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Art. 81 · Vorbauten und Dachvorsprünge
BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 19 · Original-PDF
PBG Vorbauten und Dachvorsprünge
1Vorbauten ragen höchstens bis zum zulässigen Mass für Tiefe und Länge in den Grenz- oder Strassenabstand hinein.
2Dachvorsprünge ragen höchstens bis zum zulässigen Mass für die Tiefe in den Grenz- oder Strassenabstand hinein.
3Der kommunale Nutzungsplan enthält die zulässigen Masse. Gewässerabstand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.