100 m2 BGF 1.0 0.2 Lagerräume, Lagerplätze pro 100 m2 BGF 0.1 0.01 Dienstleistungsbetriebe Kundenintensive Dienstleistungsbetriebe, z.B.
–Bank, Post
–Öffentliche Verwaltung mit Schalterbetrieb
–Reisebüro
–Arzt, Zahnarzt, Therapie
–Coiffeur
–usw. Übrige Dienstleistungsbetriebe z.B.
–Öffentliche Verwaltung ohne Schalterbetrieb
–Ingenieur-, Architekturbüro
–Anwaltskanzlei, Treuhandbüro
–Versicherung
–Verwaltung von Industriebetrieben
–usw. pro 100 m2 BGF pro 100 m2 BGF 2.0 2.0 1.0 0.5 Verkaufsgeschäfte Kundenintensive Verkaufsgeschäfte, z.B.
–Lebensmittel
–Apotheke, Drogerie
–Warenhaus
–Kiosk
–usw. Übrige Verkaufsgeschäfte, z.B.
–Papeterie, Buchhandlung
–Haushaltsgeschäft, Eisenwaren
–Uhren, Schmuck
–Möbel
–Fachmärkte pro 100 m2 VF pro 100 m2 VF 2.0 1.5 8.0 3.5 BGF: Bruttogesc …
Art. 16BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 4
PBG
1In der Freihaltezone Sport und Freizeit sind Bauten, Anlagen und Terrainveränderungen, die den Skisport behindern, nicht gestattet. Freihaltezonen Sport und Freizeit überlagern ausserhalb der Bauzone die jeweilige Nutzungszone. 8 Geändert durch I. Nachtrag vom 4. Februar 2025
4 Baureglement Gemeinde Gommiswald
Sondernutzungspläne Art. 23 ff. PBG
1Durch einen Sondernutzungsplan kann in Abweichung vom Rahmennutzungsplan im Interesse einer Überbauung von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität eine höhere bauliche Nutzung zugelassen werden. Dabei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte wegleitend:
a)Qualität der Evaluation;
b)gute Einfügung der Überbauung in die bauliche und landschaftliche Umgebung;
c)besondere Berücksichtigung der Wohnhygiene;
d)energetisch überdurchschnittlicher Standard;
e)siedlungsgerechte Erschliessung mit Berücksichtigung des Schutzes des Langsamverkehrs und zu einem überwiegenden Teil unterirdische Parkierung von Motorfahrzeugen;
f)gut gestaltete Spiel- und Begegnungsflächen von mindestens 15% der Geschossflächen9;
g)Sorgfältige Gestaltung der Umgebung der Bauten und Anlagen mit Grünflächen und Bepflanzung. 3 NUTZUNGS- UND BAUVORSCHRIFTEN 3.1 Erschliessung und Ausstattung
Ausfahrten und Vorplätze Art. 100, 101 StrG
1Ausfahrten von Grundstücken und Garagen dürfen in der Regel höchstens 15% Gefälle aufweisen. Auf einer Länge von 2.0 m von der Fahrbahn- bzw. Trottoirgrenze aus beträgt das Gefälle höchstens 3%.
2Grundstückszufahrten zu Kantonsstrassen und Gemeindestrassen 1. Klasse sind so anzulegen …
Art. 81BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 19
PBG Vorbauten und Dachvorsprünge
1Vorbauten ragen höchstens bis zum zulässigen Mass für Tiefe und Länge in den Grenz- oder Strassenabstand hinein.
2Dachvorsprünge ragen höchstens bis zum zulässigen Mass für die Tiefe in den Grenz- oder Strassenabstand hinein.
3Der kommunale Nutzungsplan enthält die zulässigen Masse. Gewässerabstand
Art. 82BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 16
PBG Gebäudelänge und Gebäudebreite
1Die Gebäudelänge bezeichnet die längere Seite des kleinsten die Baute umhüllenden Rechtecks, soweit diese über dem gestalteten Terrain liegt. Unberücksichtigt bleiben Anbauten, Dachvorsprünge sowie unterirdische Bauten nach Art. 76a dieses Erlasses.
2Die Gebäudebreite bezeichnet die kürzere Seite des kleinsten die Baute umhüllenden Rechtecks, soweit diese über dem gestalteten Terrain liegt. Unberücksichtigt bleiben Anbauten, Dachvorsprünge sowie unterirdische Bauten nach Art. 76a dieses Erlasses. Abbildung 8: Flächenkleinstes Rechteck für Gebäudelänge und -breite über gestaltetem Terrain
Art. 85BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 17
PBG Dachraum
1Der Dachraum bezeichnet den Raum zwischen der höchstens zulässigen Gebäudehöhe und der höchstens zulässigen Gesamthöhe unter Einhaltung des nach Art. 84 Abs. 2 dieses Erlasses festgelegten Winkelmasses.
2Das Winkelmass beträgt bis zum festgelegten Bruchteil des Fassadenabschnitts höchstens 90 Grad. Abbildung 12: Dachraum (Winkelmass auf zwei Gebäudeseiten, wovon eine Längsseite) ERR Raumplaner AG Gemeinde Gommiswald Beilage zum Baureglement Seite 8 Abbildung 13: Bruchteil Fassadenabschnitt Abbildung 14: Mögliche Dachvarianten innerhalb Dachraumprofil Baureglement: Art. 21 Attikageschosse
Art. 92BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 19
PBG Grenzabstand
1Als Grenzabstand von Gebäuden gilt die kürzeste im Grundriss gemessene Entfernung zwischen Grenze und Fassade. Die politische Gemeinde kann einen grossen und einen kleinen Grenzabstand festlegen. 1bis Wird ein grosser Grenzabstand festgelegt, wird er gegenüber der am meisten nach Süden gerichteten Hauptwohnseite eingehalten. Die politische Gemeinde kann im Rahmennutzungsplan:
a)abweichende Ausrichtungen festlegen;
b)die Aufteilung der Summe der massgebenden Grenzabstände auf mehrere Hauptwohnseiten zu gleichen Teilen für den Fall zulassen, dass ein Gebäude zwei oder mehr annähernd gleichwertige Hauptwohnseiten aufweist. ERR Raumplaner AG Gemeinde Gommiswald Beilage zum Baureglement Seite 10
2Der Grenzabstand kann ungleich auf benachbarte Grundstücke verteilt werden, wenn sich die Eigentümerin oder der Eigentümer des benachbarten Grundstücks schriftlich zur Einhaltung eines entsprechend grösseren Grenzabstands verpflichtet. Die Baubehörde verfügt diese Verpflichtung als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung und lässt sie im Grundbuch anmerken.
3Die politische Gemeinde kann für Bauten innerhalb einer Zone andere Masse für die Grenzabstände festlegen als gegenüber Grundstücken in anderen Zonen.
Art. 96BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 8
VRP, sGS 951.1; Art. 160 PBG, Art. 2 Abs. 3 Bst. g BauR
8 Baureglement Gemeinde Gommiswald
Vom Gemeinderat Gommiswald beschlossen am 15. Mai 2018
Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: signiert Peter Hüppi signiert Rolf Thoma
Öffentliche Auflage vom 06. Juni 2018 bis: 05. Juli 2018
Dem fakultativen Referendum unterstellt vom: 13. August 2018 bis: 21. September 2018
Vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen genehmigt am: 27. Dezember 2018
Der Amtsleiter a.i.: signiert Markus Zimmermann
I. Nachtrag vom Gemeinderat beschlossen am 4. Februar 2025
Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: signiert Peter Hüppi signiert Rolf Thoma
Öffentliche Auflage vom 03. März 2025 bis 01. April 2025
Dem fakultativen Referendum unterstellt vom: 22. Mai 2025 bis 30. Juni 2025
Vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen genehmigt am 03. Oktober 2025 Der Amtsleiter signiert Ralph Etter Vom Gemeinderat in Vollzug gesetzt auf 1. Januar 2026
Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: signiert Peter Hüppi signiert Rolf Thoma Beilagen: 1. Auszug aus PBG und Baureglement mit Skizzen
9 Baureglement Gemeinde Gommiswald Anhang: Tabelle der Regelbauweise (Art. 17 BauR) 21
Masse in m W10.5 W11.0 W13.0 WG WG A1 A1- K13.0 K14.0 IB IR IC, IS ÖBA L, IL FiB SF FiB, FaB,
11.0 13.0 13.0 18.0 A) B), A) für IL SaB Grenzabstand 4.00 4.00 5.00 4.00 5.00 3.00 C) 3.00 C) 4.00 4.00 4.00 4.00 - 5.00 5.00 5.00 3.00 - Gesamthöhe 10.50 11.00 13.00 11.00 D) 13.00 D) 13.00 18.00 13.00 D) 14.00 D) 11.00 11. …
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.
Art. 98BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 22
PBG Teilung von Grundstücken
1Soll ein ganz oder teilweise überbautes Grundstück geteilt werden, benachrichtigt das Grundbuchamt die Baubehörde.
2Mit der Teilung von Grundstücken dürfen keine den Bauvorschriften widersprechende Verhältnisse geschaffen werden.
3Die Baubehörde verfügt Anordnungen zur Vermeidung baurechtswidriger Verhältnisse als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen und lässt sie im Grundbuch anmerken.
1.6 Einordnung und Gestaltung
Art. 104BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 6
StrG
1Wo keine Baulinie besteht, haben Bauten und Anlagen ab Strassen- bzw. Trottoirgrenze folgende Mindestabstände einzuhalten:
mit Trottoir ohne Trottoir
Kantonsstrassen: 4.0 m 4.0 m
Gemeindestrassen 1. Klasse 3.0 m 4.0 m
Gemeindestrassen 2. Klasse 3.0 m 4.0 m
Gemeindestrassen 3. Klasse 3.0 m 3.0 m
Gemeindewege 1., 2. und 3. Klasse: 2.0 m
2Einfriedungen, Stützmauern und Böschungen haben gegenüber öffentlichen Strassen bis zu einer maximalen Höhe von 1.20 m einen Abstand von 0.3 m einzuhalten, über dieser Höhe zusätzlich die Mehrhöhe.
Dachraum 15 Art. 84, 85 PBG
1Das Winkelmass für die Bestimmung des Dachraums (45°) ist auf wenigstens zwei Gebäudeseiten, wovon eine Längsseite, einzuhalten. 14 Geändert durch I. Nachtrag vom 4. Februar 2025 15 Geändert durch I. Nachtrag vom 4. Februar 2025
6 Baureglement Gemeinde Gommiswald
Klein- und Anbauten 16 Art. 74, 75, 94 PBG
1Für Klein- und Anbauten gelten folgende Masse: maximale Grundfläche: 50 m2 maximale Gebäudehöhe: 3.5 m maximale Gesamthöhe: 5.0 m minimaler Grenzabstand: 2.0 m minimaler Gebäudeabstand: 2.0 m
2Vorbehalten bleiben die brandschutzrechtlichen Gebäudeabstände.
3Bei einem Zusammenbau von Klein- und Anbauten über die Parzellengrenze gelten diese Masse je Grundstück.
4Für Klein- und Anbauten an Hanglagen, die bergseits zu erschliessen sind, werden für die maximal zulässige Gebäude- und Gesamthöhe folgende Zuschläge gewährt:
–ab 15% Hangneigung 0.5 m
–ab 22% Hangneigung 1.0 m
–ab 30% Hangneigung 1.5 m Die Hangneigung wird in der Falllinie durch den Ni …
Art. 149BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 3
PBG 6 Art. 96 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1, VRP; Art. 27 Abs. 4 BauR 7 Art. 40 Abs. 2 VRP, sGS 951.1
3 Baureglement Gemeinde Gommiswald
Zoneneinteilung 8 Art. 12 ff. PBG Bauzonen
- Wohnzone 10.5 W10.5 - Wohnzone 11.0 W11.0 - Wohnzone 13.0 W13.0 - Wohn-Gewerbe-Zone 11.0 WG11.0 - Wohn-Gewerbe-Zone 13.0 WG13.0 - Kernzone 13.0 K13.0 - Kernzone 14.0 K14.0 - Arbeitszone 13.0 A13.0 - Arbeitszone 18.0
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 3) verbindlich lesbar.
A18.0
–Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA
–Intensiverholungszone
–Camping IC
–Reitsport IR
–Sport IS
–Badeanlage mit Nebennutzungen IB
–Schutzzone
–Gewässerschutz SiB G
–Freihaltezone
–Ortsplanung FiB O
–Sport und Freizeit FiB SF
Nichtbauzonen
–Landwirtschaftszone L
–Intensivlandwirtschaftszone IL
–Schutzzone
–Natur- und Heimatschutz SaB NH
–Gewässerschutz SaB G
–Umweltschutz SaB U
–Freihaltezonen
–Ortsplanung FaB O
Überlagerte Zonen
–Freihaltezone Sport und Freizeit FSF
Wohnzone Art. 12 Abs. 2 lit. b PBG
1In den Wohnzonen ist die Errichtung von Mobilfunkanlagen, die nicht auf den fraglichen Standort angewiesen sind, nicht zulässig.
Kernzone Art. 15, 99 Abs. 2 PBG
1In der Kernzone sind Bauten und Anlagen so zu gestalten, dass mit der Umgebung zusammen eine gute Gesamtwirkung entsteht. Die Anforderungen innerhalb der Ortsbildschutzgebiete richten sich nach der Schutzverordnung.
Intensiverholungszone
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. Anhang (Art. 17 BauR), S. 10 | 0.92 |
| Gesamthöhe | ≤ 11.5 m | Art. Anhang (Art. 17 BauR), S. 10 | 0.92 |
| Gebäudehöhe | ≤ 8 m | Art. Anhang (Art. 17 BauR), S. 10 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Gommiswald (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone L
Was gilt in der Zone L in Gommiswald?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone L sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone L einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Gommiswald?
Wo reiche ich das Baugesuch in Gommiswald ein?
Weitere Zonen in Gommiswald
A13.0A18.0FiB SFIBILIRK13.0K14.0OeBAW10.5W11.0W13.0WG11.0WG13.0