Art. 85 · Dachraum
BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 17 · Original-PDF
PBG Dachraum
1Der Dachraum bezeichnet den Raum zwischen der höchstens zulässigen Gebäudehöhe und der höchstens zulässigen Gesamthöhe unter Einhaltung des nach Art. 84 Abs. 2 dieses Erlasses festgelegten Winkelmasses.
2Das Winkelmass beträgt bis zum festgelegten Bruchteil des Fassadenabschnitts höchstens 90 Grad. Abbildung 12: Dachraum (Winkelmass auf zwei Gebäudeseiten, wovon eine Längsseite) ERR Raumplaner AG Gemeinde Gommiswald Beilage zum Baureglement Seite 8 Abbildung 13: Bruchteil Fassadenabschnitt Abbildung 14: Mögliche Dachvarianten innerhalb Dachraumprofil Baureglement: Art. 21 Attikageschosse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.